Nro.
S a m ß a g, den
6 .
18. Jenner 1817.
Mit Gro ßherz vzlich Badischem al lerg nab ig(lern Priv ilegio.
y Amtliche Bekanntmachungen.
1. ^Wiederholte Verordnung.) Da die Nacht- fchwärmerei der hiesigen Jugend/ zum allge^iei- nen Aergerniß, wieder überhand nimmt/ und sogar Schulkinder / zur Schande der Eltern, sich nicht scheue», nächtlichen Unfug zu treiben; so wird hiemit die scbon längst bestehende Verordnung erneuert: daß jedes Schulkind/ das sich nach der Abendglocke, ohne für ein Bedürfniß auSgcschickt zu seyn, auf der Gasse betreten läßt, von der Polizei aufgehoben, in die Wachstube geführt, und die Strafe an den Eltern, die man dafür vrrautwvrulch macht, vollzogen werden soll.
Großherzoql. Dekanat.
C. H. Müller.
Schulden.Liquidationen.
Alle dieieniaen , welche an nachstehende Personen etwas zu fordern haben, werken «»durch bei Verlust ihrer Forderung zur Ltauidakion derselben auf nachstehende Tage und One, unrer Mitbringung der Beweis- Urkunden, vorgeladen.
An Martin Ise le, Bürger und Schuftster »onEtten- eimweiler, Mittwoch den 29. Januar Vormittags in er Nevisoratekanzley zu Ettenherm.
An bke Krämer Anton Kernischen Eheleute zu Ringshemi, Freitags den zi. Januar vor dem Thcilungs- Commiffariat im Luibenwirthshause daselbst.
Großherzogl. Be;irks-Amt.
3, Schultern. fActiv- und Passiv-Schulden- Liquidation.) In kurzer Zeit sind beide Vogt PlaziduS Käppelische Eheleute in Schultern gestorben, und deren noch minderjährige Kinder können über den Passiv-Vermögensstand eben so wenig die geringste Auskunft geben, als die übrigen Anverwandten.
Man fand deswegen die Vornahme einer Aktiv-> und Passiv-Schuldeusammlung für nölhig, und fordert hiemit alle Gläubiger auf, Montags den 3 . Februar d. I., Morgens um 9 Uhr, ihre mit legalen Bcweisurkunden zu belegenden Forderun- gen, entweder persönlich, oder durch schriftlich Bevollmächtigte, vor dem Theilungü Commissariat im Schütterer Prinzwinhshause um so mehr gehö- rig einzugeben und richtig zu stellen, als sie im NichterscheinungS-Falle die Anwendung der gesetzlichen Nachtheile gegen sie, sich selbst zuzü- schreiben haben würden.
Zugleich werden jene Personen, die in die Vogt Käppelische Masse noch Zahlungen zu leisten haben, hiemit angewiesen, sich Dienstags den 4. Februar um die nemliche Zeit ebenfalls vor dem TheilungS-Commissariate einzusinden, und ihre Schuldposten mit demselben richtig zu stellen.
Verfügt Lahr , den 3 , Jan. I8i7.
GroßherzoglichcS Bezirks-Amt.
Frhr. v. Liebenstein.