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Zur Geſchäftsordnung erhalten das Wort

Abg. Bock(Komm. P.):

Es iſt anzunehmen, daß auch dieſer Punkt der Tagesordnung,

um ſo mehr als mehrere Anträge vorliegen, ſehr viel Zeit ſpruch nehmen wird, und ich möchte erſuchen, daß da bi ber Antrag des Rechtspflegeausſchuſſes wahrſcheinlich hier vorlie wird, man nach der zum Antrag gegeben wird, die Fortſetzung der Punkt ausſetzt und dann die Fortſetzung der Orſchweierer Bauernvereins vornimmt.

k Präſident Duffner:

Iſt das Haus mit dieſem Vorſchlag einverſtanden?

Abg. Köhler(Nat.Soz.):

Ich erhebe Widerſpruch dagegen.

Abg. Bock(

Warum denn?

(Komm. P.):

Als erſter Punkt iſt die Bauernvereinsſache zu behandeln...(Zurufe: Durcheinander!). Das gibt kein Durch— einander. Unſer Antrag kommt, weil der Antrag des Rechts— pflegeausſchuſſes noch nicht fertiggeſtellt iſt. Es geſchah im Rechts— pflegeausſchuß nicht.

Abg. Dr WolfHard(D. Dem. P.):

SH glaube, e8 fadet nun wirflih nits, wenn diefe Sade „in uno actu“ behandelt wird, und dann der Antrag der Kommuniften daran fommt. Denn wenn jegt Bericht und Begründung deg eben behandelten Antrags gegeben wird, and dann die Begründung des fommuniftifhen Antrags, da3 maht die Sache undurchfihtig. JH glaube, ein Aufſchub von einem halben Tag bis morgen früh oder heute ſpät abends kann

wirklich der Sache der Kommuniſten nichts ſchaden.

Abg. Bock(Komm. P.):

Wir haben die Meinung, daß die Bauernbereinsangelegen— heit ſofort behandelt wird. Unſer Redner, der zur jetzt vor geſehenen Sache ſprechen ſoll, iſt auf eine halbe Stunde ander- weitig feftgelegt. JH mödte bitten, wenn es niğt mögliğ ift, ſo zu verfahren, wie ich vorſchlage, dann den Antrag des Bauernvereins zuerſt zu behandeln und mir das Wort zu un- ſerem Antrag zu erteilen.

Präſident Duffner:

Nun iſt die Situation die: Eben hat der Rechtspflegeausſchuß ſeine Arbeit beendet. Der Berichterſtatter muß nod einige Beit haben, um den Antrag zu formulieren, und er muğ Bericht D 3h habe geglaubt, dağ man bis zur Formulierung dieſen Punkt durchführen kann. Da aber Widerſpruch erhoben wird, kann ich das natürlich nicht durchführen. Hier iſt Widerſpruch erhoben von dieſer Seite gegen den Antrag Bo ck, dieſen zurück⸗ zuſtellen. Dann bleibt nur übrig, einen anderen Punkt— zu nehmen und aber durchzubehandeln. Das könnte jein den itttng Bee Frau Abg. Siebert u. Gen., ſtärkerer Shug ber Jugend gegenüber Lichtſpielvorführungen Druch. Nr. 45— Sog würde wohl niht fo viel Beit in Anſpruch nehmen, o fönnte da3 andere erledigt fein, Beriterftatter ijt der Herr Abg. Weißmann. Wären Sie bereit, darüber zu berichten? Sit da3 Haus damit einverftanden, wenn wir dieje Qöfung ver juchen?(Abg. Köhler: Wir find dafür, dağ unfer Antrag jept

Badiſcher Landtag.— 5. Sitzung.

dahin Begründung, die jetzt vom Berichterſtatter Debatte über bili

Mittwoch, 17. Dez. 1930

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behandelt w Beratı ung, ģ

). 3a, Ihr Antrag kommt jetzt zunächſt nicht zur bg. Köhler, ſondern das Vorrecht in der jetzigen Paok ka lediglich ber Antrag der M(bg. Bot u. Gen. Cr hat die Priorität. Ajo fann jegt nur getauſcht werden 3 wiſchen ommuniſtiſchen Gruppe und nach meinem em Antrag Der Frau Abg. Siebert u. Gen. i einverſtanden?(Rufe: Jawohl!). Gut, dann gebe ih das Y dem Herrn Abg. Weikmann zur Berichterſtat⸗ tung ül

uber den Antrag des Ausſchuſſes für Rechts zpflege und Ver— waltung.

Zu giffer VIZ der Tage sordnung der 4. Sitzung:

Mündlicher Bericht des Ausſchuſſes für und Verwaltung und Beratung über den Siebert u. Gen. Stärker Lichtſpielvorführungen(

Rechtspflege Antrag der Abg.

er Schutz— gegenüber Druckſ. Nr. 45, 45 a)

erhält das Wort

Berichterſtatter Abg. Weißmann Sogzdem.):

Die Abg. Frau Siebert und die Zentrumsfraktion haben einen Antrag eingereicht des Inhalts, daß die Regierung er— ſucht wird, bei der zuſtändigen Stellen im Reiche alle geeig— neten Schritte zu tun, dami gegenüber Lichtſpielvorführun— nd wirkende Darſtellungen aus dem ſexuel⸗

len Gebiete bringen und dadurch die ſittlichen und religiöſen Werte in mweitejtgehender s Weife gefährden, der Offentlichkeit und namentlich der Jugend ein ſtärkerer Shug gewährt wird, Regierung fagt in ibrer

gen, wele per

Antwort, „daß mit Recht in

in dem Antrag ein ſtärkerer Schutz der Jugend auf dieſe

dieſem Gebiet verlangt wird. Die Einwir— glichkeiten, welche das Lichtſpielgeſetz den Lan— Kul⸗

völligen Zerſetzung durch gewiſſe Filmproduktion zu ſchützen. gungen, welche durch das minderwerti

gebe, reichten nicht aus, um heimiſche t vor der Machwerke der Die Schädi— Eindringen von anſtößigen oder Filmen auch in mittlere

und kleinere Landorten hervorgerufen würden, ſeien verantwortungsbewußte Kreiſe des Volkes. Lande falle das Lichtſpielgeſetz mit dem heute

im oft völlig aus dem Rahmen der länd⸗ — und ſchlage den Anſchauu ingen des Land— tte, Anſtand und Gebräuche geradezu n3 deute eine Vergewalt tigung diefer Anſchau—

Städte und die Sorge für

Auf dem

8 be

ungen, wenn feine Qandegbehörde befugt fein foll, vie gröbſten Verſtöße gegen die heimiſche Kultur abzuweh⸗ n.

Regierung weiter: deshalb an die Erf— wenden,

n fagt die Die badiſche Regie— f Reichsregierung mit dem Novelle zum geltenden Licht— Mai 1920 entſprechende Einwirkungs—⸗ hkeiten, insbeſondere das Vetorecht der Landesregie— rungen en Dte Vorführung der von ihnen beanſtande— ihren Ländern vorzuſehen. Dabei wird

die Beſtimmungen der

tefen werden, daß

HStag vorgelegten Novelle zum Lichtſpiel— — druckſache 1928 vom 18. Suli. 1929) tuhi anant, erſcheinen. mub,-iagt dia Landesregierung un- und vorbehaltslos eingeführt werden, nicht rur

rimiſtiſche Maßregel bis zur Entſcheidung der gsſtelle, wie im 81 Abſ. 3 der Novelle

rung wird

Dur eine

e yefe bom 20

geſetz

Insbeſondere gierung, das Vetorecht der