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Badische Warte : Bürger- und Bauernfreund : (24.2.1920) 16. Karlsruhe
Friedensvertrag
Friedensschluss / Friedensabkommen <Völkerrecht>Ein Friedensvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag, durch den der Kriegszustand zwischen zwei oder mehreren Staaten beendet wird. Im Gegensatz dazu beendet der dem Friedensvertrag meist vorausgehende Waffenstillstand nur die Kampfhandlungen.