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pflegen! Aber wie kann man ſſich durch dieſe erhebende Vorſtellung ſelbſt abhalten- laſſen, gerade das zu thun, was am
nächſten ihre Verwirklichung näher bringen wird? Anfangs, als erſt je zwei Staaten ſich aneinander ſchloſſen, war der Zweifel ſehr natürlich, ob dieß zu einem gedeihlichen Ziele führen werde. Jetzt iſt man ſchon ſo weit gekommen, daß jeder Beitritt eines Staates ein Gewicht mehr bildet, um wieder einen zweiten oder dritten für die Theilnahme zu gewinnen. Der Verein iſt noch im Wachſen und Ausbilden. Mit jeder neueren Vergrößerung wird ſich auch der Geſichtskreis er— weitern und ein willkommener Anlaß entſtehen, alle Satzungen einer wiederholten Prüfung zu unterwerfen. Wenn die bisherige Abſonderung mehrerer norddeutſchen Staaten aufhörte, fo wäre: ties in vielen Hinſichten für den Verein im Ganzen ein zuträgliches Erelgniß, indeß ſind, der weiten Eûtfernung wegen, für die badiſche Volkswirthſchaft insbeſondere die Wirkungen hievon ſehr gering. Cine völlige Einverleibung des öſterreichiſchen Kaiſerreiches hat bekanntlich große Schwierig⸗ keiten, aber eine Annäherung deſſelben gehört unter die wahrſcheinlichen Dinge.
V. Die Aufhebung der Zölle an den inneren Grenzen war niht das Einzige, was man zur Beförderung des Binnen- oerkehres beſchloß. Es wurde der Weg der Vereinbarung zu gleichem Hauptzwecke auch benutzt, um verſchiedene andere Er leich terungen theils ſchon jetzt zu Stande zu bringen, theils wenigſtens als Strebeziele für die ſpätere Zeit zu bezeichnen. Die Darſtellung dieſer Nebenpunkte neben jener Hauptſache wird ergeben, daß dieſelben mancherlei Nützliches in ſich ſchließen. Wir rechnen übrigens darauf, daß das Feld wohlthätiger Verabredungen und gemeinſamer Anordnungen mit den anzuführenden Gegenſtänden noch keinesweges geſchloſſen ſei.
1. Zn Betreff Des Weggeldes, der Pflaſter-, Brückengelder 2c. iſt verordnet:
a) Sie ſollen nicht höher ſeyn, als es den gewöhnlichen Herftelungs- und Unterhaltungskoſten gemaäß iſt. Dieſe Beſtimmung würde für ſich allein nicht viel nützen, denn in vielen Faͤllen koſtet der Straßenbau mehr, als das bisherige Weggeld ein- bringt, man dürfte alfo daſſelbe noch anſehnlich erhöhen.
b) Ms Marimum ift der preufifohe Weggeltstarif von 4828 angenommen. Diefer fordert für die preuğ, Meile, welche wenig größer iſt als die geographiſche oder badiſche Poſtmeile, und für jedes Zugthier:
von Reiſefuhrwerrrr S— iue von vierrädrigen Laſtwagen bis gu vier Bugthieren©. S y bei fünf und ſechs Zugthieren SINP Hiie To
bei ſieben und mehr PUUR a AO Ya iy
Das badifhe Weggel war vor Der Aufhebung 2 fr. vom Pferde und von Der Gtrafenftunde, daher ift jener hoͤchſte Satz ohne Zweifel
maͤßig
Freilich waͤre es für Baden und Würtemberg, wo gar kein Weggeld beſteht, nützlicher, wenn ihre Unterthanen auch ander⸗
waͤrts dieſe Gebühr nicht zu bezahlen brauchten. Doch liegt in der Fortſetzung des jetzigen Zuſtandes, deſſen Verſchlimmerung
oertragsmaͤßig verhindert worden iſt, nichts Unbilliges, und jenen beiden Ländern ſteht es frei, wieder ein Chauſſeegeld einzu⸗ fuͤhren, wie dies Baiern im——
Alle Thorſperrgelder hoͤren bis zum 1. Januar 1837 auf; die Pflaſtergelder, in ſo fern ſie höher ſind, als das Chauſſee⸗ geld derſelben Strecke, werden gleichfalls abgeſchafft, mit Ausnahme von Baden und Würtemberg. Hierin liegt eine Milde— rung der in lit. b erthähnten Ungleichheit.
d. Eine künftige Abrede über die Breite der Radfelgen iſt entſchieden nutzlich. WVerfügungen über die Schifffahrtsabgaben, in Art. 15 und dem 8. Separ. Art.:
a. die Staatsyerträge über diefe Abgaben bleiben aufrecht, Bekanntlich ſind ſolche oertragsmaßige Regulirungen der Waſſerzolle für den Rhein , die Elbe und Weſer erfolgt.
5. auf Flüſſen, in Anſehung deren keine Verträge beſtehen, ſoll überall eine gleichförmige Behandlung der Angehörigen aller Vereinsſtaaten Statt finden, die überhaupt bei ſämmtlichen Begünſtigungen der Schifffahrt auf allen Gewaͤſſern ausbedungen ift. Das Maximum der Abgabe auf Flůſſen der erwähnten Art if 1 fr. per baieriſchen Centner und Meile.