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Zur Bestteitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere 5°/„ Schuldverschreibung! des Reichs und 4Vs°/o Reichsschatzanweisungen hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt.
Das Reich darf die Schuldverschreibungen frühestens zum 1. Oktober 1924 kündigen und kann dal» auch ihren Zinsfuß vorher nicht herabsetzen. Sollte das Reich nach diesem Zeitpunkt eine Ermäßigung
Zinsfußes beabsichtigen, so muß es die Schuldverschreibungen kündigen und den Inhabern die Rückzahlu^-
zum vollen Nennwert anbieten. Das gleiche gilt auch hinsichtlich der früheren Anleihen. Die Inhaber köm über die Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen wie über jedes andere Wertpapicr jederzeit (dm Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen.
Die Bestimmungen über die Schuldverschreibungen finden auf die Schuldbuchforderungcn entsprechen! Anwendung. ' ..
Bedingungen. ...
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1.
-NirnaWeffellkk?'
die
Reichs-
Zeichnnugsstelle ist bank. Zeichnungen werden
W MllkkM, NM 1 WM. «e» IS. WIIM. MW IW
bei dem Kontor -er Neichshanptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheck konto Berlin Nr. SS) «nd bei alle« Zweig anstalten der Reichsbank mit Kaffen einrichtung entgcgengenommen. Die Zeichnungen könne« auch durch Vermittlung der Königlichen Verhandlung (Preußi- sche« Staatsbank), der Preußischen Zen- tr al-Ge » o s seu s ch a s ts k a ss e in Ber lin , der Königlichen Hanptbank in Nürnberg «nd ihrer Zweigaustalte«. s«vie sämtlicher Banke». Bankiers «nd ihrer Filiale«, sämtlicher öfsentliche« Spnr». lasse« «nd ihrer Verbände, jeder Le- bensversicherungsgescllschaft, jeder Kreditgenossenschast und jeder Po staust alt erfolgen. Wege« der Postzcichnnnge« siehe Ziffer 7.
Zeichnungsscheine sind bei allen vorgenannten Stellen zu haben Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnnngs- scheinen brieflich erfolgen
2. Einteilung, zmieullluf.
Die Schuldverschreibungen find in Stücke« 5 » 2V 88V. IS Soo, SSSS, 2VVV, 1VVV, SVS, US «nd ISS Mark mit Ziusscheine«, zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres, ansgeser- tigt. Der Ziusenlauf beginnt am 1. Jnli 1817. -er erste Zinsschein ist am 2. Januar 1318 fällig.
Die Schatzanweisunge» sind in Gruppen eingeteilt und in Stücke« zu 2V VÜV, IS SVS. 3000, UVV und 10VS Mark mit -em gleiche» Zinseu- lauf «nd den gleiche« Zinstermine» wie die Schuldverschreibungen ansgefertigt. Welcher Gruppe die einzelne Schatzanweisung angehört, ist ans ihrem Text ersichtlich.
! Z. Einlösung der Schatzantoeisungen.
Die Schatzanweifnngeu werde« zur Einlösung in Gruppe« im Januar «nd Juli jedes Jahres, erstmals im Januar 1S18, ansgelost «nd an dem auf die Auslosung folgenden 1. Jnli oder 2. Januar mit 11V Mark für je 1VV Mark Nennwert zurückgezahlt. Es werden jeweils so viele Gruppen ausgelost, als dies -em planmäßig z« tilgenden Betrage von Schaßanweisungeu entspricht.
Die nicht ansgelosten Schatzanweisunge« ßnd jeitSNs des Reichs bis zum 1. Jnli 1S27 un
kündbar. Frühestens anf diesen Zeitpunkt ist das Reich berechtigt, sie zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen die Inhaber alsdann statt der Barrückzahlnng 4Aige, bei der fernere« Auslosung mit 115 Mark für je 1VV Mark Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleiche« Tilgungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungeu fordern. Frühestens 1V Jahre nach -er erste« Kündigung ist das Reich wieder berechtigt, die dann noch ««- verloste« Schatzanweisunge» zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann die Inhaber statt der Barzahlung 3)4 Aige mit 120 Mark für je 1VV Mark Nennwert rückzahlbare, im übrige« den gleichen Tilgungsbediugungeu unterliegende Schatzau- weisuuge« fordern. Eine weitere Kündigung ist nicht zulässig Die Kündigungen müsse« spätestens sechs Monate vor der Rückzahlung und dürfen nnr auf einen Zinstermi« erfolge«.
Für die Verzinsung der Schatzanweisunge» «nd ihre Tilgung durch Auslosung werde« jährlich 5A vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages anfgewendet. Die ersparten Zinse» von den ansgeloste« Schatzanweisunge« werde» zur Einlösung mitverwendet. Die aus Grund der Kündigungen vom Reiche znm Nennwert zu rü 5 gezahlten Schatzanweisunge« nehmen sür Rechnung des Reichs weiterhin an der Verzinsung und Auslosung teil.
Am 1. Jnli 1307 werde« die bis dahin etwa nicht ansgeloste« Schatzanweisunge» mit dem alsdann für ie Rückzahlung der ausgelosten Schatzanweisunge« maßgebenden Betrage (11VA, 115 A oder 120 A) znrückgezahlt.
4. zMnlliWpreis.
Der Zeichnnngspreis beträgt: sür die 5?L Reichs an leihe, wenn
Stücke verlangt werden 88,— Mark, für die 5SL Reichs an leihe, wen« Eintragung in das Reichs- schnldbnch mit Sperre bis znm 15. April 1S18 beantragt wird.S7,8V Mark,
für die 4)4 N Reichsschatzanwei-
snnge» .88,— Mark
für je 1VV Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen.
5. Suteilllllg. ötiiSelung.
Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Zeichuuugsschlnß statt. Die bis zur Zuteilung schon bezahlte« Beträge gelte» als voll zugeteilr. I« übrigen entscheidet die Zeichnungsstelle über die Höhe der Zuteilung. Besondere Wünsche wegen der Stückelung find in -em dafür vorge
sehene« Raum anf der Vorderseite des Zeichnungsscheines anzngeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden *).
Z» alle« SKatzanweiinnge« sowohl wie z» de» Stücke« der Ncichsanleihc von 11M ^ ««d mehr werden aus Antrag vom Reichsbank-Direktorium ausgestellte Zwtschenscheiue ausgcgebe«, über deren Umtausch i« cudgiiltige Stücke das Erforderliche später öfseutlich bekanntgemacht wird. Die Stücke unter 1V0« z« denen Zwischenscheine nicht vorgesehen sind, werde« mit möglichster Beschleunigung sertiggcstellt und voraussichtlich im September d. I. ansgegebe» »erde».
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Einzahlungen.
Die Zeichner könne« die gezeichneten Beträge vom 31. März d. I. an voll bezahle«. Die Verzinsung etwa schon vor diesem Tage bezahlter Beträge erfolgt gleichfalls erst vom 31. März ab.
Die Zeichner sind verpflichtet:
-es zngeteilten Betrages spätestens am 27. April d. I..
des zngeteilten Betrages spätestens am 24. Mai d. I.,
des zngeteilten Betrages spätestens am 21. Juni d. I..
25 A des zugeteilten Betrages spätestens am 18. Juli d. I..
zu bezahlen Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden durch 1VV teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch auf die kleinen Zeichnungen find Teilzahlungen jederzeit, indes nur in runde«, durch 1VV teilbare« Beträgen des Nennwerts gestattet: doch brauchtdie Zahlung erst geleistet zu werde«, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 1VV Mark ergibt.
Die Zahlung hat bei derselben Stelle z« erfolge«, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist.
Die im Lanfe befindlichen unverzinslichen Schatzscheine des Reichs werde« — unter Abzug von 5 H Diskont vom Zahlnngstage, frühestens aber vom 31. Mürz ab, bis znm Tage ihrer Fälligkeit — in Zahlung genommen.
7- Mzeichnuligkn.
Die Po st an st alte« nehme« nur Zeichnungen auf die 5A Reichsa «leihe entgegen. Anf diese Zeichnung kann die Vollzahluug am 31. März, sie muß aber spätestens am 27. April geleistet werde» Auf bis zum 31. März geleistete Vollzahlunge» werden Zinsen sür SV Tage, auf alle andere« Vollzahlnngeu bis znm 27. April. anchwennsievordiesemTage
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-usgebr, bestehen! Rächt, tzrtzt. Die hat sich i Am « der Neve , Kadt mi«
geleistet wero en, .-Zinsen für »3 Tagei gütet.
8. IME.
De» Zeichnern neuer 4)4 A> Schatzanwciso»>t ist es gestattet, daneben Schuldverschreik Hardt ist gen und Schatzanweisungen der früheren Kriq ernannt ««leihen in neue 4)4A> Schatzanweisunge« > , zutauschen, jedoch kann jeder Zei-bner hvchßr doppelt so viel alte Anleihen snach dem An wert) zum Umtausch arrmeldcn, wie er « Schatzanweisunge» gezeichnet hat- Die Umtal anträge sind innerhalb der Zeichnungssrist derjenigen Zeichnungs- oder Vcrmittlnngssti. bei -er die Schatzanweisunge« gezeichnet woii ,
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sind, zu stellen. Die alte« Stücke sind bis z ^mgen do 24. Mai 1817 bei der genannten Stelle eie ÄtN reichen. Die Einreicher der Umtanschstücke ohne Arti halten zunächst Zwischeuscheine zu den ns Grevillers Schatzanweisungen. an.
Die 5A> Schuldverschreibungen aller o»s "0 Gefan gegangenen Kriegsanleihen werden ohne l> In ! geld gegen die neuen Schatzanweisnngeu «tz ^on Risto tauscht. Die Eiulieferer von 5A Schatzaal Auf sungc:: der ersten Kriegsanleihe erhalten a her Frau Vergütung von M. 1,5V, die Einlieserer vo» hoffen Wr Schatzanweisunge« der zweiten Kricgsaale eine Vergütung von M. V.5V sür je 100 A Nennwert. Die Einlieserer von 4)4 A Schatz , "
Weisungen der vierten und fünfte» Kriegsaull haben M. 3,— für je 1VV Mark Nennwert , zahle«.
Die mit Jannar/Juli -Zinsen artsgestattb Stücke find mit Zinsscheinen, die am 2. Ja»> ^
1S18 fällig sind, die mit AprilOktober-Zi* s ausgestattcten Stücke mit Zinsscheinen, die'
1. Oktober 1S17 fällig sind, einzureichen.
Umtausch erfolgt mit Wirkung vom 1. Juli 8 so daß die Einlieserer vo« April/OktoÜ Stücken auf ihre alten Anleihen Stückzinse« I )4 Jahr vergütet erhalten.
Solle« Schuldbuchsordernngen zum A»st«D- verwendet werbe«, so ist znvor ein Antrag' Ausreichung von Schuldverschreibungen »« Reichsschuldenverwaltung (Berlin SW 88, 2*1 < nienstraße 82 84) z« richten. Der Antrag einen auf den Umtausch hinweisenden Ver«k s enthalten und spätestens bis zum 2V. April d bei der Reichsschuldenverwaltung eiugeSHi Daraufhin werde» Schuldverschreibungen, nnr für de» Umtausch i« Reichsschatza«** ' snnge« geeignet sind, ohne Zinsscheiabeä ausgereicht. Für die Ausreichung werde« bühre» nicht erhoben. Eine Zeichnungssptk , steht -em Umtausch nicht entgegen. Die Sä* ) Verschreibungen find bis z«m 24. Mai 181?! de» in Absatz 1 genannte» Zeichnungs- Vermittlungsstellen einznreicheu.
' Die »«geteilte« Stücke sämtlicher Kriegsanleihe« werde« auf Antrag der Zeichner vo« dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin «ach Maßgabe seiner für die Riederl««*' geltende« Bedingung«« bis »um 1. Oktober lSlv vollständig kostenfrei aufbcwahrt «nd verwaltet. Eine Sperre wird durch dies« Riederlegung «icht bedingt; der Zeichner kan« sei« Depot ick* *
»eit — auch vo» Ablauf dieser Keift — »»»rkcknehmkm Dir PP» dem Kontor skr Wertpapiere ansgefertigten Depotscheine werden von de« Darleynskaffe« wie die Wertpapiere selbst belieb*
Reichsbank-Direktorium.
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