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. Mafhiniften bei ftaatlichen Betrieben(Ord.-3ahl 5), die vor dem 1. Januar 1893 al Maidi-

niften I. laffe(Abtheilung J Ordn.-Babl 2 deg Gehaltstarifs vom 24, Suli 1888) etatmäßig angeftelt waren, fönnen im Gehalt ausnahmsweife big auf den Betrag von 2700 Æ borrüden.

4. Bei den Gerichtsvollziehern bezeichnen die in Ordn. Zahl 8 genanüten Beträge mit Hinzu—

rechnung des anſchlagsmäßigen Betrags des Wohnungsgeldes den Werthanſchlag des Dienſt— einkommens; bei den am Schluß des Jahres 1898 bereits etatmäßig angeſtellten Beamten wird der bisherige Einkommensanſchlag zunächſt um 170 Æ gemindert. Bei der Ergänzung des Gebührenertrags im Sinne des Schlußſatzes von$ 15 der Gehaltsordnung kann ein Jahresbetrag von höchſtens 1800.M zu Grunde gelegt werden.

5. Wandelbare Bezüge werden in den Einkommensanſchlag aufgenommen bei Maſchinenleitern

(Ordn⸗Zahl 7) mit 200 M.

j. Den Oberpedelen(Ordn.-Bahl 8) wird der Werthanſchlag der wandelbaren Bezüge auf den

Gehalt angerechnet.

Naturallieferung freier Dienſtkleidung im Werthanſchlag von 50 erhalten Oberpedelle

Ordn.Zahl 8), Oberaufſeher(Ordn.-Zahl 2 und 9), Platzſteuermann(Ordn.Zahl 9), Aufſeher J. Klaſſe Ordn.-Zahl 10), Gendarmeriewachtmeiſter und Steueroberaufſeher Ordn.Zahl 11) berittene Grenzaufſeher und Reviſionsaufſeher(Ordn. Zahl 12).

Polizeiwachtmeiſter(OrdnHZahl 11) erhalten zur Beſchaffung der Dienſtkleidung einen Pauſch

betrag von jährlich 100. unter Aufnäahme dieſes Betrages in den Einkommensanſchlag.

Dienſtzulagen erhalten: ð t

a. ber Oberauffeher beim polizeilichen Arbeitshaus(Ordn.Zahl 2) nach Erxreichung des Höchſtgehaltes und Zurücklegung einer weiteren Zulagefriſt jährlich 100.0

b. Bureauaffiftenten bei Minifterien ꝛc.(Ordn. Zahl 3) jährlich 200 Æ, Bireauaffiftenten der Ordn-Zahl 6 jährlich 100 AM:;

c. Kanzleiaſſiſtenten bei Staatsanwaltſchaften Ordn.Zahl 7) jährlich 100.M, nach fünf— jährigem Bezug jährlich 200 Æ;

d. Strafanſtalts- und Arbeitshausaufſeher(Ordn. Zahl 10), die einen Gewerbszweig leiten jährlich 100 Æ;

o. Strafanſtaltsaufſeher(Ordn.Zahl 10) für den Meßnersdienſt jährlich 30 Æ;

f. Polizei- und Gendarmeriewachtmeiſter(Ordn.-Zahl 11) für die Dauer der ausſchließlichen Verwendung im Dienſte der Kriminalpolizei jährlich 250 Æ, andere Gendarmeriewacht— meiſter jährlich 150 4.

Bgu Abtheilung K.

Sm Allgemeinen.

Sun der nenen Mbtheilung K befinden ſich, abgeſehen von neu zugehenden etatmäßigen Beamten, ſolche, die ſeither theils in K, theils in J waren.

Abſatz 2 der allgemeinen Bemerkung, die wir zu Abtheilung J gemacht, gilt auch hier—

Nach Beilage 3 der Regierungs-Vorlage beträgt die Zahl der Stellen, welche nach der neuen Ab theilung K gehören würden, infoweit fie am 1. Jannar 1893 etatmäbig. befegt waren, 4575. Diefe 4575 Beamte haben jegt 4410290 Æ Gehalt und 120504 Æ Remunerations-Erſatz-Dienſtzulage. Dagegen würden ſie bei gleichem Dienſtalter beziehen:

nach thatſächlichen Praxis von 1890.4188828 M, nadh dem Gehalts-Tarif von 1888.. a 4586855 æ,

nach der jetzigen Regierungs-Vorlage

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