1 Seite für Friedensvertrag

Badische Warte : Bürger- und Bauernfreund : (12.3.1920) 21. Karlsruhe
  • Friedensvertrag

    Friedensschluss / Friedensabkommen <Völkerrecht>
    Ein Friedensvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag, durch den der Kriegszustand zwischen zwei oder mehreren Staaten beendet wird. Im Gegensatz dazu beendet der dem Friedensvertrag meist vorausgehende Waffenstillstand nur die Kampfhandlungen.