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BADISCHE WIRTSCHAFTS-ZEITUNG
Nr. 22
Sonstige Nachrichten.
Verkehr.
Grenzgewichte für die Frachtberechnung als Stückgut oder Wagenladung.
Wichtig für jeden Verfrachter.
Durch die am 1. Oktober in Kraft getretene Umgestaltung des Eisenbahn-Gütertarifs (Neubildung der Entfernungsstufen, Einarbeitung des oprozentigen Fracht - Zuschlags) ist eine Neubearbeitung der Tabelle „Grenzgewichte für die Frachtberechnung als Stückgut oder Wagenladung“ notwendig geworden. Die Tabelle hat besonders großen Wert für den Absender, da er sich vor Auflieferung des Gutes davon überzeugen kann, ob er es als Stückgut aufgeben soll oder ob er nicht besser zur Verladung des Gutes einen Wagen anfordert, das Gut dann selbst verlädt und so die billigere Wagenladungsfracht genießt. Die Neubearbeitung der Tabelle ist bereits im Gange, der Satz wird in diesen Tagen begonnen werden. Die Tabelle wird nicht nur im Versand, sondern auch bei der Nachprüfung der Empfangsfrachtbriefe beste Dienste leisten. Die dringliche Nachfrage bei der alten Auflage aus Kreisen der Industrie und des Speditionsgewerbes, die vielfach glauben, ohne die Tabelle nicht mehr arbeiten zu können, beweist ihre besondere Zweckmäßigkeit, durch die die Kalkulation für jede einzelne Sendung täglich bei den festliegenden Zahlen der Tabelle erspart wird.
Der Drucksatz wird nur ganz kurze Zeit aufrechterhalten, ein größerer Vorrat der Tabelle aber nicht gedruckt werden können, so daß denjenigen Gewerbetreibenden, die auf die Beschaffung der Tabelle Wert legen, empfohlen werden muß, ihren Bedarf jetzt unverzüglich zu decken.
Der Bezugspreis beträgt je Stück nur noch 0.90 KM., bei Bezug von mehr als 20 Stück nur noch 0.70 KM. pro Stück einschließlich Porto.
Beziehern der „Badischen Wirtschafts-Zeitung“, die auf die Beschaffung der Tabelle Wert legen, möchten wir empfehlen, ihren Bedarf unverzüglich der für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer zu melden.
Ausnahmetarif 11 B 2.
In diesem Ausnahmetarif für Baumwollabfälle, Halb- wollabfälle, Kunstbaumwollabfälle, Kunstwollabfälle, Wollabfälle, Lumpenstaub, auch Karbonisierstaub, zum Düngen beim Weinbau im Deutschen Reich sind mit Gültigkeit vom 2. November als Versandbahnhof Emmen dingen und als Empfangsbahnhöfe Haltingen, Müllheim (Baden), Oberkirch , Offenburg und Steinbach (Baden ) auf genommen worden.
Rheinschiffahrt und Währungspolitik.
Die Wirkung der W T ährungsabwertung auf die Rheinschiffahrt ist abschließend noch nicht zu beurteilen. Wie von den Kammern und auch vom Verein zur Wahrung der Kheinschiffahrtsinteressen festgestellt wurde, besteht nach' den Konnossementsbedingungen der Reedereien an sich die Möglichkeit, entwertete Frachten aufzuwerten, da die Bedingungen Kurssicherungsklaüseln vorsehen. Es gibt aber auch Fälle, in denen diese Klauseln gestrichen worden sind und zwischen den Kontrahenten über einen Ausgleich noch verhandelt wird. Man wird dabei von dem Grundsatz ausgehen müssen, daß abgeschlossene Verträge erfüllt werden müssen.
Die Industrie- und Handelskammer Mannheim hat zu der Frage wie folgt Stellung genommen:
Die Abwertung des holländischen Guldens hat in das Vertragsverhältnis zwischen den deutschen Rheinreedereien und den deutschen Verfrachtern eine sehr erhebliche Unsicherheit gebracht dadurch, daß seit Jahren im Frachtengeschäft auf dem Rhein als Rechnungseinheit der holländische Gulden auch für die Binnenschiffahrt Verwendung findet. In den Verträgen ist das Währungsverhältnis 1 hfl. = 1.70 RM. teils ausdrücklich festgelegt, teils aber auch außer acht gelassen. Die Zahlung erfolgt in jedem Falle in Reichsmark.
Die Abwertung hat nun verschiedentlich dazu Anlaß gegeben, daß den deutschen Rheinreedereien die Bezahlung der Frachten auf der Basis der abgewerteten Guldenwährung angeboten wird. Hierbei wird übersehen, daß den deutschen-Reedereien durch Abwertung des holländischen Gulden^ keinerlei Vorteile erwachsen sind, die eine Kürzung der Fracht gerechtfertigt erscheinen lassen könnten. Die deutschen Reedereien sind gezwungen, in Reichsmark zu bilanzieren. Abschreibungen, Verwaltungskosten usw. erwachsen ebenfalls in Reichsmark. Die Löhne, die dem Schiffahrtspersonal während seines Aufenthaltes in Holland bezahlt werden müssen, sind nicht gesunken, sondern auf der gleichen Höhe geblieben. Sämtliche Betriebsunkosten, wie der Verbrauch von Kohlen, Treibstoffen usw. müssen ebenfalls wie früher in Reichsmark bezahlt werden. Die Industrie- und Handelskammer Mannheim hält es für angebracht, auf diese Tatsache aufmerksam zu machen und den deutschen Verfrachtern eine Überprüfung etwaiger, dieser Lage nicht Rechnung tragender Maßnahmen nahezulegen. Hierbei wird auch das Urteil des Reichsgerichts über die Dollarsehätze von 1923 einen Anhalt bieten können.
Reichsbahnschnellomnibusverkehr zwischen Frankfurt— Mannheim—Heidelberg—Karlsruhe bzw. Frankfurt — Stuttgart .
Für die Benutzung des Schnellomnibusverkehrs hat die Reichsbahnverwaltung versuchsweise Sonntagsrückfahrscheine mit einer 25prozentigen Ermäßigung eingeführt. Die Gültigkeit bleibt auf die Sonntage beschränkt und wird für mehrere Sonn- und Feiertage hintereinander auf diese Tage erweitert.
Ebenso hat sich die Reich sbahnverwaltung entschlossen, versuchsweise Netz- und Bezirkskarten ohne Erhebung eines Zuschlags für die Benut zung der Schnell- Omnibusse zuzulassen.
Baden im Luftpostverkehr während des Winterhalbjahres 1936/37.
Bekanntlich ist am 5. Oktober 1936 der Winterflugplan in Kraft getreten, der gegenüber früheren Jahren so weitgehende Verbesserungen bringt, daß beispielsweise eine ganze Reihe von Flughäfen während der Wintermonate von mehr Luftverkehrslinien angeflogen werden, als sie noch vor wenigen Jahren während des Sommers aufweisen konnten.
Als eine der wichtigsten Neuerungen ist die Tatsache anzusehen, daß die sogenannten Post- und Fracht strecken, die nur des nachts beflogen werden und bisher zu Beginn des Winterluftverkehrs wesentlich eingeschränkt wurden, in vollem Umfange bestehen bleiben.