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enbigtem Bauen noh erübrigen und niğt in Gerd umgewandelt zur Kaffe gezogen werden fonnten. Sie dient zur Deckung des Aufwandes, welcher für dieſe Gegenſtände des Betriebsfonds gemacht worden ift.
A. Badiſche Hauptbahn. 1 Bau der Bahn von Mannheim bis zur Schweizergränze nach Maaßgabe des Geſetzes vom 29. März 1838. a. Bahndamm mit einfachem Geleiſe.
Die durch das Budget von 1850 und 1851 genehmigte Geſammtüberſchlags- oder Bedarfsſumme betrug 19,039,048 fl. 22 kr.
und mit Hinzurechnung der für Wiederanſchaffung an die Betriebsverwaltung abge— gebenen Schienen weiter bewilligg. 3877 l. a0 kr. s9078, T M 2 fr. Dag jegt vorliegende Budget enthält eine entfpreģendbe Summe von. 18,972,330 fl. 55 fr. verlangt alfo weniger. i Zoi nae E106 0i: MET-fe
Sn Beilage VIIL. wird aber biefen Wenigerbedarf fpecietle—— gegeben, und wir finden dort, daß hierunter allein eine Summe von 95,432 fl. 35 kr. enthalten iſt, für Schienen, deren Anſchaffung nicht mehr nothwendig wurde, und daß die übrige Summe als wirkliche Erſparniß zu betrachten iſt.
Als neue Anforderung enthält das Budget unter dieſer Rubrik die in Beilage X entzifferte Summe von 15,850 fl. und beſonders bemerkbar macht ſich unter den vorgeſchlagenen Ausführungen die Erbauung definitiver Stationshäuſer zu Rheinweiler und Kleinkems , deren jedes 7000 fl. koſten ſoll.
Dieſe Stationshäuſer ſind von der Betriebsverwaltung als dringendes Bedürfniß verlangt, indem die bis jetzt benutzten Proviſorien, welche hergeſtellt wurden, um die Bahn bälder in Betrieb zu bringen, nun nicht mehr länger ihrem Zwecke entſprechen und die erforderlichen Räumlichkeiten nicht bieten.
Bei dieſen Verhältniſſen kann man der Herſtellung definitiver Gebäude, wie ſie auf der ganzen untern Bahnſtrecke ſich befinden, nicht entgegen ſeyn.
Die Herſtellung von zwei Bahnwarthsbrunnen, wofür 1600 fl. angefordert werden, findet man in der Natur der Sache begründet, welche Summe jedoch Ihrer Commiſſion für den bezeichneten Zweck als eine
ſehr hohe erſcheint.
b. Stationen.
Die auf dem vorigen Landtage genehmigte Geſammtaufwandsſumme beträgt..- 3,621,234 f. 17 fr. de dem jetzigen Buͤbget zu Grund gelegte beträzxägggg.3681,676 18
E IN tHE E E e o 10,441 f. 58 fr, Darunter find jedoch.......*...**.. 8,700 mese” enthalten, welche als neues Vebůrfriß nn
Für die früher genehmigten Bauten ergibt fh baher ein Mehraufwand von, 1,741-f 58 fr. weler vornen in, den Rechnungsnachweiſungen ſchon behandelt iſt.
Die neue Forderung it na ber in Beilage X. gegebenen Entzifferung, gur Mnlage eines weftltichen Trottoirg und Entfernung entbehrlicher Geleiſe auf der Station Schliengen , zur Erbauung eines definitven Stationshauſes zu Efringen mit 7000 fl. und zur Veränderung der Fahreinrichtungen in dem letztgenannten Stationsplatze,— beſtimmt.
Die nämlichen Gründe, welche dafür aiita, die proviſoriſchen Stationsgebäude zu Rheinweiler und Kleinkems mit definitiven zu erſetzen, werden auch hier gelten müſſen. Ein proviſoriſcher Zuſtand iſt nur ein Nothbehelf, und ſoll, da ein ſolcher nie vollkommen dem Zwecke entſpricht, ſobald als möglich verlaſſen werden. Die Station Haltingen iſt vollendet, tann alſo Dasjenige, was Efringen als proviſoriſche Endſtation