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SÜDBADISCHE HEIMATZEITUNG

1. Jahrgang

Samstag, 1. März 1952

Nummer 27

Das schlechte Gewissen der CDU

Außerordentliche Landtagssitzung beschlußunfähig gemacht - SPD - und FDP -Abgeordnete fordern

Eingreifen des Ministerrats des Südweststaates

Die außerordentliche Sitzung des Badischen Landtages , die auf Antrag der SPD und und FDP auf Donnerstag, 28. Februar, einberufen worden war, wurde von der Fraktion der badischen CDU gesprengt. Die CDU -Fraktion, die 34 der insgesamt 60 Abgeord­neten stellt, war der Sitzung geschlossen ferngeblieben, wodurch der Landtag beschluß­unfähig wurde.

In der Sitzung sollte üb» einen Mißtrauensantrag abgestimmt werden, den die SPD gegen den Staatspräsidenten Leo W o h 1 e b und Wirtschaftsminister Dr. Eduard Lais eingebracht hatte. Der Antrag war damit begründet worden, daß der Wirtschafts­minister im Zusammenhang mit gewissen Vorgängen bei der Finanzierung der Alt- baden-Propaganda im Verdacht der versuchten Steuerhinterziehung stehe. Der CDU -

Abgeordnete Hermann Durst, von seiner Fraktion als Beobachter in die Sitzung entsandt, beantragte, die Beschlußunfähigkeit des Landtages festzustellen. Der stell­vertretende Landtagspräsident Philipp M a r t z 1 o f f stellte daraufhin fest, daß nur 23 Abgeordnete anwesend waren. Der Landtag ist aber erst mit 31 Abgeordneten beschlußfähig.

Nach der Feststellung der Beschlußunfähigkeit forderte der SPD -Fraktionsvor- sitzende Richard J ä c k 1 e die arbeitsbereiten Abgeordneten auf, einen gemeinsamen Appell an den Vorsitzenden des südwestdeutschen Ministerrates, Ministerpräsident Dr. Reinhold Maier , zu unterzeichnen. Der Brief ist nachfolgend abgedrnckt.

Der Brief an den Ministerrat in Stuttgart

Die Organe des Landes Baden werden in stets fortschreitendem Maße funktionsunfähig. Die Mitglieder der Regierung hegen unter sich im Streit. Kabinettsbeschlüsse kommen nur noch ausnahmsweise und unter großen Schwierigkeiten zustande. Dringende Maßnahmen der Gesetzgebung sind dadurch schon verzögett worden oder drohen in Zukunft verzögert zu werden. Die Ftaküon der badischen Christlich* Demokratischen Union , die doch 34 von 60 Landtagsmitgliedem um* faßt, hat heute den Badischen Landtag absichtlich zum zweitenmal inner* halb der letzten Monate beschlußunfähig gemacht. Nach Artikel 126 der Badischen Verfassung in seiner durch Volksabstimmung vom 18.11.1951 angenommenen Fassung endet die Funktion dieses Landtags auch recht* Uch mit dem Zusammentritt der Verfa ssunggebenden Landesversammlung für das neue Bundesland am 25. März 1952.

Der an Stelle des Landtags tretende Landständisdie Ausschuß hat nur seht begrenzte Funktionen Insbesondere ist er nicht befugt, die vom Herrn Staatspräsidenten erwünschte aber noch ausstehende Be* stätigung seines Vertreters zu vollziehen. Die Aufgaben der Gesetz* gebung, der Regierungskontrolle und der Verwaltungskontrolle können unter diesen Umständen praktisch nicht mehr ausgeübt werden. Die Taktik der badischen CDU führt in innerem Widerspruch zu ihrem Programm zu einer vorzeitigen Selbstverstümmelung der demokra* tischen Einrichtungen in unserem Land. Das Ansehen der Demokratie, die Interessen der Bevölkerung drohen unter diesen Umständen erheblichen Schaden zu nehmen. Aus dieser großen Sorge heraus er* suchen die Unterzeichneten auch weiterhin arbeitsbereiten Abgeordneten des Badischen Landtags den Ministerrat, der am 9. März 1952 zu wäh* lenden Landesversammlung für das neue südwestdeutsche Bundesland unsere dringende Bitte zu unterbreiten, daß sie umgehend ein Gesetz schaffe, durch das die Funktionen der Badischen Regierung von der Regierung des neuen Bundeslandes, die Funktionen des Badischen Landtags von seiner Landesversammlung übernommen werden.

Freiburg , den 28. Februar 1952.

Für die SPDt

Eugen Bea, Arend Braye , Gustav Fimpel , Dr. Emst Haas, Richard Jäckle , Philipp Martzloff , Josef Matt, Fritz Schieler , Dr. Gerda Schlayer, Josef Seiler , Friedrich f Stephan, Wilhelm Stump

Für die FDP :

Georg Menges , Wilhelm Stahl, Dr. Hildegard Teutsch, Otto Vielhauer , Friedrich Vortisch . Dr. Paul Waeldin , Paul Weber

Die CDU -Fraktion wäre vermöge ihrer ab­soluten Mehrheit im Badischen Landtag jeder­zeit imstande gewesen, den Mißtrauensantrag der SPD -Fraktion gegen den Staatspräsidenten Wohieb und den Wirtschaftsminister Dr. Lais niederzustimmen. Sie tat dies nicht im Anschluß an die Antragstellung am Dienstag, dem 12. Februar, was nach der Geschäftsord­nung des Landtages am darauffolgenden Tage, dem Mittwoch, nach Ablauf von 24 Stunden möglich gewesen wäre. Sie verhinderte das Stattflnden der vom stellvertretenden Landtags­präsidenten zum Dienstag, dem 21. Februar, ein- berufenen Landtagssitzung, obwohl die Öffent­lichkeit mit großer Spannung der Behandlung des Mißtrauensantrages entgegensah. Nun ist die von den SPD - und FDP -Abgeordneten be­antragte außerordentliche Landtagssitzung am Donnerstag, dem 28. Februar, durch Beschluß- unfähigmachung gesprengt worden. Das ist das zweite Mal innerhalb weniger Monate.

Gewisse Anzeichen deuten darauf hin, daß dies nicht von vornherein die Absicht der CDU - Fraktion gewesen ist. So hieß es zum Beispiel in einer DPA -Meldung, daß dem Vernehmen nach von ihr beabsichtigt sei, „ihrerseits einen Mißtrauensantrag gegen den kürzlich aus der CDU ausgetretenen Finanzminister Dr. Wilhelm Eckert einzubringen“. Sie wollte das, wie es hieß, bereits in der Sitzung vom 12. Februar tun. Der Zuhörerraum des Landtags war damals in Erwartung einer Sensation brechend voll.

Warum das Zurückwei&en?

Zu dieser Sensation kam es jedoch nicht, und auch am Donnerstag, dem 28. Februar, ließ sie auf sich warten. Warum dieses auffällige Zu­rückweichen im letzten Augenblick? Man kommt dabei unwillkürlich auf den Gedanken: da stimmt etwas nicht! Oder vielmehr, etwas deutlicher gesagt: da stinkt offenbar etwas zum Himmel!

Die badische CDU kann es sich offensichtlich nicht erlauben, einen Mißtrauensantrag gegen den Finanzminister Dr. Eckert einzubringen. Sie muß ihn tatsächlich wohl sehr fürchten. Er weiß sicherlich zu viel! Was würde wohl alles zur Sprache kommen, wenn Finanzminister Dr. Eckert durch einen Mißtrauensantrag gezwun­gen wäre, den Mund zu öffnen? Wenn inner­halb der Regierung Wohieb der Zank unter den Ministern derselben Partei nicht ausgebrochen wäre, hätte die Öffentlichkeit wohl nichts von dem erfahröi, was die Minister Eckert und Kirchgäßner bereits jetzt bekanntgegeben ha­ben. Sie wissen aber anscheinend noch viel mehr!

Unser Recht, alles zn erfahren

Die badische Bevölkerung hat jedoch ein demokratisches Recht darauf, alles zu erfah­ren, um zu erkennen, wer in Wahrheit Herr Wohieb, der sich immer volkstümlich Gebende, und seine altbadischen Freunde sind. Ob die CDU -Fraktion im Falle des Auspackens der Minister Eckert und Kirchgäßner in sich dann noch die nötige Stimmenzahl für die Annahme des Mißtrauensantrages gegen Eckert auf­brächte, wäre freilich zweifelhaft! Und deshalb griff sie wohl auch am Donnerstag, 28. Februar, zu dem ungewöhnlichen Mittel der Obstruktion durch Beschlußunfähigmachung der Landtags­sitzung und der Lahmlegung der parlamentari­schen Arbeit. Sie scheute aus Angst vor der Offenlegung ihrer schmutzigen Wäsche nicht da­vor zurück, der Demokratie einen schweren Schlag zu versetzen. Sie stellte persönliche und Parteiinteressen über das Interesse des Landes.

Die badische CDU und der Wohieb-Kurs haben sich damit vor dem gesamten badischen Volke demaskiert und zugleich selbst gerichtet Jetzt verstehen wir erst ganz, weshalb Herr Wohieb und seine altbadischen Mitverschwore­nen so ungewöhnlich hartnäckig und verbissen das Kommen des' Südweststaates bekämpften und dann sein Zustandekommen auf jede Weise

zu sabotieren versuchten. Die Herren wollten unter sich bleiben. Sie werden wissen warum.

Diktatur führt zu innerer Fäulnis

Aber keine Bauemschlauheit, kein bieder- männisches Drumrumgerede, keine Verschleie­rungskünste, keine Taktik, keine Winkelzüge konnten die wachsende Erkenntnis der inneren Fäulnis des autoritären Wohleb-Regimes ver­hindern. Die Eiterbeule, die jetzt von selbst auf- gebrochen ist — das muß im Interesse der De­mokratie ganz klar erkannt werden — ist das Produkt der sich unkontrolliert fühlenden CDU - Einparteienherrschaft. Die badische CDU -Fraktion hat ihr Stimmenüber­gewicht zu jeder Zeit rücksichtslos ausgenutzt

und dies die Opposition mit zynischer Überheb­lichkeit fühlen lassen.

Herr Wohieb, der nach seinem Vorbild Aden­ auer so regiert, als hätte er ein Ermächtigungs­gesetz hinter sich, zitiert immer gern das über­geordnete Interesse der Demokratie, wenn man auf Sauberkeit im Staate drängt

Ein höchst demokratischer Akt

Wir wollen doch die Begriffe fein säuberlich auseinander halten! Nur Diktaturen und autori­täre Regime haben ein Interesse daran, daß, wenn es stinkt, die Fenster nicht geöffnet wer­den. Die Demokratie aber kann frische Luft ver­tragen. .Sie braucht sie geradezu. Und es ist eben die demokratische Funktion einer

verantwortungsbewußten Opposition, die Fen­ster weit zu öffnen, wenn dies notwendig ist. Im Interesse eben der Demokratie, die nur funk­tionsfähig ist, wenn die Öffentlichkeit alle Vor­gänge des Staates wie durch eine Glaswand mit­verfolgen kann. Und wenn der SPD -Miß- trauensantrag ein Anlaß dafür sein konnte, den CDU -Staat Wohiebs gründlich auslüften zu hel­fen, so ist das als ein höchst demokratischer Akt zu werten.

Und besonders dann, wenn eine Wahl bevor­steht, liegt ein Anlaß vor, vor der ganzen Öffentlichkeit das bisherige Handeln und Un­terlassen zu rechtfertigen, wenn man in der Re­gierung gesessen hat. Dann muß man sich eben in demokratischer Weise dem Urteilsspruch der Wähler unterwerfen. Wer jedoch ausweicht, wer kneift, gibt damit zu, daß er nicht demokratisch denkt und das Volk nur als Mittel zum Zweck für eigensüchtige Zwecke betrachtet.

Vom Staate her denken

Wer den Mißtrauensantrag der SPD als Wähl­manöver abzutun versucht, offenbart damit nur seine eigene Denkweise, der kann sich aus der eigenen Praxis nicht verstellen, daß man als Partei vom Staate her denken kann. Wenn alles so schön in Ordnung wäre, nun — weshalb stellt man sich dann nicht frei und offen einem Miß­trauensantrag? Man hätte dann ja Gelegenheit, ihm sachlich den Boden zu entziehen. Dafür ist doch eine Landtagssitzung da. Wer eine saubere Weste hat, braucht nichts zu scheuen.

Da die CDU -Fraktion jedoch am Donnerstag, dem 28. Februar, die außerordentliche Landtags­sitzung gesprengt hat, gewinnt der Mißtrauens­antrag der SPD -Fraktion unter diesen Gesichts­punkten ein doppeltes Gewicht.

Dem Staatsnotstand entgegen

Die jetzt im Lande Baden eingetretene Situa­tion treibt zweifellos auf einen Staatsnotstand zu. Der an den Ministerrat gerichtete Brief der SPD - und FDP -Abgeordneten betont mit Recht, daß die Organe des Landes Baden in fortschrei­tendem Maße funktionsunfähig werden. Nicht um Parteipolitik geht es hier also, sondern darum, den Staat im Gang und sauber zu hal­ten. Darauf hat das Volk, der Steuerzahler, einen Anspruch.

Die Obstruktionspolitik der badischen CDU , die den Staat als ihre angestammte Pfründe an­sieht und sich deshalb aus autokratischem Den­ken heraus einer demokratischen Rechtfertigung gegenüber Anklagen entzieht, gefährdet den demokratischen Staat Und deshalb muß so schnell wie möglich der Ministerrat und die am 9. März zu wählende Verfassunggebende Lan­desversammlung eingreifen, damit der morali­schen Auflösung nicht auch noch der äußere Zu­sammenbruch des Staatsapparates folgt. Das Vertrauen des Volkes im Lande Baden steht auf dem Spiele. Das Regime Wohieb, das nicht mehr das Vertrauen besitzt, ist reif zum Abtreten. Es stirbt wahrhaftig nicht in Schönheit!

Ist das eine „christliche“ Partei?

Die badische CDU bezeichnet sich immer mit besonderer Betonung als die „christliche“ Par­tei. Alle übrigen Parteien werden von ihr in überheblicher Weise als „nicht christlich“ denun­ziert, obwohl keine dieser Parteien jemals das religiöse und kirchliche Leben angetastet hat, insbesondere die SPD nicht, was vor allem ihr Wirken in der Weimarer Republik beweist.

Wie vereinbaren sich jedoch, so müssen sich doch nun die Männer und Frauen sagen, die bis­her in gutem Glauben die CDU gewählt haben, gewisse Handlungen der badischen CDU , die sie jetzt zu verbergen versuchen, mit dem Christen­tum? Läßt das Schauspiel, das die badische CDU augenblicklich bietet, etwa auf die Wirksamkeit des christlichen Sittengesetzes schließen, als des­sen Hüter sich diese Partei „berufen“ fühlt?

Wir können es verstehen, daß viele ehemalige CDU -Wähler sich nun mit Enttäuschung, mit Entsetzen und Abscheu von der CDU abwenden»