S————— Viertes Beilagenheft. xxi ßen cirea A f 45 fr. per Sack Salz für den Detaileur der neben dem leeren Sack und dem Blei 10 bis 12kr. on⸗ für genügend. Hr p Nach dieſen Grundſätzen ſind Frachtvergütungen der bewilligt für die einzelnen von den Salinen ausgehen— ene den Straßenzüge, von dem Ort an, über den hinaus ift, dér Verkauf von Den Grofhändlern niht um 9 fl. oder für etwas darüber geſchehen kann. Fur die Entfernung zu⸗ von dieſem Ort an wird den Großhändlern per Sack und Stunde ein den Verhältniſſen entſprechender Betrag zu gegeben.

Eine vollkommene Gleichheit iſt dadurch zwar nicht K erreicht, aber mit Beſeitigung jeder Willkühr in der ht Beſtimmung ein annäherndes richtiges Verhältniß der

Frachtkoſten zu den Frachtvergütungen auf den verſchie⸗

denen Hauptſtraßenzügen herbeigeführt. By

ia| Conſequent mit den übrigen Ausgabspoſitionen, auf i welde das Gefeg über Herabſetzung des Salzyreiſes oi einwirkt, muß alſo der gegenwärtige Budgetfatz für f Frachtvergütungen von 40,000 fl. ebenfalls verhältniß—⸗ mäßig der zu erwartenden Mehreonſumtion erhöht wer⸗ * den. Wenn man diefe nun zu 15,000 Ztnr; annimmt,

* ſo erhöht ſich ſomit der Voranſchlag auf 42,342 fl. für

y 1833, und- auf 42,575 fl. für 1534, worauf die Budz getcommiſſion den Antrag ſtellt.

ur Ueber die Ausgabspoſition

m 14. Auf gepachtete Torfgründe,

* wofür jährlich 65 fl. ausgeſetzt ſind, wird der Unbe— deutenheit wegen nichts bemerkt. Ein deſto größeres

— Feld zu Bemerkungen würde ſich öffnen bei der unter

5 dem Titel,

el 15. Für das Etabliſfement

it-aufgeführten Pofition, läge e8 in der Aufgabe Ihrer