gewand um den Fuß der Maria und der Kopfschleier der heiligen Helena legt sich leicht und anmutig um Haar und Brust. Das Kleid des Kaisers zeigt die Spuren feinster Ornamentik, wie sie in der Renaissance in unzähligen Varianten die Kleider der kirchlichen und weltlichen Bildnisse schmücken.
Am Rande zweier Kunstepochen also, am Rande zweier Kunstrichtungen, von Norden die späte Gotik, von Süden die Renaissance, schufen zwei unbekannte Meister, ein Maler und ein Bildhauer ihr Meisterwerk. Wo hatten sie ihre Kenntnisse her, ahmten sie nach,
was sie auf der Wanderschaft in den Werkstätten der ganz Großen erspähen konnten, oder formte sich nicht vielmehr auch in ihrem Werk Welterlebnis und Glaube, Frömmigkeit und Sinnenfreude zum gültigen Ausdruck ihrer Zeit? Wir wissen nur wenig.
Um so aufgeschlossener erkennen unsere Sinne, erkennen, was allzuviel Wissen vielleicht verbergen würde: Unmittelbar und innig rührt uns die Frömmigkeit und Schönheit des Werkes an, wir leiden mit Maria um ihren Sohn, fragen wie Johannes, wollen zeugen wie Helena und Kaiser Konstantin .
Karl V. hatte es sich zur Lebensaufgabe gemacht, die religiöse Einheit in Deutschland wiederherzustellen. Als er nach Besiegung des Schmalkaldischen Bundes auf dem Gipfel seiner Macht stand, nötigte er den Protestanten das Interim auf, das im wesentlichen katholischen Charakter hatte. Diese lehnten es aber ab, da sie darin kein geeignetes Mittel sahen, die tiefe Kluft zwischen den beiden Bekenntnissen zu überbrücken. Nun griff der Kaiser zur Gewalt.
Einen festen Rückhalt hatte die neue Lehre in den Reichsstädten gefunden. In langen, oft erbitterten Kämpfen hatten die Handwerker und Kaufleute, zusammengeschlossen in den Zünften, das konservativ gesinnte Patriziat zurückgedrängt und sich einen maßgebenden Einfluß am Stadtregiment verschafft. Deshalb wollte der Kaiser durch einen Gewaltstreich die reformationsfreundlichen Zünfte beseitigen und die frühere Herrschaft der Geschlechter wieder einführen. Unter den 31 oberdeutschen Reichsstädten, die hier in erster Linie in Frage kommen, wurden jedoch verschiedene Gruppen gemacht, je nach dem Grade der Straffälligkeit. Am glimpflichsten sollte mit denen verfahren werden, die am alten Glauben festgehalten und auch nicht gegen den Kaiser gekämpft hatten; es waren dies vor allem solche, in denen eine bäuerliche Bevölkerung die Mehrheit bildete. Neben Ueberlingen sind hier Pfullendorf , Wangen , Buchhorn , Buchau und Gmünd zu nennen. Diesen sollten die Neuerungen nicht oktroiert, sondern auf gütlichem Weg, durch Verhandlungen eingeführt werden. Der Gang der Verhandlungen und die Wirkung des Staatsstreiches im Innern sei hier für das Winzerstädtchen Ueberlingen kurz geschildert.
Am 5. Dezember 1551 kündigte der Kaiser Ueberlingen an, daß er „das Regiment bei euch mit Besetzung Rats und Gerichts, wie hievor bei ettlichen andern Städten beschehen, zu ordnen und in ein Richtigkeit zu bringen vor habe“. Noch am selben Tage, an dem das kaiserliche Schreiben in Ueberlingen einging, legte der Rat Verwahrung ein. Er machte geltend, daß das kaiserlich Vorhaben ihm Schimpf und Spott einbringe, daß er in Verdacht gerate, durch schlechte Regierung „den Verlust der von den Eltern überkommenen Freiheit und die ganze Aendarung“ verursacht zu haben. Der Rat weigerte sich, der Gemeinde das Ansinnen mitzuteilen, damit nicht allerlei Unrat, vielleicht sogar ein Aufstand entstehe. Doch vergebens.
Auf 17. Februar 1552 war eine Abordnung des Ueberlinger Rats vor eine kaiserliche Kommission nach Hofen bei der Reichsstadt Buchhorn geladen. Der Sprecher der Kommission war der kaiserliche Rat Heinrich Hasse , dem als Beisitzer der Abt Gerwig von Weingarten und Truchseß Wilhelm der Jüngere von Waldburg zur Seite standen. Von Ueberlingen war der regierende Bürgermeister mit vier Herren vom Rat erschienen. Diese wiederholten, was sie schon schriftlich ausgeführt hatten: daß Ueberlingen dem Kaiser in religiösen und anderen Dingen immer gehorsam gewesen sei, weshalb sie die beabsichtigte Strafe nicht verdient hätten; sie wiesen noch einmal auf die Möglichkeit von Aufständen hin und
der Bürgerschaft aber außer dem „Löwen“ und der kurz zuvor geschaffenen Ratsstube vier Trinkstuben belassen.
Natürlich nahmen die Ueberlinger dergleichen Neuerungen nicht ohne weiteres hin. Man ist versucht zu sagen: es lösten sich alle Bande frommer Scheu. Die Zünfte hatten ihren Mitgliedern gegenüber gewisse polizeiliche Befugnisse gehabt; nun glaubten viele, daß mit Aufhebung der Zünfte auch diese Gebote und Verbote aufgehoben seien. Nie in der Geschichte der Stadt wurden so viele polizeiliche Verordnungen erlassen wie in den Jahren, in denen die Hasenordnung in Kraft war. Schon im November 1552 bestimmt eine Verordnung, daß niemand auf der Gasse „juchzgen, schreien, wisplen oder singen soll“. Unfug ist verboten, „weder mit Schütten noch in ander Weg“. Daß über die neue Verfassung und deren Urheber, den Kaiser, gewaltig geschimpft wurde, wird niemand verwundern; immer wieder warnt der Rat vor dem „Murmurieren“. Da die hohe Obrigkeit wohl nicht mit Unrecht vermutet, daß die Narrenfreiheit an Fasnacht benutzt werde, um seinem Unmut Luft zu machen, wird sie einfach verboten; Ende Januar 1553 wird bestimmt, daß „ditz künftig Faßnacht niemand, er sei jung oder alt, das Vaßnachtsküechlin holen, noch viel weniger sich verbutzen oder verwelchen (vermummen) soll“. Die Trunkenheit nahm so überhand, daß im Mai 1553 diejenigen, die so betrunken sind, daß sie weder gehen noch stehen können, „menig- lichem zu einem offnen Schauspiel, auch ihm und den seinen zum Spott in das derwegen sonderbar zubereitet und gemacht Häuslin in der Metzg gelegt und dann noch bestraft werden“. Sogar die Jugend beteiligte sich an dem Unfug, denn im Juni 1553 wird verboten, daß junge Knaben und Kinder am Münster die Fenster einwerfen und auf dem Kirchhofe (dem früheren Friedhof um das Münster ) allerlei Unfug treiben. Am 25. Juli wird abermals gewarnt vor „ungebührlichen Reden wider die röm. kaiserl. Majestät“. Der Rat ist entschlossen, „einen jeden so hörtiglich zu strafen, daß es andern ein abscheuliches Exempel geben würdet“. Auch sollen, den früheren Zunftordnungen entsprechend, für jedes Handwerk und Gewerbe Satzungen aufgestellt werden. Nur langsam beruhigten sich die empörten Ueberlinger. Nach der Abdankung Karls V. wandte sich die Stadt an seinen Nachfolger wegen Wiederherstellung ihrer alten Freiheiten. Am frühesten von allen Städten wurde ihr, der katholischen und stets kaisertreuen Stadt, der Wunsch erfüllt. Ferdinand erlaubte schon 1559 die Herstellung der „alten, freyen, unverbindlichen Wahl“. Auch die Zünfte lebten wieder auf, wenn sie auch zunächst noch den Namen Quartiere und Quartierherm beibehielten. Die damals noch ausgenommene Metzger- und Schneiderzunft wurde vier Jahre später wieder hergestellt.
Dieser Staatsstreich Karls V. hat anderwärts ebensowenig Bleibendes geschaffen wie in Ueberlingen. Auch in ganz Protestantin sehen Städten mußte die Verfassungsänderung wieder rückgängig gemacht werden, da die Kaiser auf ihre Hilfe gegen die Türken angewiesen waren. Wie die Zimmersche Chronik berichtet, hieß es von dem Hauptwerkzeug Karls V., dem Hofrat Hasse, er habe die Zunftmeister gefressen, aber bald selbst davonlaufen müssen.
A. Seml er
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Von Max Rieple
Schneewind zenbläst mit kaltem Hauch am Hüttendach den blauen Rauch.
Und bald auch tanzen engellind die ersten Flocken durch den Wind.
Der Kirchturm, der sich sturmhart glaubt, neigt schneevermummt schon müd sein Haupt.
Und Haus und Hütte werden klein, nur noch der Stubenlampe Schein
fällt aus dem Fenster, warm wie Glut, das tut dem alten Zaune gut,
der draußen in der Winternacht vom Schnee gebückt hält gute Wacht.
Im Hof mit heimlichem Geläut der Schlitten sich auf morgen freut.
Aufhorcht der Gaul und spitzt sein Ohr, dreht gleich den müden Kopf zum Tor.
Dumpf hallt sein Hufschlag durch den Stall, sonst dämpft der Schnee rings jeden Schall.
Der Wind selbst, der ums Haus gefegt, hat sich zur frühen Ruh gelegt.
Und als verstummt sein bös Geschnauf, steigt groß und rot der Mond herauf.
baten, es bei den hergebrachten Freiheiten zu belassen nicht den Ungehorsamen gleich zu stellen. Die Kommissare erwiderten, daß niemand daran denke, ihnen ihre Freiheit zu nehmen; durch die Verfassungsänderung sei nichts anderes beabsichtigt, als zu verhindern, daß der gemeine Mann allzuviel durch öffentliche Aemter in Anspruch genommen werde und so genötigt sei, seine eigenen Geschäfte zu vernachlässigen.
In Ueberlingen berichtete die Abordnung dem großen und kleinen Rat über den Verlauf der Sitzung. Der Rat lehnte aber die vorgeschlagene Wahlordnung ab. In einer abermaligen Sitzung in Hofen erklärte die Kommission es für unmöglich, mit Ueberlingen eine Ausnahme zu machen, sie müßten dem Befehl des Kaisers entsprechend Vorgehen.
Nun wurden die Verhandlungen nach Ueberlingen verlegt, und es wurde vom 22. bis 25. Februar gefeilscht. Die Stadt setzte zwar einige Milderungen durch, im großen und ganzen blieb es aber bei dem Diktat der Kommission. Die Regierungsgewalt lag nun in den Händen des kleinen Rats, der aus 17 patrizischen Mitgliedern bestand; der geschäftsführende Ausschuß bestand aus den drei Bürgermeistern, die jeweils vier Monate im Amte blieben; mit noch zwei weiteren Mitgliedern bildeten sie den Geheimen Rat. Im großen Rat waren alle 77 Mitglieder beibehalten; er durfte aber nur mit Willen und auf Antrag des kleinen Rats zusammentreten. Sämtliche Mitglieder des Stadtregiments waren auf Lebenszeit gewählt; die jährlichen Wahlen dienten nur dazu, durch Krankheit oder Tod entstandene Lücken wieder zu schließen. Das Unterstadtgericht umfaßte außer dem Ammann 12 Personen; die Berufungsinstanz bildete der gesamte kleine Rat einschließlich der 12 Richter.
Die Zünfte wurden aufgehoben und die Zunfthäuser verkauft, „Zur Abhaltung ehrlicher Gesellschaften und Hochzeiten“ wurden
Baa Ükafmtal bes lebten (Arafat luttt Zimmern
Im Langhaus der Stadtkirche zu Meßkirch bemerkt man zwei sehr große Epitaphien aus Bronze. Ursprünglich befanden sie sich im Chor und dienten dort dem Ruhm der Grafen von Zimmern, von denen die Kirche 1526 erbaut wurde. Bei dem 1772 vorgenommenen Kirchenumbau verwies man beide Epithaphien Ins Schiff, wo sie jedoch durch die ganz nah herantretenden Bänke nicht so zur Wirkung kommen, wie sie es verdienten.
Besonders das Epitaph des letzten Grafen von Zimmern, Wilhelm, ist der Beachtung wert. Ist auf dem Epitaph des Grafen Gottfried Werner die Figur des Toten aufrecht und den Rahmen ausfüllend zu sehen, kräftig und kampfbereit, die Hand an Schwert und Dolch, so stellt sich Graf Wilhelm ganz anders dem Beschauer: Er steht nicht, sondern kniet in einer reichen, naiv erzählten Szenerie.
In der schlichten und etwas pedantischen Art der Kunst von der Wende des 16. und 17. Jahrhunderts zeigen die den Grafen umgebenden Dinge ihre eigentümliche Funktion so, als hätte man die ganze schwere Bronzeplatte nur ihretwegen gegossen: Das von links ins Bild schauende Pferd des Grafen scharrt mit dem Huf, — die Bäume darüber treiben ihr Geäst dem Bildraum unter dem gedrückten Bogen zu, der dieses Theatrum personale nach oben schließt; unter dem Bogen verwehen züngelnde Wolken zur Mitte hin oder schlängeln sich in krausen Linien dem Bogen nach, dort beginnend und endend, wo er auf schlanken seitlichen Pfeilern auf ruht; die Kapitellhöhe dieser Pfeiler ist gleichsam die Grenzscheide zwischen dem Festen, Irdischen und dem Himmel der schwebenden Erscheinungen, wo links die Sonne strahlt und rechts
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STADTKIRCHE VON MESSKIRCH
der Mond sein halbes Gesicht zeigt. Unterhalb der Bogenansätze beginnt mit zarter Silhouette die Landschaft der Erde: Berge haben sich emporgewölbt und lassen sich von Türmen krönen; davor lassen in gleichem flachem Relief die Hügel ihre Wellen spielen, vor den Hügeln bauen sich die Kuppeln und Dächer, die Mauern, Zinnen und Tore der Stadt Jerusalem auf. Im linken Mittelgründe schafft eine Brücke Distanz und Raum, der rechte liegt unsichtbar in der Tiefe hinter dem emporgehobenen Felsgestein des Vordergrundes.
Und aus diesem gleichen Felsen des Vorderplanes, auf dem auch Graf Wilhelm kniet, wächst in der rechten Bildhälfte das Kreuz mit dem Bild Christi; sein ragender schlanker Schaft stößt vor Mauern und Kuppeln, Hügeln und Bergen vorbei nach oben in das Gekräusel der Wolken; der kurze Querbalken nimmt seiner Erscheinung nichts von der eindeutigen Symbolik, Instrument der Verbindung von Himmel und Erde zu sein. Der Horizont der Berglinie zieht genau hinter der Mitte des Leibes Christi vorüber, so noch einmal das göttliche Achsenkreuz der Ueberschneidung von Welt und Ueberwelt formend.
Inmitten dieser Fülle von Gegenständlichkeit kniet nach rechts zum Kreuze hingewendet der Graf. Der Prunkharnisch, den er trägt, läßt neben dem ursprünglichen Zweck des Schutzes auch den der fürstlichen Repräsentation erkennen. Sorgfältig ist alles gebildet, sei es nun die Kette am reich vergoldeten Dolche, der Knauf des Schwertes, das Scharnier der Armschiene oder die aus dem Harnisch quellende Halskrause, daraus das Haupt erwächst. Das kurze Haupthaar, der einfache Schnurrbart zeigen die Sitte der Zeit. Die Züge des Gesichtes sind wohlgeordnet und leuchten in der gleichen Schlichtheit und Geradheit wie die Gebärde der gefalteten Hände. Nichts Auffallendes, nichts Prätensiöses ist in dieser Erscheinung, nur selbstsichere Gelassenheit, adeliges Sichselbst- erkennen, vertrauendes Annehmen von Glück und Leid, bescheidenes Wissen um Wert und Ende fürstlichen Glanzes.
Das rechte Knie des Beters ruht auf dem Wappentier, dem Löwen, der sich — ein treuer, lebenslanger Begleiter — wie ein Hund vor seinem Herrn lagert; vor ihm liegen auf einer Felsplatte die abgelegten Panzerhandschuhe und der federbuschgeschmückte Prunkhelm des Grafen mit offenem Visier.
Alles in diesem Bilde lebt durch seine Echtheit und rührt durch die gläubige Einfalt, die in der symbolischen Szene irdische wie überirdische Lebenswirklichkeit zusammenfaßt und auf eine einzige Bühne bringt. Rührend auch, wie sich zu seiten des Mittelfeldes um den Letzten des Geschlechtes wie schützend und seinen Rang betonend die Wappen der verwandten Geschlechter stellen, noch einmal Geschichte und Taten eines kräftig ausgreifenden Grafengeschlechtes zusammenfaesend, dessen letzter männlicher Sprosse so inmitten der Taten seiner Ahnen vor dem Kreuze kniet. Eine vom Glauben der Zeit getragene und von ihm ins Ueber- irdische überhöhte, in ihrem Irdischen von der Melancholie menschlichen Daseins überschattete Darstellung, Schlußbild des Theatrums eines Fürstenlebens.
Wir dürfen annehmen, daß sich der Künstler, Wolfgang Neidhart aus Ulm , der im Jahre 1599 die riesige Bronzetafel bildete und goß, in seiner Darstellung des Grafen an vorhandene Bilder und an die noch lebendige Tradition gehalten hat. Was er der Nachwelt im Bilde von Wilhelm von Zimmern überliefert, widerspricht dem nicht, was wir sonst über den Grafen wissen. Die lateinische, in Distichen abgefaßte Grabschrift, welche das Epitaph unterhalb des großen Mittelfeldes ziert, bringt in späthumanistischem Wortpomp dazu noch einige Lebensdaten, die dem Betrachter und Leser zusammen mit dem Bildnis eine Vorstellung vom Leben Wilhelms vermitteln sollen. Allein der Künstler sagt in seinem schlichten Stil mehr und Genaueres aus als der Verfasser der Grabschrift; er kam dem, was Graf Wilhelm war, sicherlich näher.
In deutscher Fassung, aber im gleichen Versmaße wie der Urtext, lautet diese Grabschrift:
Schrecken Italiens einst im Kriege, legten der Zimbern Sippen in unserem Land / milder die Waffen beiseit.
Ihnen entwuchsen auf kaisei-lich Wort die Grafen von Zimmern, hier im Westen des Reichs / sprossend als edles Geschlecht.
Als ihre wirkende Kraft den höchsten Gipfel erreichte, fällte der gierige Tod / endlich als letzten auch ihn:
Wilhelm, Grafen von Zimmern, der auf der italienischen Reise dort in Padua ging / ein zu dem Tore des Tods.
Acht der Schwestern ließ er zurück als Gattinnen edler
Männer; an vornehmer Art / waren wie sie ähnlich wie er.
Tätig, doch fühlend als Mensch, ein Schützer ererbter Getreuen, war er gerecht und bereit, / wirklich von adligem Sinn.
Von Rudolphus, dem Herrscher des Reichs, gesandt dann zum
hinab nach Rom , brachte er günstgen Bescheid.
Und des Kaisers Person geleitet’ er selber zu Frankfurt unter den Männern von Stand / alle mit Würden bedeckt
War am Hofe Marschall des Erzherzogs von Oesterreich , dessen geheimem Rat I stand als der Höchster er vor.
Hier liegt tot nun sein Leib, gebracht von italischen Küsten, seine Seele jedoch / freut sich am ewigen Gott.
Der Historiker hat an den beiden ersten Zeilen dieser Grabschrift einiges auszusetzen und zu den anderen einiges zu erklären:
Die alten Zimbern waren ein germanischer Stamm, der gegen Ende des 2. vorchristlichen Jahrhunderts die Nord- und Nordwestgrenze des Römerreiches beunruhigte und auch in die Poebene einfiel, aber 101 v. Chr. bei Vercellae vernichtet wurde. Ihren Namen mit dem der Grafen von Zimmern in Verbindung zu bringen, ist eine absurde humanistische Spielerei mit Worten, die jeder Grundlage entbehrt. Man dachte den Ruhm der Zimmern zu heben, wenn man sie mit einem so alten Volksstamm in Beziehung brachte. — In den Grafenstand wurden die Zimmern 1538 erhoben. — Graf Wilhelm starb in Padua im Dezember 1594; seinen Leib brachte man in die Heimat zurück und setzte ihn in der Familiengruft in der St. Martinskirche bei. — Die Ehe Wilhelms mit Sabina von Thum war kinderlos geblieben; einen Bruder hatte er nie, jedoch zehn Schwestern, von denen ihn acht überlebten. — Die trefflichen menschlichen und fürstlichen Eigenschaften, die ihm die Grabschrift zuspricht, scheint Graf Wilhelm mindestens zum Teil besessen zu haben: Wir wissen aus anderen Quellen, daß er Rechte und Besitz gegen Uebergriffe von Nachbarn tätig behauptete. — Ueber seine Romreisen im Auftrag des mehr durch seine mathematische Gelehrsamkeit als durch kräftiges Regiment bekannten Kaisers Rudolf II. lassen 6ich nur Vermutungen anstellen; vielleicht standen seine Aufträge im Zusammenhang mit dem wieder ausgebrochenen Türkenkrieg, vielleicht auch mit den Unstimmigkeiten, die zwischen Kaiser und protestantischen Reichsständen wegen der Regalienverleihung gerade damals herrschten und zu deren Schlichtung Rudolf II. den römischen Stuhl anrief. Vielleicht bezieht sich die Bemerkung der Epitaphschrift aber auch auf anderes; Rudolf hat mit dem Papst über verschiedenste Fragen Briefe gewechselt. — Graf Wilhelm war früh schon in den besonderen Dienst des Erzherzogs Ferdinand von Oesterreich getreten; nichts lag näher, denn ein Großteil zimmerischen Besitzes war von Oesterreich genommenes Mannlehen. Daß ihn Ferdinand in seinen geheimen Rat holte und ihn zum Hofmarschall machte, hatte neben der Einhaltung einer gewissen Familientradition — verschiedene Zimmern hatten sich als Räte und Richter im Dienste Oesterreichs und des Reichs hervorgetan — noch einen anderen Grund: Der Erzherzog suchte von Graf Wilhelm zu erreichen, daß dieser ihm zu den nach seinem Tode ohnehin an das Erzhaus zurückfallenden Lehen auch noch zimmerischen Eigenbesitz verschriebe; wirklich gestand ihm Wilhelm dies auch vertraglich zu, zur geringen Freude seiner ihn später beerbenden Schwestern.
Es mag dahingestellt sein, in welchem Maße Graf Wilhelm eine Wappendevise, die ihm zugeschrieben wird, als Leitwort und Leitbild für sein Leben benützt hat: Das Bild stellte eine Pyramide dar, die auf der linken Seite von strahlender Sonne beschienen, auf der rechten von Sturm und Gewitter bedroht wird; die Beischrift „Sic semper” erläutert den Sinn der barocken Darstellung: Einer Pyramide gleich, in sich selber ruhend, unberührt und unerschüttert von allem umgebenden Geschehen zu bleiben. Es möchte uns heute scheinen, als sei das Vorbild der philosophierenden Devise in manchem Bereiche für Graf Wilhelm ein Wunschtraum geblieben — wenn wir an seine Nachgiebigkeit gegenüber dem Erzhaus in der Erbschaftsangelegenheit denken — und als zeige uns das Bildwerk des Epitaphs in seiner christlichen Lebenshaltung das treuere Abbild vom wirklichen Dasein Wilhelms von Zimmern. HansBachroth