Verhandlungen der ersten Kammer. Dritte öffentliche Sitzung vom 29. November 1879.

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Dritte öffentliche Sitzung.

Karlsruhe, den 29. November 1879.

Gegenwärtig:

Die in der vorigen Sitzung erschienenen Mitglieder mit Ausnahme Seiner Erlaucht des Herrn Grafen zu Leiningen-Billigheim und des Herrn Freiherrn von Rüdt; weiter anwesend: Seine Durchlaucht der Herr Fürst zu Löwenstein-Freudenberg und Herr Geheimerath Dr. Bluntschli.

Von Seiten der Regierungskommissiou:

Der Präsident des Staatsministeriums, Herr Staatsminister Turban, der Präsident des Finanzministeriums, Herr Geheimerath Ellstütter, der Präsident des Ministeriums des Innern, Herr Stösser, der Präsident des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der Justiz, Herr vr. Grimm, Herr Ministerialrath

Glöckner.

Unter dem Vorsitze des Herrn Präsidenten, Oberlandesgerichtspräsidenten Obkircher.

Nach Eröffnung der Sitzung bringt der Präsident zur Kenntniß des Hauses, daß Seine Durchlaucht der Fürst zu Löwenstein-Rosenberg nach einem an den Herrn Staatsminister gerichteten und von diesen! mitgetheilten Schreiben

Beilage Nr. 11 (ungedruckt) seine Nichttheilnahme an den bevorstehenden Landtags­verhandlungen mit seinen Gesundheitsumständen ent­schuldigt habe, und gibt sodann weiter bekannt:

1. Mittheilungen der zweiten Kammer, betreffend:

a. den Gesetzentwurf über die Steuererhebung im Monat Dezember 1879 und in den Monaten Januar und Februar 1880,

Beilage Nr. 12;

b. die Wahl des Abgeordneten L a m e y zum Prä­sident en und der Abgeordneten Friderich und Fauler zu Vizepräsidenten,

Beilage Nr. 13 (ungedruckt);

c. die Wahl der Abgeordneten Bür kl in, von Bodman, Klein und Noppel zu Sekre­tären,

Beilage Nr. 14 (ungedruckt);

2. ein Schreiben des Präsidenten des Großherzogli­chen Staatsministeriums, womit die nach Art. 18 des Gesetzes vom 25. August 1876 von der Groß­herzoglichen Oberr echuunZskammer über die Er­gebnisse der RechnungSabhör für den Landtag verfaßte Denksch rift vorgelegt wird,

Beilage Nr. 15 (ungedruckt).

Dieselbe geht an die Budgetkommission.

3. ein Schreiben des Präsidenten des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses und der Justiz, worin in Bezug auf den auf dem vorigen Landtag zu Protokoll erklärten Beschluß wegen anderweiter gesetzlicher Regelung der Materie über Erbrecht und Ernährung unehelicher nicht anerkannter Kin-