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Donnerstag. 11. Mal 1950

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Offentiuger Tageblatt

Nr. 57 — Seite 9

Aufzeichnungen des Pönitz-Adt utanten Walter Lttdde-Neurath

Neun Tage bis zum bitteren Ende

Vor 5 Jahren endeten das Dritte Reich und der zweite Weltkrieg

(Schluß)

Dieser empfing ihn am späten Abend des gleichen Tages und setzte ihm auseinander, aus welchen Gründen er sich nun nach einem Außenminister umsehe. Dönitz bat Ribbentrop , unter Berücksichtigung der genannten Gründe doch selbst einen Vorschlag zu machen. Rib­ bentrop versprach, es sich zu überlegen, doch war das Fazit der am nächsten Tag erfolgen­den letzten Besprechung zwischen den beiden Herren, daß Ribbentrop einen geeigneteren als sich selbst nicht nennen könnt-'.

Dönitz bat daher an diesem Tage den gleich­falls nach dem Nordraum ausgewichenen Graf Schwerin v. Krosigk , den Posten des Außenministers zu übernehmen. Dönitz hat später mehrfach zum Ausdruck gebracht, wie glücklich er über diese Wahl gewesen ist. Mit ihm hat er nun alle auftauchenden Fragen und alle zu fällenden Entscheidungen besprochen.

Regierungsbildung noA zweckmäßig?

Dönitz war sich zunächst nicht schlüssig, ob die formelle Bildung einer Regierung noch ratsam und zweckmäßig sei. Er gab sich hin­sichtlich ihrer Dauer sowie ihres Wirkungs­bereiches keinerlei Illusionen hin. Er glaubte nicht, daß einer der Siegerstaaten, und keines­falls alle vier gemeinsam, eine Regierung im Amt belassen würde, die direkt oder indirekt aus dem Naziregime hervorgegangen sei.

Da die vollziehende Gewalt auch in den vor­läufig noch unbesetzten Teilen Deutschlands Innerhalb der nächsten Tage bereits in die Hände des Gegners übergehen mußte, ihm selbst also nur’noch eine Abwicklungsaufgabe zukam, erwog er den Gedanken, diese unter Umgehung einer Kabinettsbildung nur mit einem Außenminister durchzuführen.

Es stellten sich jedoch bald Gründe heraus, die eine Besetzung auch der anderen Ressorts zweckmäßig erscheinen ließen.

5. Mai: Die Kabinetfsüste

So wurden nach verschiedenen Besprechungen Im Laufe des 3. und 4. Mai, vornehmlich mit Schwerin und Speer, am 5. Mai ein reines Fachkabinett gebildet und „Geschäftsführende Reichsregierung“ benannt. Man verzichtete ab­sichtlich, um den provisorischen Charakter zu unterstreichen, auf eine offizielle Regierungs­bildung und Ministeremennung. Es wurden beauftragt:

Mit der Gesamtleitung unter Führung -der Geschäfte des Reichsaußenministers und des Reichsfinanzministers: Graf Schwerin v. Kro­ sigk .

Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Reichsinnen- und des Reichskultusministeri­ums: Dr. Stuckart.

Mit der Führung der Geschäfte des Reichs­wirtschafts- und Produktionsministers: Speer.

Mit der Führung der Geschäfte des Reichs­ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Backe.

Mit der Führung der Geschäfte des Reichs- arbeits- und Sozialministers: Seldte.

Mit der Führung der Geschäfte des Reichs­verkehrs- und Reichspostministers: Dr. Dorp­müller.

Montgomery wie Eisenhower wurden über diese Zusammensetzung unterrichtet.

Dönitz faßte seine Ernennung zum Staats­oberhaupt als Aufgabe zur Beendigung des Krieges auf. Er hielt diesen „Auftrag“ mit der Unterzeichnung der Kapitulation am 7. Mai früh für erfüllt. Dieser Akt war zugleich der letzte freie Entschluß einer selbständigen deut­ schen Reichsregierung. Das Land war total be­setzt. Es regierte der Gegner.

Angesichts dieser Lage erschien es Dönitz und einem Teil seiner Umgebung zweifelhaft, ob die Existenz eines deutschen Staatsober­hauptes und einer deutschen Regierung unter diesen Umständen berechtigt oder gar notwen­

dig sei. Im Laufe des 7. und 8. Mal erörterte er diese Frage in zahlreichen Gesprächen mjt den Herren des Kabinetts und seines Stabes.

Die Gründe, die für und wider die Abdan­kung ins Feld geführt wurden, waren zahlreich und schienen damals einer sorgfältigen Ueber- legung wert.

Als Ergebnis dieser Diskussionen entschloß man sich in Abwägung der Vor- und Nachteile zu folgender vorläufiger Lösung der Frage:

„Der Rücktritt ist eine unwiderrufliche Ent­scheidung, sie' darf daher keinesfalls vorzeitig ausgesprochen werden. Die Gefahr, der öffent­lichen Lächerlichkeit anheimzufrülen, ist groß, damit Zerstörung aller ideellen Gesichtspunkte, die für Verbleiben sprechen. Rücktritt muß daher auf jeden Fall rechtzeitig erfolgen.“

Dönitz entschloß sich, anläßlich der Bekannt­gabe der bedingungslosen Kapitulation dem deutschen Volk und der Oeffentlichkeit diese Situation zu erklären.

Den Wortlaut dieser Erklärung überarbeitete er mit Schwerin-Krosigk und sprach ihn am 8 Mai, mittags 12.30 Uhr, unmittelbar über das Mikrophon über den Flensburger Sender. Es war dies die letzte -unzensierte Rundfunk- /

Kurz nach Inkrafttreten der bedingungslosen Gesamtkapitulation erschien in Flensburg eine „Alliierte Kontrollkommission beim OKW “. Sie hatte die offizielle Aufgabe, die loyale Durchführung der Kapitulationsbedingungen durch das Oberkommando der Wehrmacht zu überwache» und erteilte Weisungen bezüglich der Demobilisation der deutschen Verbände.

Die Kommission bestand zunächst nur aus einem gemischten amerikanisch-britischen Stab unter Führung des Generalmajors Rocks und des Brigadiers Foord, von denen der Ameri­kaner Roocks die Gesamtleitung hatte. Der Stab setzte sich neben einer Anzahl rein mili­tärischer Referenten aus einer ganzen Reihe von Fachleuten für die Belange der Militär­verwaltung zusammen.

Zwischeh diesen und den Ressorts der „Ge­schäftsführenden Reichsregierung“ bahnte sich ein reger Geschäftsverkehr an. Diese sah hier die ersehnte Gelegenheit, entsprechend den im Kapitel über das „unpolitische Kabinett“ nie­dergelegten Richtlinien mitteibar einen gewis­sen Einfluß auf die Entwicklung in Deutsch­ land zu nehmen. Die ausgearbeiteten Memo­randen und praktischen Vorschläge wurden mit erkennbarem Interesse aufgenommen, das sich auch in zahlreichen Besprechungen an Bord der „Patria“ ausdrückte, wobei das Schwergewicht von alliierter Seite auf die Probleme der Ernährung und des Verkehrs gelegt wurde.

Die Formen, in denen sich diese Beziehun­gen abspielten, waren kühl, aber korrekt. Die von den Angelsachsen betont gezeigte Distanz wurde mit ebensolcher Zurückhaltung erwidert^ vor allem jeglicher Anbiederungsversuch un­terlassen. Bei zweimaligen Besuchen von Dö­ nitz bei Rocks wurden die international ge­bräuchlichen Ehrenbezeigungen — Seitepfeifen, Präsentieren und Empfang durch Offizier — eingehalten. Auch wurde die als eigenes Ho­heitsgebiet vereinbarte Enklave, in der bis kurz vor unserer Verhaftung das aus U-Boots- Soldaten unter Korvettenkapitän Kremer ge­bildete Wachbataillon Dönitz noch unter Waf­fen stand, von der Kontrollkommission re­spektiert.

Dönitz selbst traf vor seiner Verhaftung dreimal mit dem alliierten Leiter der Kontroll­kommission zusammen. Das erste Mal wurde er telephonisch am 13. Mai für 12.00 Uhr des gleichen Tages auf die „Patria“ „gebeten“. In der Form war die Aufforderung unhöflich, in der Sache dagegen nicht. Es lag ein Befehl zur Verhaftung des Chefs des OKW , General­feldmarschall Keitel , vor, wovon Rooks Dönitz

Sendung. Die Reaktion, weniger auf den In­halt als vielmehr auf die Tatsache, daß Dönitz überhaupt noch sprechen konnte, war gewaltig. So wurde auch der Flensburger Sender von der Besatzungsmacht übernommen.

„Legales Staatsoberhaupt"

Hinsichtlich der Person des Großadmirals war ausschlaggebend ein von Schwerin erst­malig in die Debatte geworfener Gesichts­punkt, mit dem ich damals meine Notizen über dieses Problem abschloß:

„Der Großadmiral ist mit der Ernennung durch Hitler legales Staatsoberhaupt gewor­den. Dieses juristische Faktum wird durch den zeitweiligen Verlust der Souveränität nicht berührt. Ein Rücktritt des Staatsoberhauptes ist nur bei gleichzeitiger Ernennung eines Nachfolgers möglich, bei Unterbleiben dieser Maßnahme wird es verfassungsgemäß der Präsident des Reichsgerichts. Ein Erlöschen der Funktion des Staatsoberhauptes ist daher rechtlich ausgeschlossen. Damit erübrigt sich jede weitere Erörterung eines freiwilligen Rücktritts.“

vor Durchführung mit dem Ausdruck des Be­dauerns unterrichtete. Dönitz selbst benutzte die Gelegenheit, um auf die dringendsten Pro­bleme zur Wiederherstellung geordneter Ver­hältnisse in, Deutschland hinzuweisen.

Keitel wurde die Verhaftung eine halbe Stunde später bekanntgegeben und diese kor­rekt durchgeführt. Er erhielt Gelegenheit zur Abmeldung bei Dönitz und genügend Zeit zur Vorbereitung seines Abfluges, wobei er mit ausdrücklicher Erlaubnis von seinem Adjutan­ten und einer Ordonnanz begleitet wurde.

Bei seiner Abmeldung sprach er selbst die Vermutung aus, daß diese vorzeitige und al­leinige Verhaftung im Zusammenhang mit der nach einem mißlungenen Fluchtversuch im April 1944 befohlenen Erschießung von 50 bri­tischen Fliegeroffizieren stünde. Er schien sich aber damals durch den ausdrücklichen Befehl Hitlers , gegen den er vergeblich zu obstruieren versucht hatte, gedeckt zu fühlen. General­oberst Jodl wurde mit der Vertretung Keitels als Chef des OKW beauftragt

Die zweite Aufforderung an Dönitz , die in kulanterer Form erfolgt war, diente einer Be­fragung des Großadmirals durch Rooks und Murphy, den politischen Berater Eisenhowers, über seine Legitimation als Staatsoberhaupt. Murphy vermied, wie nicht anders erwartet, auf den Bericht von Dönitz jede Stellungnahme und ersuchte um. Abschriften der die Ernen­nung betreffenden Funksprü'che, über deren Eingang Dönitz schon vorher ein kriegsgericht­liches Protokoll hatte aufnehmen lassen.

Die dritte Zusammenkunft fand im Dienst­zimmer von Dönitz statt, wohin er ‘— kurz vor Eintreffen des russischen Stabes der Kon­trollkommission — die beiden angelsächsischen Chefs der Kommission gebeten hatte. Da es uns zunächst nicht klar war, ob diese einer solchen Einladung Folge leisten würden, an­dererseits Dönitz das Risiko einer brüsken Ab­sage nicht laufen wollte, wurde ich mit der Klärung der Frage betraut, wie diese Auffor­derung aufgenommen werden würde. Die Ant­wort lautete, man werde sie annehmen, falls sie „in due form“ erfolge. Es gelang uns, die „angemessene“ Form zu treffen.

Dönitz hat in dieser etwa einstündigen Un­terredung zur innerdeutschen Situation und zu den ihm notwendig erscheinenden Maßnahmen zur Wiederingangsetzung des öffentlichen Le­bens grundsätzlich Stellung genommen. Vor allem aber behandelte er die Grundfrage Ost- West und die Gefahren, die sich schon damals durch die Teilung Deutschlands abzeichneten.

Die beiden Generale schienen sichtlich beein­druckt.

Am 17. Mai, abends, traf endlich auch der russische Stab der Kontrollkommission unter Generalmajor Trushkow in Flensburg ein. Da eine unterschiedliche Behandlung der drei alliierten Vertretungen nur zu unserem Nach­teil hätte ausschlagen können, wurde den Rus­sen nunmehr auf Anforderung selbstverständ­lich das gleiche Material über das militärische wie wirtschaftliche Potential und auch die sieichen Vorschläge gegeben wie den Westmäch­ten. Es war auffallend, aber verständlich, daß sie sich hierbei vornehmlich nicht für ihre eigene, sondern für die Zonen der andern interessierten, was den angelsächsischen Ver­tretern offensichtlich unangenehm war.

Nadi kurzer Pause: „Ko'fer packen"

Die stillschweigend^ Anerkennung eigener Autorität veranlaßte Dönitz aber keineswegs zu irgendwelchen falschen Hoffnungen hin- sichlich der Dauer dieses als Provisorium er­kannten Zustandes. Auch die von einigen seiner Mitarbeiter gehegte Illusion, daß die Siegermächte nach internationalem Brauch die früher übliche und später im Falle Japan auch beachtete Integrität des Staatsoberhaup­tes einhalten würden, teilte Dönitz nicht.

Persönlich war er davon überzeugt, daß er selbst so lange unbehelligt bleiben würde, als dem Gegner seine Autorität zur reibungslosen Durchführung der Kapitulationsbedingungen erforderlich schien. Aber offenbar war man sich auf alliierter Seite über die Behandlung des neuen Staatsoberhauptes und seiner Re­gierung in der ersten Zeit ihrer Tätigkeit, spä­ter über den Zeitpunkt und die Art ihrer Li­quidierung, noch nicht schlüssig.

Die Prüfung der „Legalität “ durch Murphy und seine zur Schau getragene Skepsis, als Dönitz statt einer schriftlichen Urkunde nur die eingegangenen Telegramme vorlegen konn­te, ließen vermuten, daß man zumindest zum Zweck der Verhaftung die Rechtmäßigkeit Dönitz ’ und seines Kabinetts leugnen oder in Zweifel ziehen würde. Diese Vermutung fan­den wir kurz darauf durch Presseverlaut­barungen bestätigt, die Dönitz die Legalität absprachen und ihn als „self-proclaimed suc- cessor“ („selbst proklamierten Nachfolger“) be- zeichneten.

Als ich daher am 22. Mai, nachmittags, dem Großadmiral die mir aus dem Stabe Rooks telephonisch übermittelte Aufforderung des Leiters der Kontrollkommission meldete, am nächsten Morgen, um 9 Uhr 45, mit Jodl und Friedeburg auf der „Patria“ zu sein, antwor­tete er nach kurzer Pause lakonisch: „Koffer packen.“ Der Tag unserer Verhaftung stand bevor.

Pünktlich auf die Minute fahren wir um 9 Uhr 45 vor der „Patria“ vor. Auf den ersten Blick bestätigte sich die Vermutung unserer Gefangennahme: Kein Empfang am Fallreep, kein Offizier, kein präsentierender Posten.

Wir warteten in der als Verhandlungsraum hergerichteten Bar des Schiffes fünf Minuten. Dann betrat Generalmajor Rooks, gefolgt von Brigadier Foord, Generalmajor Trushkow und den Dolmetschern, den Raum. Die alliierten Herren nahmen an der einen, Jodl , Dönitz und Friedeburg an der gegenüberliegenden Tischseite Platz.

Rooks als Wortführer erklärte nach kurzer Einleitung, daß er Befehl vom alliierten Haupt­quartier erhalten habe, Regierung und OKW zu verhaften. Die hier befindlichen Herren hätten sich von diesem Moment an als „pri- soners of war“ (Kriegsgefangene) zu betrach­ten. Er schloß mit einigen Zusicherungen hin­sichtlich der weiteren Behandlung: Gepäck so­viel wie gewünscht, Ordonnanz könne mitge­nommen werden, Abholung würde um 14 Uhr erfolgen, jedoch würde ab sofort ein ameri­kanischer Offizier uns begleiten.

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