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reichischcu Gesetz über die (iesellschaft m. b. H. von f Ju- stizrat Br. Liebniann und Hechtsanwalt Prof. Dr. Saenger Frankfurt am Main. 7.. neubearbeitete und stark vermehrte Auflage. 1927. Verlag von Otto Liebmann . Berlin W 57, Potsdamer Straße 96. Geheftet 15.50 Reichsmark gebunden 17 Reichsmark. Vorzugspreis für Bezieher der Deutschen Juristen-Zeitung 1:1 Reichsmark, gebunden 14,50 Reichsmark.
Das Erscheinen einer neuen Auflage des altbewährten Kommentars von Liebniann wird von der Praxis besonders begrüßt werden. Als Mitarbeiter ist nach dessen Tode Prof. Dr. Saenger eingetreten. Auch diese Auflage nimmt unter vollständiger Berücksichtigung der Reehtslehre und Rechtsprechung zu allen Fragen in möglichster Kürze Stellung. Die zum ersten Male beigegebenen Muster von Gesellschaftsverträgen. Anmeldungen und Gesellschafterbeschlüssen werden den Gesellschaften sehr erwünscht sein. Auch die Steuergesetzgebung und die Rechtsprechung hierzu sind weitgehend berücksichtigt, das österreichische Gesetz in der jetzigen Fassung abgedruckt. Trotz zahlreicher Erweiterungen und der vertieften Bearbeitung hält der Kommentar auch jetzt noch die Mitte zwischen den kleineren Textausgaben und. den kostspieligen Kommentaren. Aus der Praxis geschöpft, wird er, wie in den bisherigen weitverbreiteten sechs Auflagen, auch weiterhin der Praxis des Wirtschaftslebens dienen und in allen Zweifelsfragen ein sicherer Führer sein.
Steuerführer 1927. Eine Übersicht über das geltende Reichssteuerrecht nach dem Stande am 15. Februar 1927. Von Dr. Otto Model. Regierungsrat a. D.. Rechtsanwalt in Mühlhausen i. Thür. Verlag von Franz Vahlen in Berlin W 9. Linkstraße 16. Preis 3,60 Reichsmark.
Der Verfasser gibt in dieser neuen in sich geschlossenen Zusammenstellung einen Überblick über das gesamte geltende Reichssteuerrecht nach dem Stande vom 15. Februar 1927. Die Darstellung ist knapp und klar und bringt unter Verzicht auf wissenschaftliche Erörterungen alles, was für die tägliche Praxis des Steuerrechts wissenswert erscheint. Der Steuerführer erfüllt hiermit eine Aufgabe, die über die Grenzen der Einzeldarstellungen von Steuergesetzen hinausgeht, und macht die Anschaffung großer wissenschaftlicher Merke, die wegen ihrer hohen Preise vielfach nicht gekauft werden können, entbehrlich. Er wird sich für jeden Steuerpflichtigen bei der Abgabe von Steuererklärungen wieder als ein willkommener Berater in allen Fragen des Reichssteuerrechts bewähren. Die großen Vorzüge des Führers, die ihm schon eine große Gefolgschaft gebracht haben, dürften ihm auch viele neue Freunde zuführen.
Scheckgesetz. Band II, Kommentar von Reichsgerichtsrat Michaelis. Verlag Walter de Gruyter & Co. Berlin und Leipzig 1927. Preis 16 Reichsmark.
Durch das vorliegende Werk wird der Gewerbe- und Industrierechtskommentar als Gesamtwerk in einzelnen Bänden fortgesetzt. In ihm ist das gesamte Scheckrecht unter Berücksichtigung der praktischen Erfahrungen des höchsten deutschen Gerichtshofes bei Erfassung der Einzelheiten des wirtschaftlichen Lebens behandelt. Der Plan, einen Reichsgerichtsräte-Kommentar für Handel und Gewerbe zu schaffen, ist dem Verfasser in dankenswerter Weise gelungen. Die Anschaffung des Buches kann jedem, der sich mit der überaus schwierigen Materie befassen muß, auf das wärmste empfohlen werden.
Steuererklärung und Steuerbescheid nach dein Reichseinkoininen- steuersesetz. Von Dr. F. A. diese, stellvertretender Syndikus der Industrie- und Handelskammer Osnabrück. Karl Heymanns Verlag. Berlin W 8. 1927. Preis 3.00 Reichsmark. Die Arbeit ist in erster Linie auf die Bedürfnisse der Kreise von Handel und Industrie zugeschnitten. Der Verfasser hat den außerordentlich schwierigen Gegenstand des Einkommensteuerrechts in der Schrift so gemeinverständlich und übersichtlich dargestellt daß sie gerade dem praktischen Kaufmann, der nicht in der Lage ist. sich mit steuerrechtlichen Spezialwerken zu befassen. eine willkommene Handhabe für die Bearbeitung seiner Einkonimensteuererklärung und für die spätere Prüfung des Steuerbescheids bieten wird. Die Ausführungen schließen sich eng an die Einteilung der Vordrucke zur Steuererklärung an und erläutern die bei den einzelnen Punkten zu beachtenden Vorschriften in eingehender Weise. Die Erläuterungen werden durch ausgefüllte Erklärungsformulare und durch Bilanzen, die unter Berücksichtigung der Steuervorschriften berichtigt sind, ergänzt. Die Schrift enthüll schließlich einen Überblick über die gesamten
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Veranlagungsvorschriften und den Text der wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen. Die Anschaffung ist durchaus zu empfehlen.
Kaufverträge, Werk-, Konsignatious- und Leihverträge in VVaren- handel und Industrie, eine Sammlung von Verträgen und Geschäftsbedingungen aus der Praxis, zusammengestellt von Dr. Josef Hellauer, ordentlicher Professor an der Universität Frankfurt a. M. Bücherei der praktischen Betriebsführung, Band 1. Preis geheftet 10,80 Reichsmark, in Halbleinen gebunden 12,80 Reichsmark. 1927. Industrieverlag Spaetli & Linde, Berlin W 10, Genthiner Straße 42.
Besonders wichtig ist die Verwendungsmöglichkeit des vorliegenden Buches für die Praxis in Handel und Industrie. Es unterrichtet nicht nur über Einrichtungen, die in bedeutenden Branchen l>estehen. sondern zeigt auch an Hand von Vorlagen für die Formulierung von Verträgen den Weg, auf dem der Kaufmann sein Interesse vertragsmäßig zu schützen vermag. Das Material des Buches ist aus besonders wichtigen oder durch ihre Eigenart sich hervorhebenden Branchen entnommen. Man findet Verträge von der einfachen Form einer kurzen Schlußnote bis zu den kompliziertesten Formulierungen für Lieferungsgeschäfte über Übersee -Erze oder Maschinen, die verhältnismäßig kurzen Lieferiuigs- und Zahlungsbedingungen einzelner Firmen und die umfangreichen Mustervertragsbedingungen von Handelskammern oder sonstigen Korporationen. Es wurde besonders darauf gesehen, daß, abgesehen von der gewöhnlichen Handelskorrespondenz, möglichst alle Formen des Vertragsabschlusses, dann die bedeutendsten Gesehäftsarten, Vertragsklauseln und Handelsformen vertreten sind. Auf diese Weise ist ein Werk besonderer Eigenart und besonderen Wertes geschaffen worden, das für die Praxis ein wichtiges Behelfsmittel darstellt.
Winke für den deutschen Außenhandel mit der Schweiz . Von
A. Lutzeyer. Verlag Paul Haupt . Akademische Buchhandlung vorm. Max Drechsel, Bern 1927. Preis 2,80 Reichsmark. Das zirka 400 Seiten starke Buch behandelt in sieben Kapiteln die gesamte Volkswirtschaft der Schweiz . Besonders hervorgehoben sei Kapitel IV, in dem alles Wissenswerte für den am Geschäftsverkehr mit der Schweiz Interessierten niedergelegt ist. Jeder mögliche Geschäftsvorgang findet hier eine kurze und klare Behandlung. Hervorgehoben zu werden verdient ferner Kapitel V, das Adressen von schweizerischen Behörden, internationalen Bureaus in der Schweiz . Schweizer und ausländischen .Handelskammern, schweizerischen Industrie- und Berufsverbänden, Zeitungen, Fachzeitschriften, Versicherungsgesellschaften, Patentanwälten und -bureaus. Speditionsfirmen. Inkassobureaus u. a. m. wiedergibt. Gerade diese beiden Kapitel machen das Werk zu einem wertvollen Wegweiser für den am Geschäftsverkehr mit der Schweiz interessierten Kaufmann, für den sich die Anschaffung des Buches empfiehlt.
Reichsrecht. Kurzgefaßtes Lehrbuch für das wichtigste Reichsrecht. Von Hans Nehse, Geheimem Regierungsrat. Reichsbahndirektor und Mitglied der Hauptverwaltung der Deutschen Reichshahngesellschaft. Ministerialrat a. D. Berlin 1926. Verlag der Verkehrswissenschaftlichen Lehrmittelgesellschaft m. b. H. hei der Deutschen Reichsbahn . Preis 6,80 Reichsmark. ' ,
Das vorliegende Werk bezweckt, einem noch immer bestehenden Mangel an geeigneten Büchern, die ausführlich aber trotzdem in möglichster Kürze recht viele Gesetzesbestimmungen leicht und verständlich erläutern, abzuhelfen. Der Verfasser hat die wichtigsten Bestimmungen zahlreicher Reichsgesetze ausgewählt und zum Teil mit den Worten des Gesetzes kurz und klar niedergelegt. Ein ausführliches Sachverzeichnis und eine kleine Bibliographie erleichtern die Handhabung des Buches. Dem Kaufmann bietet das vorliegende Werk die Möglichkeit, sich schnell über jede Rechtsmaterie eingehend zu unterrichten, so daß sich die Anschaffung des Buches empfiehlt.
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