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Agitation; an den Mauern liest man Anschläge mit den Worten: „Es leben die Großherzoge Leopold und Ferdinand!" Der hiesige KleruS weigert sich, das Tedeum für die Ein­führung der sardinischen Constitntion zu singen. Man will ihn dazu zwingen.__

Badischer Landtag.

14. Mai. Zweiundfunszigstc öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer. Die Tagesordnung führt zur Verathung des zweiten EommissionSberichts de» Abg. Mayö über den von dem andern Hause mit Abänderungen herübcrgekommencn Gcsetzcöentwurf, die Zuständigkeit in RechtSpolizeisachen betr. Die Commission trägt auf Annahme desselben nach der Fassung der Ersten Kammer an, welchem Anträge die hohe Kammer nach kurzer Besprechung zwischen Roßhirt, Schaaff, Achenbach und von Stockhorn einstimmig bei- tritt. Hieraus Erstattung von Bittschrtftcnberichtcn. Fingad» trägt vor über das Gesuch der Schmalmctzger von Karlsruhe , Mannheim , Rastaft und Heidelberg um theilweisc Abänderung des Gesetze« über die Entrichtung der Fleischaccisc. Die Commission sei mit den Gründen, durch welche das Großh. Staatömiuistcrrum das Gesuch der Bittsteller abgewiesen habe, einverstanden, und da in den letzten Gesuchen derselben kein neues Vorbringen enthalten sei, so beantrage die Commisston Ucbcrgang aus Tagesordnung. Achenbach glaubt, daß die Gründe der Bittsteller für eine Ucber- weisung sprächen, und- er stellt hierauf den Antrag. Knittel unter­stützt denselben insbesondere wegen der vorhandenen empfindlichen Mitbewcrbung ausländischer Metzger und weil das Eingeweide, sowie das Unschlitt mitgewogen werde. Ministerialrath v. Äöckh: Das Ricrcnselt gehöre nach dem bestehenden Gesetz zu dem aeciSpflichtigev Gewicht. Das jetzige Gesuch enthalte nichts Neues, die Sache jef von der Großb. StaatSrcgicrung gründlich untersucht worden und eine neuerliche Erhebung über die Birstcucrung der hiesigen Schmalmctzger habe ihn von der Grundlosigkeit des Gesuchs der Bittsteller überzeugt. Der Gegenantrag könne leicht Hoffnungen erregen, welche die StaatSrcgicrung nicht erfülle» könne. Para- vicint unterstützt Achenbach'« Antrag im Interesse der Landwirth- schaft. Knittel: Auch die Verbraucher seien bet dieser Krage be­theiligt, nicht alle könnten Ochsenfieisch ankaufcn. Wenn eben ein Stück Schmalvieh nicht 400 Pfund (die setzige Gewichtsgrenze) erreiche, so -muffe doch dieselbe Accisc bezahlt werden. Man möge, die Gewichtsgrenze auf 500 Pfund fcstsetzen, dann werde man auch kräftigeres Schmalfleisch zu genießen bekommen, Wenn das Ein­geweide accisfrci sei, so muffe doch conscquenler Weise das Rrcrenfttt auch befreit bleibe«, und hierauf stelle er einen Antrag. Friderich: Wenn m>r die Schmalmetzger einen Voribctt aus der Entsprechung ihres Gesuches ziehen könnten, so würde er dem Commis,tonSantrage züiriwmcn; so käme aber die Erhöhung der Gewichtsgrenze den Verbrauchern z» gut, da ihnen eine bessere Qualität Fletsch verab­reicht würde, Er stimm: mit Achenbach. Regenaucr anerkennt zwar den ehrcnwerthe» Stand der Bittsteller, aber seine verschiedene» Erfahrungen, die er über die Kleischaecisc geinacht habe, könnten ihn nicht zu riner Abänderung des destehendcn Gesetzes bestimme»;

sei daher für den CommjssionSanlrag, um so mehr, als man durch eine Entspicchurg de« Gesuches der Bittsteller nur neue Beschwerden durch die Qchscnmctzgcr erzeugen wurde. Gegen eine llcbcrwcisung zur Kenntnißnahmc habe er üdrigcus nichts cinzu- wenden. Dietz spricht für den Eom»ii,sio»Sa»rrag, welcher auch ! nach Bcrwcrfnnq des Äckenbach'schcn Antrags von der Kammer j

angenommen wurde, v. Gteichcnnein berichr.r üder tte Bitte der j

Genicinden sti ange,. und i->,ringe:, »m Abänderung des Weinste„er- i gesetzcs. Antrag: Tagcsoroni.ng. erngc nommen. AUmang trägt vor über die Bitte der Vertreter der Gemeinden Bahlingen , Eich- stcttcn, Vöhiugc» und Obcrschafshaiiscn um Abänderung des Branntwetnsteuerg,fetzet. Dem An-rage auf Tagesordnung tritt Bär v. E. entgegen und trägt vor: Das Braniirwctnfteuergcsetz ist für die-Landwirtbe, welche eigene Produtte, Kirsche», Zwetschgen, Lredcr :e. brennen, sehr nachtheilig. Bei uns bar beinahe ,eeer Landwi'-th einen Brennkeffcl von etwa 20 dis 40 Maas, um seine Baumsrnedl brennen z» können. Er bekommt ml» voni Unterer- > bcbcr einen Eriaubnißschein aus 10 Tage und zwar vom 1. bis mit 10. jeden Monats, und bekommt noch eine weitere Erlaudniß vom II. bis mit 20., aber zcdcsmal muß er für seinen Kcffcl- gehaft per Maas 1 kr. bezahlen, so daß, wenn er einen »ollen

Monat brennen würde, jede Maas seines Kessels auf 3 kr. Steuer zu stellen kommt. Dieses ist für geringere und mittlere Leute hart. Dazu kommt noch, daß in eine solche Periode von 10 Tagen noch 2 Sonntage fallen und diese werden auf solche Weise leicht enthei­ligt , weil diese Leute vorankommen wollen, um nicht noch einen weiteren Eriaubnißschein lösen zu müffe». Der Hauptgrund aber ist dieser: im Winter werden gewöhnlich die Treber gebrannt und solche dienen nachher als gutes Futter für das Vieh; Jeder kan» während der Zeit seinen Heuvvrrath sparen. Das diele Schein- lösen und die Entrichtung der hohen damil verbundenen Steuer gibt Manchem Anlaß, die Treber nicht zu brenne». Ich stelle deßhalb die Bitte, für diejenigen Landwirthc und Kessclbefltzer, welche einen Kessel im Gehalt von 20 bis 50 Maas haben und nur eigene Produkte, als: Kirschen, Zwetschgen und Treber brennen, die Erlaubniß wie früher auf 1 Monat zu bestimmen und von der Maas wie früher auch 1 kr. Steuer zu erheben. Ich stelle deßhalb den Antrag, diese Bittschrift dem Gr. Staatsministerlum zur Berückfichligung zu überweisen. Fischler und Huber wünschen auch eine Erleichterung für die Branntweinbrenner in Bezug auf die Dauer der Giltigkeit des zu lösenden Accisschcines. Ministertalrath v. Böckh ist der Sache entgegen, weil man hierdurch eine Steuer- bevorzngung schaffe. Bezüglich der Declarirung sei der kleine Brenner freilich in einem Nachlheil, und es wäre eine Aenderung vielleicht wünschenswcrth; allein die Regiernng könne- von dem bestehenden Gesetz nicht abwcichcn. Artaria glaubt, Bär'S. Antrag unterstützen zu müssen, welcher Ansicht sich auch Schaaff anschließl. Bär's Aittrag wird verworfen und der CommisfivnSantrag ange­nommen. Alimang berichtet über die Bitte mehrerer Bolksschul- lehrcr, die Versorgung der Schullehrerwittwcn und Waisen betr. Die Commission stellt den Antrag, die Bittschrifte» dem Großh. StaatSmintsterinm in der Richtung zu überweisen, daß der Wittwen­gehalt von 50 st. auf 75 fi. erhöht werden möchte. Mintstenal-. dircctor Cr. Wetzet entgegnet, daß durch diese Erhöhung, selbst bei dem angcbotenen hälftigen Mchrbeitrag der Lehrer, ei» Mehr­aufwand von 28,000 st. entstehen würde. Eine solche bedeutende Summe könne von der SiaatSkassc nicht übernommen werden. Seit einem Jahrzehnt habe sich die Anforderung für Wittwen nn» Waisen bedeutend gesteigert, so daß jetzt schon znr Bestreitung der laufenden Ausgaben der Grundstock habe angegriffen werden muffen, und es werde in da» nächste Budget zur Deckung des Ausfalls eine Summt aufgc»oi»nien werden muffen. Die Lehrer würden- bcffer daran tl-un, höhere Beiträge zu leisten um dadurch selbst zur Verbesserung der Lage der Wittwen und Waisen bcizutragen. Dem Abg. Frick cnigegnetc der Hr. RegicriiligSeomniissär, daß die Sache keiner Anregung von Außen bedürfe, indem sich die Großb. Regierung dermalen ernstlich mit diesem Gegenstand deschästige. Nachdem »och Fischler mir Wärme das Gesuch der Bittsteller unter- stützt batte, wurde der Commisfionsantrag von der Kammer ein stimmig angenommen. __

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Vom 1. dis lä. Juni 1860.

Wcißbrod: der 2 kr. Weck muß wiegen 2 Lokd. Halbweißbroo: 2 S kosten 8', 2 kr.

Schwarzbrod: 4 ff kosten 14 kr.

Verantwortlicher Nedacteur : I. Ottrni. — Truck und Verlag der Buchdruckerei von I. Ottrui * Sohn.