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EE Verhandlungen der Iten Kammer.
niur von denen hiezu nicht kompetenten Ortsvor—
ſtaͤnden ausgeſtellt ſeyen.
Die Anſtaͤnde, welche von der 3ten proviſoriſchen Abtheilung gegen die Wahl des Abgeordneten Raus⸗ muͤller erhoben wurden, ſind in dem Berichte entwikelt, welchen der Abgeordnete Duttlinger folgendermaßen erftattete:
Es ſcheint die Guͤltigkeit dieſer Wahl Anſtaͤnden zu unterliegen, Bei ihrer Vollziehung am 23. Mai 1821 erhielt Ra us muͤhler bei der zweiten Abſtimmung 27 Stimmen von 51 alſo die abſolute Mehrheit. Unterm 2 Juni erließ der Grundherrliche von Venningenſche Rentbeamte Hofrath Heder an dag Großherzogl. Amt Wiesloch die Vorſtellung,„daß ihm die glaubhafte Anzeige gemacht worden, daß mehrere Wahlmaͤnner ihre Stimmen fuͤr ihn abgelegt, der landesherrliche Konmiſſaͤr Kreis⸗ rath Freiherr v. Ruͤdt aber ſie aufgefordert habe, ihre Stimmzettel zuruͤck zu nehmen, und Jemand andern ihre Stimmen zu geben, da er Hecker, als Beamter im Wahlbezirk untauglich zur Stelle, eines Landtagsabge— ordneten ſey. Er bat, die Wahlmaͤnner Schmitt, und Acciſor Schuͤßler zu Eichtersheim , dann den Ge⸗ richtsſchreiber Hil den brand von Muͤhlhauſen pflicht⸗ haft zu vernehmen, wie ſich die angefuͤhrte Thatſache in Wahrheit verhalten habe, ob und beilaͤufig in welcher Zahl ſchon wirklich Stimmen fuͤr ihn abgelegt geweſen und auf welche Art Freiherr v. R uͤdt auf die Zuruͤcknahme der abgegebenen Wahlzettel eingewirkt habe. Von dem Reſul⸗ tat erbat er ſich zugleich eine, Abſchrift, und erließ eine aͤhnliche Zuſchrift mit aͤhnlichem Geſuch, wegen Verneh“ mung des Gerichtsſchreibers Bauer zu Speckbach an das Amt Nedargemúnd.“ Das Amt Wiesloch entſprach demſelben, Neckargemuͤnd aber nicht. Ich muß um die
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