Der Orlemuer Bote.
Verkündigungs-Blatt
für tsi
Amtsbezirke Gffevburg OberkkreH Achern, Rheinbischofsheim » Kork,
Gengenbach , Haslach und Wolfach .
M 35 Öffenburg, den 6. Mai 1856
Bekanntmachungen.
Offenburg . (Aufforderung.) Nro. 10396. Die AloiS Rothmann's Wittwe mit ihren 4 Kindern, Anton Armbrust er ledig, Jakob Bat Halter ledig und Theresia Kaufmann ledig, sämmtlich von Schutterwald , welcke heimlich nach Amerika entwichen, werden aufgefordert, sich binnen 4 Wochen über ihre Entfernung zu verantworten, ansonst dieselben ihres Staatsbürgerrechts für verlusttg erklärt und der gesetzliche Abzug von ihrem außer Land gezogenen Vermögen verfügt werden wird.
Zugleich wird deren Vermögen im Betrag des gesetzlichen Abzugs mit Beschlag belegt.
Großherzogliches Oberamt.
v. Fabcr. ' . ,,
Offen bürg. (Gant-Edict.) Nro. 10030*. Gegen Handelsmann Valentin Ludw. Strebe! v.Offenburchist Gant erkannt, und Tagfahrt zum Richtigstellungs- und Vorzugs- Verfahren auf Samstag den 17. Mai 1856, Nachmittags 3 Uhr, aus diesseitiger Amtskanzlei festgesetzt, wo all« Diejenigen, welche aus was immer für einem Grunde Ansprüche, an-die Masse zu machen gedenken, solche bei Vermeidung des AuS- fchlufles von der Gant, persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, schriftlich oder mündlich anzumelden, und zugleich die etwaigen Vorzugs- oder Unterpfandsrechte, welche sie geltend machen wollen, zu bezeichnen haben, und zwar mit gleichzeitiger Vorlegung der Beweisurkunden oder Antretung des Beweises mit andem Beweismitteln.
Zugleich werden in der Tagfahrt ein Massepfleger und ein Gläubiger-Ausschuß ernannt, Borg- und Nachlaßvergleichc versucht, und sollen die Nichterfcheinenden als der Mehrheit der Erschienenen beitretend angesehen werden.
Diejenigen Gläubiger, welche ihren Wohnsitz im Auslande haben, erhalten die Auflage, einen dahier wohnenden Gewalthaber für den Empfang aller Einhändigungen mittelst öffentlicher Urkunde aufzustellen, widrigenfalls alle weitern Verfügungen oder Erkenntniffe mit-bet gleichen Wirkung, wie wenn sie ihnen eröffnet oder eingehändigt wären, nur an die Serichtstafel angeschlagen würden.
Offenburg , den 25. April 1856.
Großherzogliches Oberamt.
Nicolai.
Achern . (Aufforderung.) Nro. 7971. Aus Ableben deS Bürgers und Leinewebers Martin Seng von Oberachem hat deffen Wittwe, Sophie geb. Mundy, um Einsetzung in Besitz und Gewähr der Äerlaffenschaft ihres verst. Ehemannes nachgesucht, nachdem von Seiten der bekannten Erben daraus verzichtet wurde. Es wird dies mit dem Anfügen veröffentlicht, daß, wenn binnen 4 Wochen keine Einwendungen erhoben werden, dem Gesuche stattgegeben werden soll.
Achem, den 29. April 1856.
Großherzogliches Bezirksamt.
Wedekind.
«slj Haslach. (Verbeiständung.) Nro. 3092. Friedrich Fa uz von Haslach wurde im Sinne des L. R. S. 499 unter
Beistandschast des Sonnenwirths Joseph Fauz von Haslach gestellt, was anmit bekannt gemacht wird.
Großherzogliches Bezirksamt, v. Krafst-Ebing.
l. Abschnitt.
Organisation des Floßwesens.
§ 1-
Dcn Waldeigenthümern rm Thalgebiete der Heubach steht das Recht zu, selbst oder durch andere berechtigte Floßführer das in ihren Waldungen jenes Thalgebiets erwachsene Lang- und Scheiterholz bis auf die Kinzig unterhalb Schiltach zu Verstößen. In dieser Eigenschaft bilden dieselben die Heubachgemeinde.
8 2 .
Mitglieder der Bachgemeinde oder Bachgenoffen find zur Zeit:
1) die Fürstliche Standesherrschast Fürstenberg als Elgen- thümer theils älterer Fürstlicher Waldungen, theils neuer Erwerbungen, insbesondere von Sebastian Faißt dem Müller, früher Abraham Bühler; von Franz Armbruste«? , früher Georg Vollmer, Deißenbauer,° von Clemens und Andreas Harter, früher Johann Georg und Michael Gebert; von Abraham Faißt, früher Mathias Faißt— zusammen im Flächengehalt von beiläufig 1400 Morgen;
2) Mathias Obersäll, Ackerbauer von Kinzigthal, mit 130 Morgen:
3) Anton Gebele von da mit 60 Morgen;
4) Mathias Maier von da, Wirth m St. Roman, mit 18 Morgen;
5) Johannes Haas von Kinzigthal mit 50 Morgen;
6) Jakob Faißt von Bergzell mit 3 Morgen;
7) Johann Jehle von da mit 4 Morgen;
8) Wendelin Heitzmann von Kinzigthal mit 12 Morgen
9) Mathäus Schinider von da mit 10 Morgen.
Der Vachgemeinde steht die Aufnahme weiterer Mitglieder zu; auch kann solche im Recurswege von der Staatsbehörde ausgesprochen werden.
8 4.
Ein Bachvogt führt an der Spitze der Bachgemeinde die oberste Aussicht über das gesammte Floßwesen aus der Heu- bach nach Äaaßgabe dieser Bachordnung, sorgt für ordentliche Instandhaltung der Floßstraße, Floßanstalten und insbesondere der Floßweiher, bei Hauptreparaturen der letzteren, wie bei Neubauten, geeignetensalls nach Anweisung der Groß- herzoglichen Waffer- und Straßenbau-Jnspection.
Der Bachvogt vermittelt seiner Streitigkeiten im Floß- betrieb, erläßt zur Ausrechthaltung der Bachordnung Auflagen an die Betheiligten, welche er nöthigenfalls auch selbst auf Kosten der Schuldigen vollziehen kann, und bringt Ueber- tretungen zur Anzeige. Derselbe besorgt den Einzug der Flvßgebühren, führt über Einnahmen und Ausgaben ein der Einsicht der Bachgenossen offen stehendes Tagebuch, versam-