Mit Großh. Badischem

gnädigstem Privilegium.

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Nro. 44. Samstag, den 4. November 1826.

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Kreisdireetorial- Bekanntmachung.

(Nro. >5,766.) Das Großh. hochpreißliche Ministerium deS Innern hat in Beziehung auf die Benutzung der Straßengräben und Straßenbarde unterm >7. d. M., Nro. >2,288, folgende hohe Verfügung erlassen:

Die Straßengraben-Sohle, das Slraßenbard und die die Straße unterstützende Grabenwand sind Eigen­thum des Staate-, und die Benutzung derselben stehet der Straßenbaubehörde zu; dagegen gehört die anderseits liegende Grabenwand den daranstoßenden Güterbeßtzern, welche sohin auch daS auf dieser wachsende Gras be­nutzen können.

Was das Eigenthum und die Benutzung der Obstbäume in den Straßengräben betrifft, so hat die Ober- Direction des Wasser- und Straßenbaues in ihrem Erlaß vom 28. Jull >826, Nro. 281«), sich bereit- dahin ausgesprochen, daß solche den Anstößern, oder wo die Gemeinde Eigenthumerin ist, dieser überlassen bleiben, und daß sie den Straßenwarthen alle Ansprache an solche untersagen werde.

Eine Verjährung der Nutzung oder de- Besitzes der Srraßenböschungen findet nicht statt.

Diese hohe Verfügung wird zur allgemeinen Nachachtung und Erläuterung der früher» auf diesen Gegen­stand Bezug habenden Vorschriften bekannt gemacht.

Offenburg , den Zi. October >826.

GrvßherzoglicheS Direktorium des Kinzig-KreiseS.

v. Sensburg. V« 1 t. Braunstein.

Obrigkeitliche B

Schulden >Lig li idationen.

Andurch werden alle die,enigen, welche an folgende Personen etwa- zu fordern haben, unter dem Prä. judiz, von der vorhandenen Masse sonst mit ihren For­derungen ausgeschlossen zu werden, zur Liquidation der­selben vorgeladen. — Aus dem

Oberamt Offenbura,

Zu Elgersweier, an da- in Gaur erkannte Ver. mögen der Valentin Maier'schen Edeleure, auf Mon. tag den > 3 . Nov. d. I,. Morgens 8 Uhr, auf dies­seitiger OberamtS Kanzlei.

Au Windschläg, an den in Gant erkannten Nach­laß der Franz Michael Schremp'ichen Edeleure, auf Donnerstag den 3 o. Mcv d I., Morgens 8 Uhr, «uf diesseitiger OberamtS - Kanzler.

ekanntmachungen.

Zu Ortenberq an den in Gant erkannten ledigen Mathäus Grünberaer, auf Donnerstag den 3 o Nov. d. 3 ., Morgens 8 Uhr, auf der OberamtS Kanzlei.

(Unterpfandsbücher-Erneuerunq.) Das Großherzogl. hochlübliche Kinzrqkrei« Drrectorium hat die Erneuerung der Unrerpfandsbücher in den nach­genannten Ortschaften de» diesigen OberamtS alS: Appenweier , Urloffen, Bodlsbach, Krießde'm Wal­tersweier, Bühl , Windschläg, Orrenberq und Weier, angeortnet — Alle diejenigen, welche UnrerpßandS- rechte in diesen Gemeinden anzusprechen daben, werden daher anfqekordert an den nachqenannten Tagen an Ort und Stelle bei der Renovation» Commsiion des Großh. OberamtS - RevisoratS zu erscheinen, und ihre