Landtage erlaſſenen proviſoriſchen Geſetze, Bekanntmachungen und Verordnungen. (68 Beilagenheft S. 326— 335 und 336— 342.)
Die Kommiſſion beantragt: „die in den Berichten aufgeführten provi⸗— ſoriſchen Geſetze, Staatsverträge, Bekannt-— machungen uund Verordnungen für unbean— ſtandet zu erklären.“
Der Präſident ruft die einzelnen Ziffern der beiden Kommiſſionsberichte zur Diskuſſion aug.
Dieſelbe ergreift zunächſt die Bekanntmachung des Großh. Juſtizminiſteriums vom 20. Mai 1862, Regierungsblatt Nr. XXVI., wozu der Abg. Roßhirt und der Bericht— erſtatter kurze Bemerkungen machen.
Sodann gibt die landesherrliche Verordnung vom 12. Auguſt 1862, Reg-Blatt Ne XXXIX. über Leitung und Beaufſichtigung des Schulweſens Veranlaſſung zu einer längeren Debatte, an der ſich die Abgg. Preſtinari, Spohn, Moll, Beck, Roßhirt und Herr Staats— rath Dr. Lamey betheiligen.
Ein weiterer Anlaß zur Diskuſſion gibt die Verordnung Großh. Kriegsminiſteriums vom 15. April 1863 über die Vormerkung von Forderungen auf Einſtandskapitalien. Es nehmen daran Theil: die Großh. Regierungskommiſ⸗ ſäre, Herr Staatsrath Dr. Lamey und Herr General- auditor Brauer, fowie die Abgg. Preſtinari, Kuſel und der Berichterſtatter, Abg. Behaghel.
Nachdem hierauf der Abg. Kirsner über eine, die An— legung des Mündelvermögens betreffende Verordnung Großh. Juſtizminiſteriums vom 16 Mai 1863 eine kurze Bemer— kung gemacht hatte, ſtellt der Abg. Kuſel auf Grund einer Ausführung des Abg. Moll den Antrag:
„die Verordnung Großh. Handelsminiſte—
riums vom 17. Dezember 1863, das Güter—
transportreglement für die Großh. Staats—
Eiſenbahnen betreffend, als mit HRS. 423
im Widerſpruch ſtehende Beſtimmungen
enthaltend, zu reklamiren.“
Der Abg. Preſtinari bekämpft dieſen Antrag. Der
Abg. v. Feder unterſtützt denſelben.
224 Verhandlungen der zweiten Kammer. Dreiundſechzigſte öffentliche Sitzung vom 20. Juni 1864.
Nachdem jedoch die Großh. Regierungskommiſſäre, Herr Staatsrath Dr. Lamey und Herr Miniſterialpräſident, Freiherr v. Roggenbach die Erklärung abgegeben hatten, daß das Großh. Handelsminiſterium ſich mit dieſer Frage beſchäftigen werde, zieht der Abg. Kuſel ſeinen Antrag zurück, worauf dieſe nach kurzen Bemerkungen des Be— richterſtatters und des Abg. Moll verlaſſen wird.
Bei Erwähnung des mit der Schweiz unter dem 31. Oktober v. X. über die Regelung der gegenſeitigen Nieder— laſſungsverhältniſſe abgeſchloſſenen Staatsvertrags ſtellt der Abg. Haager den Antrag:
„pie du biefem, Vaitdiage eing r,
auf den eben genannten Staatĝvertrag be-
anGroßh.Staatsminiſteriumempfehlend
zu bervpee—
Der Antrag wird bezüglich der Ueberweiſung von dem Abg. Kuſel unterſtützt, nach längeren Verhandlungen zwiſchen dem Antragſtelller, den Abgg. Preſtinari, Kirsner und Schaaff, den Großh. Regierungskommiſ— ſären, Herrn Miniſterialpräſident Freiherrn v. Roggen— bach und Herrn Staatsrath Dr. Lamey, ſowie dem Berichterſtatter von dem Abgeordneten Kuſel dahin modificirt:
„Hohe Kammer möge den Wunſch oder die Erwartung ausſprechen, daß die Großh. Regierung auch in Zukunft allen ihren Einfluß aufbieten werde, um dieſe Up— gleichheit bezüglich der jüdiſchen Staats— angehörigen in der ſchweizeriſchen Central— geſetzgebung zu beſeitigen.“
Der Abg. Haager zieht ſeinen Antrag zurück und ſchließt ſich dem des Abg. Kuſel an, der nunmehr auch von dem Abgeordneten Preſtinari unterſtützt und bei der hierauf erfolgenden Abſtimmung von der Kammer zum Beſchluſſe erhoben wird.
Der Präſident bemerkt dabei auf eine Aeußerung des Abg. Obkircher und auf ſtillſchweigende Genehmi—