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die pier beantragte, um won unferer Cifenbahn nach Freudenſtadt zu fommen; allein die hier beantragte würde zugleich die kürzeſte Verbindung mit Altenſteig , Nagold und von da an weiter nach Oſten mit Herrenberg , Tübin— gen u. ſ. w. herſtellen. Da fie übrigens im Straßennetz noch nicht aufgenommen iſt, ſo dürfte zunächſt nur die Auf- merkſamkeit der großh. Regierung dahin zu lenken ſein, daß vom großh. Forſtärar bei Fortſetzung der Straße durch die Domänenwaldungen von Herrenwies gegen die Rauhmünzach zu, auf die künftige Benutzung der Straße als Verbindungsſtraße Rückſicht genommen, und etwa Verhandlungen und Vorbereitungen wegen der Fortſetzung durch den Schifferwald eingeleitet werden. Der Antrag der Commiffion ift: Ueberweiſung an großh. Staatsminiſterium zur geeigneten Berückſichtigung.

20) Bitte der Gemeinden Schenkenzell , Schiltach , W olfach und Lehengericht, „die Correction der ſog. Hohenſteiner— Steige auf der Straße von Wolfach nach Schiltach und Alpirsbach betr.“ Dieſe Correction iſt in dem Straßennetz als dringend bezeichnet und ſchon wiederholt durch Kammerbeſchlüſſe empfohlen worden, ſo vom 13. März 1849, 1. Februar 1848, 9. September 1846 und früher; insbeſondere murde bei der Discuſſion vom 1. Februar 1848 die Gefährlichkeit der Steige dargeſtellt. Auf den Antrag der Kammer vom 13. März 1849 war auch in das damalige außerordentliche Budget eine Summe aufgenommen; dies kam aber wegen der bekannten Zeitereigniſſe nicht mehr zur Berathung. Der in dem Bericht der Budgetcommiſſion dort be— merkte Bauaufwand von 40,000 fl. für Verbeſſerung von einer halben Stunde Weges ift awar grof, aber der Ber - febr ift ebeh auch ftarf, da angegeben it, dag 60,000 babifhe Ohm Wein dort nah Württemberg eingeführt, und 150—200,000 Sheffel Getreide herübergeführt, und nom eine grofe Menge anderer Gegenftände auf diefer Strafe verführt werden. Die Gründe der Petenten find die gleichen wie früher, Hemmung des Berfeprs durd die Steige, und jegt ing- beſondere Unterſtützung der verdienſtloſen armen Bewohner der Umgegend. Antrag der Commiſſion: Ueberweiſung an großh. Staatsminiſterium mit Empfehlung.

21) Bitte der Gemeinden Schiltach und Leh engericht, „die Aufnahme der Verbindungsſtraße zwiſchen Schiltach und Schramberg in den Staatsſtraßen— Verband betr.”`,

Die Aufnahme dieſer Straßenſtrecke in den Straßenverband iſt im Straßennetz als dringend bezeichnet, und ſchon durch früheren Kammerbeſchluß vom 9. September 1846 empfohlen worden. Die großh. Regierung hat das Drüůckende dieſer Straßenunterhaltung für die petitionirenden Gemeinden auch dadurch anerkannt, daß mit ihrer Ge— nehmigung ausnahmsweiſe auf dieſer Wegſtrecke von den beiden Gemeinden noch Weg- und Brückeng eD erz hoben wird.;

Die Gemeinden fübren nun an, daf durd diefes Weggeld die Unterhaltungstoften der Strafe weitaus nit gez pedt werden, daf Diefe Unterhaltung Den Gemeinden ſchwer falle, weil ſie wegen der bekanntlich ſehr hohen Koſten ihres Kirchenbaues ganz verarmt ſeien. Da nun bekanntlich insbeſondere die Gemeinde Hinterlehengericht, durch deren Gemarkung dieſe Straße hauptſächlich geht, ſehr arm iſt und faſt kein Zugvieh beſitzt, und der Verkehr auf die⸗ ſer Straße als Verbindung vom Kinzigthal mit Schramberg , Rottweil u. ſ. w. bedeutend iſt, wäre die Bitte zu empfehlen.

Ihre Commiſſion muß aber doch bemerken, daß in einer früheren Petition der Stadt Konſtanz vom 22. März 1849 gegen die Aufnahme dieſes Weges unter die Staatsftrafen gefprohen wurde aug dem Grunde, weil fonft die Kaaren aug bem Kinzigthal ihren Zug über Wotfah, Schiltach und Schramberg und von da weiter durch das Wuürttembergiſche über Rottweil nach Tuttlingen , und von da erſt wieder durch das Badiſche über Stockach