P TE TNT RNN ESEA NT N" 2 eN 4 Berhandlungen der erften Kammer. Achtundfiebenzigite dffentliche Siung am 20. Januar 1850.

kircher hinſichtlich des Geſetzesentwurfs, die Abände⸗ rung der Gerichtsverfaſſung betreffend, Beilage Nro. 295.

Die Kammer beſchließt, beide Berichte mit Umgehung der Verleſung dem Druck zu übergeben.

Oberſtlieutenant v. Roggenbach gibt der Kam⸗ mer davon Kenntniß, daß der Kommiſſionsbericht über die von der zweiten Kammer befhlofenen Abandez rungen am Geſetzesentwurf, die Militärgerichtsbarkeit betreffend, der Zeiterſparniß wegen dem Druck übergeben worden ſei, nachdem er vorher die Erlaubniß des durch⸗ lauchtigſten Praͤſidenten hiezu eingeholt habe,

Beilage Nro. 296.

Die Tagesordnung führt zur Digfuffion über diefen Bericht, welher fich bereits in den Händen der Kammer- mitglieder befindet.

Freiherr v. Andlaw bemerft: Er werde hauptfach-

lih deshalb gegen dag Gefeg timmen, weil es ihm bez denflidh fheine, daf auh auf das Gebiet deg Militär- wefeng jene Diftinftionen und Interpretationen übertragen werden follen, deren traurige Folgen in bürgerlichen Berhältniffen am Tage liegen; dort würden fie noch weit fhádlicdher wirfen alg hier.

Die einzelnen Nbänderungen werden den Kommif- fionganträgen gemäß von der Kammer genehmigt. Bei der Abſtimmung durch namentlichen Aufruf wird der Gefegesentwurf nadh der legten Faffung der zweiten Kammer mit alen Stimmen gegen zwei(Prälat Hüffell und Freiherr v. Andlaw) angenommen.

Hierauf wird die Sigung gefchloffen.

Bur Beurfundung: die Sekretäre: Karl Freiherr v. Güler. Fr. v. Kettner.

Achtundſiebenzigſte öffentliche Sitzung.

Karlsruhe , den 20. Januar 1849.

Gegenwärtig: die bisher erſchienenen Mitglieder, mit Ausnahme: Seiner Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Friedridh von Baden, Seiner Großherzoglichen Hoheit des Herrn Markgrafen Maximilian von Baden, Seiner Durchlaucht des Herrn Fürſten zu Fürſtenberg, des Herrn Grafen v. Langenſtein, des Herrn Prälaten Hüffell, des Herrn Grafen v. Hennin, und des Herrn Geheimen Raths v. Hirſcher.—

Von Seite der Regierungskommiſſion: der Praͤſident des Miniſteriums des Innern, Herr Staatsrath Bekk.

Unter dem Vorſitze des durchlauchtigſten Praͤſidenten, Seiner Großherzoglichen Hoheit des Herrn Markgrafen Wilhehm von Baden. Das hohe Präſidium macht folgende Mittheilungen der zweiten Kammer bekannt, betreffend: 1) den Geſetzesentwurf über die Abänderung des Kon⸗ ſkriptionsgeſetzes vom 14. Mai 1825,| Beilage Nro. 297;

2) den Gefegegentwurf in Betreff der Steuerſchwur—⸗ gerichte,

Beilage Nro. 298. Beide Gegenſtände werden an eine Borberathung | verwiefen.

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