Unter Nachbarrecht versteht man die Rechtsnormen, die den Inhalt des Eigentums mit dem Ziel des Ausgleichs der widerstreitenden Interessen benachbarter Grundstückseigentümer bestimmen.
Gesamtheit der Regelungen, die das Wasser als Lebensgrundlage sowie seine Bedeutung für Wasserwirtschaft und Landeskultur und als Verkehrsweg (Wasserstraße) betreffen
Das dingliche Recht, ein Gebäude oder einen Teil desselben unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Das Wohnungsrecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (§ 1093 BGB) und daher nicht veräußerlich und nicht vererblich.