v'r alt Gsseburger.
Belletristische und humoristische Lhronik der Kreishauptstadt Gffenburg.
Nr. 158.
Ausgabe vom 25. Mai 1902.
Preis 10 Pf.
Adelsgeschlechter der Ortenau .
i.
von Brandeck.
Zuerst erscheint in den Urkunden um das Jahr 1101 Egil olf de Brandech, als Zeuge in Offenburg . Man nimmt an, daß der Zinken Brand eck, Gemeinde Durbach, Bezirksamt Offenburg nach diesem einst sehr zahlreichen Geschlecht benannt worden ist, dessen Stammburg bei Dorchan im württembergischen Oberamt Sulz lag. Die von Brandeck waren Lehensmannen der Herren von Hohengeroldseck, der Grafen von Hohenberg , von Württemberg u. s. w. besaßen Burg und Herrschaft Sterneck und waren in Rottweil verburgrechtet.-
Die Wittwe des !354 verstorbenen Bruno von Brandegge war 1356 Bürgerin in Freiburg . Im Jahre 1370 bürgen die Hans und Voll mar für die Herren von Geroldsegg; Hans von Brandecke fiel 1386 bei Sempach . Hans Brandegger, des Hansen sel. Sohn, verkaufte 1424 feinen Theil an Kornzehnten in Tonaueschingen.
Georg v. B-, der etwa 1483 starb, hinterließ drei Söhne, die nach den drei Königen sich nannten:
1. Caspar v. B. zu Sterneck.
2. Melchior v. B., Helfer der Grafen von Württem berg
3.. Balthasar v. B, Schultheiß zu Gengenbach . 1499—1522.
Dieser Balthasar war mit Richardis von Windeck verheirathet, fein Schwager war Arnold Pfau von Rueppur .
Seine Töchter hießen:
Claranna, Gattin des Jakob Böckliu v. Böcklinsau .
Martha, gestorben 7. September 1500, begraben zu St. Johann zum grünen Wörd in Straßburg . Rach ihrem Tode hatte sich ihr Gatte Nikolaus Bech- told (gestorben 1510) in zweiter Ehe die Cacilia von Schauenburg genommen.
Ein anderer Hans v. Brandeck war französischer Oberst der schwarzen Bande von Landsknechten in den Schlachten von Novara , Marignano und Pavia (1513, 1515, 1525), befehligte ein Heer von 20,000 Mann und starb 1527, seine Gattin Anna von Wind eck folgte ihm erst 1534 im Tode.
Wolf v. Brandegg war Vogt zu Heiligenberg . Sein Bruder Volkmar zu Sterneck, Bevollmächtigter des Rittercantons Schwarzwald beim Canton Hegau, staib 1549: feine Frauen waren:
1. Katharina, die Tochter des Ritters Jörg Buechler von Widenegk, die. Wittwe des Friedrich Horber von Rinzenberg
2. Barbara Truchseß von Lichishausen ff 1568. Die einzige Tochter Katharina war mit Georg v. Ow verheirathet, der mit Sterneck belehnt war und 1571 starb.
Ein Grabstein in der Kirche Alpirsbach zeigte die Inschrift:
„l)m liegt begraben der Ldel und Best volmar, der Zeit der letzt von Brandeck mitsamt seinen beiden 6aus< trauen, denen Gott gnädig und barmherzig sey. Amen. lö2>." (?)
Man zweifelt an der Richtigkeit dieser Jahreszahl oder ihrer Entzifferung. Weil Urkunden den Tod des Volmar v. B. nach 1531 verlegen, mühte die Vermuthung nahe liegen, daß dieser Grabstein noch bei Lebzeiten V.'s auf dem Grabe seiner Frau gesetzt wurde.
Im 16. Jahrhundert lebten noch Veronica und Ursula, canonicae capitulares monasterii in Eschau (1503,1509); Dorothea» cannon. eCcl. Stephani Arg.; A nna v. B. (1531), Gattin des Heinrich Holzapfel von Herzheim.
Die Herren von Brand eck, die Wappen- und Stamm- . genossen derer von Leinstetten , führten in Blau drei silberne Sterne; der Helm trug einen Mohrenrnmpf mit den Sternen auf blauem Kleide und rothgoldener Kopfbinde, deren Schleife in der Luft weht.
Das Wappen fiel 1555 an die Bautz von Brandeck,*) die nicht verwechselt werden dürfen mit denen von Brandeck zu Slraßburg gleichen Namens und Wappens den Stubenweg daselbst. (I. Kindler v. Knobloch. Oberbad. Geschlechterbuch.)
*) Bautz von Brandeck. Kaiser Karl V. verlieh (aus Brüssel vom 26. April 1555) dem Lehrer der Arznei Sebastian Bautze den ritt ermäßigen Adelsstand cum conceasioue des von seiner ehelichen Hausfrauen männlicherseits der von Brandcck ausgestorbenen Wappens, dann sich „Bautz von B r a n d e cf" nennen und schreiben zu dürfen. Die Gattin dieses geadelten war 1561 Claranna von Brandeck, Tochter Balthasars und der Richardis von Windeck und Wittwe Jakob Boecklin's von Boecklinsau . (Siehe oben.) Der ehrenveste und hochgelehrte Herr Sebastian Bautz von Brandeck, Doctor, nennt 1565 Hans Pili pp Boecklin von Boecklinsau seinen Stiefsohn und die vesten Hans -Christoffel und Hans Ludwig Boecklin seine Schwäger.
Zur Geschichte unserer Bürgerschule.
i.
„DieVolksschulbildung zum Gemeingut aller Volksschüler der 2 letzten Schuljahre zu machen", war der Zweck des Antrages, welchen der Oberschulrath der Stadt Offen burg im Schuljahr 1874,75 beim Gemeinderath einbrachte, um eine erweiterte Volksschule mit erhöhter Lehrkraft zu erhalten.
In richtiger Würdigung der Bedeutung der Volksschule für's Leben führte der Ortsschulrath aus:
„es sei eine einheitliche, gründliche und durchgreifende Volksschulbildung nicht etwa blos ei» Bedürfniß für einzelne Klassen der hiesigen Bevölkerung, sondern ihre Wirkung müsse sich ohne Unterschied auf alle Schüler erstrecken, welche später als herangereiftes Geschlecht den Kern der Bürgerschaft ausmachen werden; darum jetzt gleiche Bildung für Alle, weil später gleiche Rechte für und gleiche Ansprüche an Alle."
Die Bürgerschaft (Ausschuß) genehmigte am 10. März 1875 die Mittel für die Neuorganisation der Knaben-Volksschnle, die dann am 10. Mai in Wirksamkeit trat: die 4 ersten Schuljahre in Klaffe I bis IV, das 5. und 6. in den beiden Abtheilungen der Klasse V; dann als „erweiterte Volksschule" die beiden letzten Schuljahre Klasse VI (Hanptlehrec Volk) und Klasse VII (Reallehrer Carlein); ferner waren an der erweiterten Schule thätig:
Reallehrer Fr. Jos. Stritt für die englische Sprache, Gewerbschnlhauptlehrer Nahm für den Zeichenunterricht, die Lehrer Steiger und Schwab für Kalligraphie und Geschäftkaufsätze.
Diese Organisation währte von 1875 bis 1877. Für das Zustandekommen der erweiterten Schule gab sich der Vorsitzende der Lokalschnlbehörde, Gaswerkvirektor I. A. Nußbaum, große Mühe.
Die Theilnahme am Unterricht in der französischen Sprache war für alle Schüler verbindlich (obligatorisch), die englische Sprache in der VII. Klasse war in das Belieben gestellt (fakultativ).
Jedoch entsprossen dieser obligatorischen Ertheilung des fremdsprachlichen Unterrichtes an alle Schüler unerwartete Schwierigkeiten, namentlich aus den Kreisen der Eltern; auch bei Schulfreunden machte sich die Ansicht geltend:
„die deutsche Volksschule sei nicht berechtigt, bezüglich des fremdsprachlichen Unterrichtes irgend welchen Zwang auszuüben, und das badische Volksschulgesetz leiste einem solchen Zwange auch keinerlei Vorschub,"