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Bei der Mbftimmung wird der Antrag Des Gepei-
menraths Klüber angenommen.
Zu den übrigen Punkten der yon der Commiſſion vor—
geſchlagenen Adreſſe wird Nichts erinnert, und dieſelben
werden mit der bereits beſchloſſenen Abänderung nach dem Antrag der Commiſſion angenommen.
Das hohe Präſidium macht hierauf folgende Mit—
theilungen der zweiten Kammer bekannt, betreffend
1) die Adreſſe über die Rechnungsnachweiſungen vom Jahr 18*253
Beilage Nr. 183.(ungedruckt.)
2) die bei Prüfung des Zolltarifs für 1846, 1847 und 1848 beſchloſſene und nunmehr nach den Be— ſchlüſſen der erſten Kammer abgeänderte Adreſſe wegen mehrerer Zollangelegenheiten.
Beilage Nr. 184.(ungedruckt.)
Regierungscommiſſär Miniſterialpräſident Nebenius
eröffnet hierauf der Kammer, daß in Gemäßheit aller—
höchſten Befehls Seiner Königlichen Hoheit des Groß— herzogs der Schluß des Landtags am 17. d. M. ſtatt— finden werde.
Der Tagesordnung gemäß erſtattet Freiherr von
Göler d. ä. Bericht über das die Trennung der Juſtiz
von der Adminiſtration betreffende nachträgliche Budget für
den letzten Monat des Jahres 1847.
Beilage Nrrd
Die Kammer beſchließt in abgekürzter Form Hierúber
zu berathen.
Frhr. v. Rinck: Ich muß hier, was die Trennung
der Juſtiz von der Verwaltung betrifft, im Auftrag der
Petitionscommiſſion über eine Eingabe der Stadtgemeinde
richts bei der neuen Organiſation bittet, mündlichen Be—
richt erſtatten.
Die Petition führt aus, daß Oſterburken während eines Jahrhunderts ſtets der Sitz eines Amtes war, daß es ſpäter, als es dem Großherzogthum Baden ein— verleibt wurde, ein Oberamt bekam, welches vom Jahr 1813 bis 1828 daſelbſt verblieb, und erſt als der da— malige Beamte ſich mit der dortigen Wohnung nicht
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Verhandlungen der erften Kammer, Zweiunddreifigfte dfentlihe Sigung, am 15. September 1846.
begnügte, und obgleich die Gemeinde auf eigene Koften eine Wohnung bauen wollte, dag Amt nah Adelsheim verlegt wurde.
Die Gemeinde bittet nun, es wolle die hohe Rammer fh dafür verwenden, dağ ein Oberamtsgericht nach Oſter— burfen fomme; bie Gemeinde erbietet fih, aus eigenen Mitteln die nöthigen Gebäude herzuſtellen.
Nach dem ſoeben vernommenen Bericht iſt nun keine Rede von Oſterburken . Weil die Organiſation oder Eintheilung rein eine Sache der Regierung iſt, und man ihr dieſes Recht nicht ſtreitig macht, ſo muß die Petitions— Commiſſion es der hohen Kammer anheimſtellen, ob damit, daß das Budget über die neue Organiſation an— genommen wird, dieſe Petition als erledigt betrachtet und darüber zur Tagesordnung übergegangen werden ſoll.
In der zweiten Kammer wurde eine ähnliche Petition vorgelegt, und hat wegen des erwähnten Umſtandes keine weitere Berückſichtigung gefunden.
Regierungscommiſſär Geheimerreferendädr Jung— hanns: In dem Budget der Juſtizverwaltung hat die Budgetcommiſſion der zweiten Kammer einige Aende— rungen vorgeſchlagen, welche ſich theils auf die Zahl der Angeſtellten, theils auf deren Gehalte und Beſol— dungen bezogen, allein bei der Berathung in der zweiten Kammer ſelbſt iſt der ganze Anſatz der Regierung, in ſoweit er die Zahl der Angeſtellten betrifft, angenommen worden. Die Aenderungen, welche noch übrig blieben und die in das Finanzgeſetz übergegangen ſind, beziehen ſich darauf, daß bei einigen Stellen nur Beſoldungen für Aſſeſſoren bewilligt worden ſind, wo ſolche für Richter vorgeſchlagen waren, namentlich bei Hüfingen , Raſtatt , Pforzheim und Mannheim ; und bei den kleineren Be— zirksſtrafgerichten, für welche je vier Richter angeſetzt waren, während je drei bewilligt ſind.
Die Hauptänderung, welche das Finanzgeſetz vor der Endabſtimmung der zweiten Kammer erhielt, bezieht ſich auf das Budget des Miniſteriums des Innern, ſie betraf insbeſondere die Poſition für Gehalte der Ober— amtsactuare und Decopiſten.
Was nun die Petition betrifft, über welche der
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