Satzungen des königlichen Maximilians-Ordens für Wissenschaft und Kunst vom 28. November 1853/ 18. Dezember 1886. Art. I. Vom heutigen Tage an besteht ein bayerischer Orden zur Anerkennung ausgezeichneter Verdienste in Wissenschaft und Kunst. Art. II. Dieser Orden soll den Namen„Maximilians-Orden für Wissenschaft und Kunst" tragen. Art. III. Der Orden ist vorzugsweise für deutsche Gelehrte und Künstler bestimmt. Art. IV. Der Orden besteht aus einer Classe mit zwei Abtheilungen für Wissenschaft und Kunst. Das Ordenszeichen besteht aus einem dunkelblau emaillirten gothischen Kreuze mit weißem Rande und vier Strahlen in den Winkeln, umgeben von einem goldenen Kranze von Lorbeer und Eichenlaub. Die Mitte des Kreuzes bildet ein gekrönter Schild, auf dessen einer Seite das Bildniß des Stifters mit der Umschrift:„Maximilian II., König von Bayern“, auf dessen anderer für die Abtheilung der Wissenschaften das Symbol der Eule mit einer Rolle, für die Abtheilung der Künste das Symbol des Pegasus mit der Hippokrene und die Umschrift„für Wissenschaft und Kunst" sich befindet. Auf der einen Seite des
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