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Beilage Nr. 296 zum Protofof der 77. Sigung vom 15. Januar 1849.

Kommiſſionsbericht

über die Abänderungen der zweiten Kammer an dem Geſetzesentwurf, die Militärgerichtsbarkeit betreffend.

Erſtattet

von Oberſtlieutenant v. Roggenbach.

Durchlauchtigſte, hochgeehrteſte Herren!

Unterm 28. März v. J. wurde von der grofperzoglihen Regierung der zweiten Kammer der Stände ein Gefegesentwurf über die Abgabe eines Theils der Militärgerichtsbarkeit an die Civilbehörden zur Berathung und Zuſtimmung vorgelegt.

Die andere Kammer hat dieſen Geſetzes entwurf geſchäftsordnungsgemäß berathen und an demſelben ſowohl in formeller, beſonders aber in materieller Beziehung weſentliche Abänderungen beſchloſſen.

Der fragliche Geſetzesentwurf mit der veränderten Faſſung der zweiten Kammer wurde unter dem 8. Mai v. J. an dieſes Haus zur weiteren Berathung mitgetheilt, worauf auf den von dem verſtorbenen Herrn Geh. Rath Vogel Namens Ihrer Kommiſſion erſtatteten Bericht in Ihrer Sitzung vom 19. Juni v. J. mehrere Veränderungen an der Faſſung, wie ſie die zweite Kammer beſchloſſen, von Ihnen vorgenommen, Veränderungen, welche den Ge— ſetzesentwurf, wie ihn die großherzogliche Regierung vorgelegt, im Weſentlichen wieder herſtellten, und einige Artikel beifügten, bei welchen lediglich nur die Abſicht beſtand, in beſondern Fällen Zweifel und Unſicherheit bei der Anwendung des Geſetzes zu beſeitigen.

Mit dieſer von Ihnen, durchlauchtigſte, hochgeehrteſte Herren, beſchloſſenen veränderten Faſſung wurde das Geſetz an die zweite Kammer zurückgegeben, welche auf den Bericht ihrer Kommiſſion in der 120. Sitzung vom 11. v. M. daſſelbe im Weſentlichen auf die von ihr früher beſchloſſene Faſſung vom 8. Mai v. J. zurückführte und ſo wieder an dieſes hohe Haus zurückgegeben hat.

Ihre Kommiſſion hat die verſchiedenen Faſſungen, welche dieſes Geſetz erlitten, nochmals einer ſorgfältigen Prüfung unterworfen, und mir den Auftrag ertheilt, Ihnen, durchlauchtigſte, hochgeehrteſte Herren, das Reſultat ihrer Berathungen vorzutragen.