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Wenn jedo die Eiſenbahnverwaltung den Strom ſelbſt erzeugt, ſo werden ſich die Koſten nach den auf den übrigen bahneigenen Centralen gemachten Erfahrungen pro K. W.eSlunde nicht höher ſtellen als 16 4,

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wobei jedoch zu beachten iſt, daß dieſer Preis als unter Berückſichtigung des für die Verzinſung, Amortiſation j j$ ð t

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und Unterhaltung der Anlage aufzuwendenden jährlichen Betrages aufgeſtellt zu betrachten iſt.

Damit ergibt ſich der jährliche Beleuchtungsaufwand zu 300 000 0, 16 48:000 M. Die jährlichen Erſparniſſe, die durch ein bahneigenes Elektricitätswerk allein bei der Beleuchtungsanlage

etzingen erzielt werden können, betragen ſomit jährlich 75 000648 000 25000 M

ſer Weiſe berechnet—** die Stationen Neckarau und Rheinau eine Erſparniß von 8000 M, he Geſammterſparniß 33 000 M beträgt. Der angenommene Preis von 16 g pro R. W.-Stunde für den aus dem baähneigenen Elekkricitätswerk

bezogenen Strom—* ſicherlich erreicht, da an

In äl ſo daß die jährli

die Centrale in Schwetzingen weilgehende Anforderungen geſtellt

die eine ſtige Belaſtung derſelben bewirken. Sie ſoll nicht nur die Stromlieferung für die Stationen

werden,

Heidelberg , Schwetzingen , Rheinau und Neckarau übernehmen, ſondern auch für den in einigen Jahren hinzu— — aD) jno

retenden zweiten Rangirbahnhof in Mannheim , für det die ifte Baurate unter F6 des Nachtrags in An—

orderung gebracht iſt, Licht

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da der für die Beleuchtungsanlage des Perſonenbahnhofes dieſer Station PRA— Gleichſtrom

Betracht kommenden Entfernung nicht mehr wirthſchaftlich verwendet verden fann. Zudem iſt auch in Ausſicht genommen, für die Lokalzüge auf der Strecke Heidelberg —Schwetzingen , 8 g jtvcging etrieb einzurichten, der in Folge der beſſeren Ausnützung der Centrale das wirthſchaftliche Ergebniß der Stromlieferung günſtig beeinfluſſen müßte. 99|

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ſowie eventuell auch Schwetzingen — Rheinau — Mannheim elektriſchen

Wiec fehr die Tagesbefaftung einer Centrale von Einfluß auf die Bekriebs= en iſt, mag daraus erſehen werden, daß die Betriebskoſten des Elektrieitätswerkes der Hauptwerkſté

ätte pro K. W.Stunde nur 14,29 betragen;

es iſt dies ein Ergebniß, das bei ſtädtiſchen Centralen niht zu erreichen iſt, die fitt 40—503 pro g. gi

Stunde renen” mi Aus dieſen Gründen iſt es für die Eiſenbahnverwaltktung von groget Wichtigkeit, daß die Centrale in

ihrung kommt.

Schwetzingen zur Ausfi

Bezüglich der mverſorgung des Bahnhofes Heidelberg wird ſich die Generaldirelktion der Staats—

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eiſenbahnen mit dem Stadkrath in Heidelberg in Verbindung ſetzen, der ſich zur Stromabgabe bereit erklärt

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hat, und mit—* falls ein günſtiges Angebot eingereicht wird, ein diesbezügliches Abkommen treffen.

Jedoch auch nach eventuellem Ausſcheiden von Heidelberg würde die Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit einer eigenen Centrale in Schwetzingen fortbeſtehen, wie vorſtehend nachgewieſen iſt.

Dié in dag Budget 1898/99 aufgenommenen 100 000 M follen zur Geländeerwerbung für die Centrale

in Schwetzingen und zur Einrichtung der Stationen Neckarau und Rheinau für wendet werden.“

elektriſche Beleuchtung ver-

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Auskunft die Bewilligung der angeforderten. M. 100000 age, in weler Weife der Heidelberger Bahnhof mit

Die Kommiſſion will zwar mit Rückſicht auf die für Geländeerwerb nicht beanſtanden, hält aber die F

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Elektricität verſehen werden fof, noh für offen und mwil

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deren patet dem nächſten Landtag, vorbehalten.

Es will der Kommiſſion nicht recht einleuchten, daß ein ſo groß

er Bahnhof, wie jener in Heidelberg , die ere

forderliche Elektricität von auswärté ſoll, und ſie iſt daher der Meinung, daß, wenn je die Ver— handlungen mit der Stadt Heidelberg wegen Lieferung der Elektricität für den dortigen Bahuhof aus einer ſtädtiſcherſeits zu errichtenden Centrale keinen Erfolg— ſolllen, auch noch die Frage eingehend gu prüfen

jer Vahnhofs mit Elektricikät aus einem in Heidelberg ſelbſt Seitens der Eiſenbahnverwaltung zu erſtellenden Elektricitätswerk bewirkt werden ſollte.

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wäre, ob dann niht die Berforgung des Heidelberger

Zu 84. Staatsbeitrag zur Kaiſerſtuhlbahn Unter Berückſichtigung der von der Großh. Regierung bezüglich dieſer Nachforderung erfolgten em

=?,, e‘e, S rert ç 3 spag 1 des gehenden Begründung, auf die wir hier beſonders verweiſen, hat die Kommiſſion einen Wiedererſatz des