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Wesens durch die Kreise Nachweisen und bei den betreffenden Kreisen mit bestimmten Anträgen über die Art und Weise vorstellig werden."

2. „Der Vorstand des Gaues soll durch den Landesausschuß die Großh. Regierung ersuchen, daß das Institut der Lehrlingswerkstätten möglichst bekannt und ausgebreitet werde."

Ministerialrath Braun führte nach eröffneter Debatte aus, daß die Regierung in gleichem Bestreben bereits Mittel für die Ver­mehrung der Lehrlingswerkstätten vorgesehen habe und solche vom Land­tage auch genehmigt worden seien. Wenn auch die Kreise sich der Sache annehmen würden, so sei dies nur erwünscht, nur müsse ein Weg ge­funden werden, daß die Thätigkeit der Kreise auf diesem Gebiete im Einklang mit dem Vorgehen der Staatsregierung erfolge. Bezüglich der Resolutionen gab Landeskommissär Engelhorn an, daß der Kreis ohne Anregung von außen dem Lehrlingswesen bereits seine Beihilfe ange­deihen ließe, wofür die Bewilligung von Lehrgeldern an bedürftige Knaben, sowie die Stipendien an Schüler der Bau- und Kunstgewerbe­schule den Beweis liefern. Auch werde der Kreis, wenn seitens der Be­theiligten selbst Anregung erfolge, gerne weitere Mittel zur Verfügung stellen. Hierzu ist es jedoch nöthig, daß das Bedürfniß begründet und über die Verwendung der geforderten Mittel klare und bestimmte Vor­schläge gemacht werden. Wenn dann der Kreis in Verbindung mit dem Ministerium und in Uebereinstimmung mit den Interessentenkreisen etwas unternimmt, so läßt sich zuversichtlich hoffen, daß das Ergebniß ein günstiges sein wird.

Zweiter Punkt der Tagesordnung: „Einführung einheitlicher Aus­weispapiere". Der Referent: Müller-Schopfheim, Verwalter der Ar­beitsnachweisanstalt, führt aus, daß als Ausweispapiere ihm schon vor­gelegt wurden: versch. Arten deutscher Reichspässe, Arbeitsbücher, Heimath- schein, Reiseausweis, Bürgerrechtsurkunden, Militärpässe, Ausmusterungs­schein, Losungsschein, Führungsattest, Jnnungswanderbücher, Quittungs­karten, Abmeldeschein, Steuerzettel, Zeugnisse, von letzteren sogar solche aus Gefängnissen. Nach Aufzeichnungen des Redners haben von 1000 Wanderern 80 keine Ausweispapiere. Redner glaubt, daß das für jugendliche Arbeiter gutgeheißene Arbeitsbuch genügen würde, wenn jeder wandernde Arbeiter gesetzlich verpflichtet wäre, dasselbe zu führen und in ordentlichem Znstand zu erhalten.

Es wäre dies eine große Erleichterung für die Meldeämter, für die Armenpflege und für die Verwalter der Arbeitsnachweisanstalten und Naturalverpflegungsstationen, indem dadurch Anhaltspunkte geschaffen würden, die Bedürftigkeit und Würdigkeit der wandernden Arbeiter fest-