Obergericht von Geldern hatt
Verbrechens wegen zu
und das für die hinausziehen dieſes
Amſterdam , 29 Juni. Das vor kurzem einen penſionirten Major eines verurtheilen, das, wie ich glaube, ſeit einer langen Reihe von Jahren in den gerichtlichen Annalen Hollands einzig daſteht, d echens der Bigamie nämlich. Der Major Genet hat ſich Mezieres in Frankreich verheirat achher ſeine verlaſſen. Vor etwa einem re thete er ſich mit einem jungen Mädchen in Arnheim , obgleich er wußte, daß Frau noch am Leben ſey chen kam durch einen Brief heraus, den ſie an die Stadtbehörde Arnheim ſchrieb, um ſich nach ihrem Manne zu erkundigen Major Genet iſt zur Strafe der Ehrloſi llen an die Stelle des Prangers getreten iſt,) und zu hriger Einſperrung in einem Zuchthauſe verurthe
vor 20 Jahren in
Frau
ſeine erſte
Baden.
Karlsruhe.(Weitere Auszüge aus den Verhandlungen der Erſten Kammer in Betreff der Urlaub Eichrodt eröffnete Vortrag mit eigene frühere Stellung als Mitglied der Zweiten Kammer ur Staatsdiener.„Als ich im Jahr 1837 die Ehre hatte, durch den 7. Aemter⸗Wahlbezirk zum Abgeordneten in die Zweite Stände⸗ kammer erwählt zu werden, hielt ich es für eine unerläßliche
orgeſchriebene Urlaubsbitte bei der großher—
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sfrage.) Geh. Referende
ſeinen einer Hinweiſung auf
tsregierung das Recht zur Ertheilung oder Verweigerung deſſel ben b u 0 ch eine thatſächl Anerkennung dieſes Rechts mich keiner Benachtheiligung der Intereſſen und Rechte der Kammer und ihrer Kommittenten ſchuldig mache. Ich habe damals die
für und gegen ſprechenden Gründe redlich geprüft, und das Ergeb—
n die Einreichung meines Urlaubsgeſuches, eines Geſuche ich für meinen Theil wenigſtens nicht die Anſicht hatte,
Eintritts ir ammer zu betrachten ſey, um der Dienſtbehörde Anlaß zur ellung eines Stellvertreters zu geben. Ich brauchte nämlich damals wie heute, gleich den meiſten in Karlsruhe woh— enden Abe eten, keinen Stellvertreter im Dienſt, weil ich da— mals wie ben te meine Dienſtgeſchäfte neben den landſtändiſchen Arbeiten fortbeſorgt habe; es war alſo eine Dispenſation vom Dienſte für 8 gar nicht zu erbitten, und mein Geſuch geſtaltete ſich ganz rein zu Dem, was es nach der Intention der Staats— regierung und nach der meinigen ſeyn ſollte, nämlich zu einer
Bitte um Erl Staatsdiener in die Ständekammer ein⸗ Anſicht l
Hall
Ehre hatt ſicht theil d ich gef
einer Urlau nicht entſchloſſen haben würde, n Recht der Staatsregierung in dieſer hung je beanſtandet hätte; ich wäre ſonſt in den Fall gekommen, mit mir ſelbſt in Widerſpruch zu gerathen, und Dasjenige als Land
ſtand verwerfen zu müſſen, was ich als Staatsdiener freiwillig ge— than habe. Eine ſolche Kolliſion der Anſichten und Pflichten in ei
Bezie⸗
derſelben Perſon würde für mich etwas Unerträgliches geweſen er Nach einer ausführlichen Entwicklung der Rechts frage ging der J politiſche Seite des Gegenſtandes über, und ſagte Man hat in der ergriffenen Maßregel das offe ftre⸗ ten der Reaktion erblickt, man fürchtet eine allmählige ra⸗ bung der Verfaſſung, einen Angriff auf die Selbſtändigkeit der Kammer erabwürdigung der mit Urlaubsb
willigung dort damit des landſtändiſchen Weſens ſelbf
warmer Freund unſerer Konſtitution, ein derſelben
ſitzenden Staatsdiener, und 8
Ich geſtehe, daß ich, ein viel zu grof
ſelf
Beſtand
Vertrauen auf den auf die Ge—
rechtigkeit und sheit unſeres jrten Landesl und ier he habe, als daß ich mich fürchtungen hingeben
wohl nur in der Aufregung des den, bei einer ruhigen und klaren Prüfung
Ver + 7 1 4A 1
Verhältniſſe verſchwinden werden. Ich erblicke in der viel
chenen Maßregel einen Angriff auf die Verfaſſung
Augenblicks ent
unſerer
oͤffentlie beſpro
noch
weder
Beſtand und die Selbſtändigkeit der Kammern, ich halte lmehr für eine Demonſtration der Dienſtbehörde gegen ſolche Diener, die ihr Verhältniß zu der Staatsgewalt auf den Oppo änken der Kammern vergeſſen möch ich erachte ſie als digkeit ſie nicht ihr An⸗ öffentlichen Gewalt eine laſſen will. Die ungeſchmälerte Er⸗ monarchiſchen Prinzips iſt der Regierung nicht
und die eigene Konſtitution, ſie iſt ihr durch ſterhaltung geboten, ſie iſt weſentlich durch die zänglichkeit ihrer Diener bedingt. Darum finde igefäh ug für die Volksrechte, wenn die Staatsgewalt igene Selbſtändigkeit zu bewahren ſucht— finde keine in einem Schritte, der nicht über die geſetzlichen Schran—
npromittiren und den
ſchlagen
ken hinausgeht. Der Kommiſſionsbericht der Zweiten Kammer gibt ſelbſt die Nothwendigkeit der Urlaubsverweigerung für äußerſte Fäll warum will er ſie für einen minder bedeutenden Fall
E wenn dadurch vielleicht das Aeußerſte abgewendet wer Ich theile eben ſo wenig die Furcht, daß die Regie— —— und den Kredit der Kammern durch fort verweigerung gegen freigeſinnte Staatsdiener beein— Ich weiß nämlich zu gut, daß die Miniſter an ſelbſtändige Meinungsäußerung der Staatsbeamten Kollegien gewöhnt ſind, daß der Grundſatz der
ihren
ſchon in Kollegialität in der Staatsverwaltung und damit die Pflicht zur
unumwundenen Darlegung aller Gründe ausdrücklich durch Geſetze feſtgeſtellt ilz es 10 daher ſchon— nicht anzunehmen, daß man die
Staatsdiener in der Ständ ſammlur zu einer unbedingter
Anſicht noch ein erer Grund ziſch nicht wohl beſtritten werden kann. Ich ich nicht täuſchen, wenn ich es für unmötlich halte Männer auf der Regierungsbank, welche ihren Ruf als män großentheils den parlamentariſchen Kämpfen in dieſem Hauſe—— deren Beredſamkeit und Geiſteskraft hier die glänzendſten umphe gefeiert eren Takt und chtlichkeit hier Anerkennun ig gefi daß dieſe Männer Zukunft dem Wee sſetzen ſollten, mit dem„Einverſtanden“ geiſtesarmer Unbedingtheit vorlieb zu neh— oder mit ihren Gründen vielleicht einem trockenen„Nein“ ohne Gegengründe zu begegnen. Ich werde mich nicht täuſchen wenn ich es für unmöglich bezeichne, daß der Regierung eine aus freier Berathung und dem Kampfe der Meinungen hervorgegan— gene Billigung ihrer Maßnahmen nicht willkommener und vertrauen erregender erſcheinen ſollte, als die unerörterte Gutheißung der— ſelben. Ich werde mich nicht täuſchen, wenn ich behaupte, daß die Intelligenz in den badiſchen Kammern ſtets würdig repräſen tirt ſeyn wird, da das Land keineswegs arm an Hebildeten, viel
werde mich daß die⸗ Staats-⸗
die vollſte ſage ich, ſich in
men,
mehr reich an einſichtsvollen Männern jeden Standes iſt. Ich rchte endlich in der Anordnung der neuen Wahl kein der S sdiener, welche mit ub in der
ſi veder möglicher V Oppoſition gehören
das Bedenken alsdann von ſelbſt ickfällt, oder weil ich
gar nicht vorſtellen kann, daß es ins möglich ſey, Män⸗
die ihrer Ueberzeugung treu bleiben, aus dem Grunde zu
n, daß ſie dem Syſtem der Regierung anhängen, oder
te fortgeſetzten Widerſpruch mit derſelben bezirk, welcher einen Staatsdiener in die nt ſeine politiſche Richtung und billigt ſie Wahl, es iſt alſo hier für den Staatsdiener ein offe
wenigſtens ſich nicht im
Der W̃
erwählt
Anerkenntniß ſeiner
nes Anerkenntniß ſeiner Kommittenten und Uebereinſtimmung Grundſätzen vorhanden. Es hieße in der That die eit beſchränken, wenn man die Staatsdiener als gefähr⸗
rdächtig ausgeben wollte, die einen Urlaub zum Ein die Kammer zu erwarten haben. Seit wann wär oder gar herabwürdigend, für die Regie gegen ſie zu ſtimmen? Wäre nicht eine ſyſtematiſch der Staatsdiener gegen ihren Dienſtgeber aliſch zu bezeichnen? So lange er Regierung anzuhängen vermag— und ich es, ſo Gott will, ſtets im Stande ſeyn,— ſo lange ver meinen Stolz darein ſetzen oen n und ehrlich meine An ſicht hier kund zu geben; wenn aber je ſchmerzliche f mich kommen ſollte, daß ich den Gang der 9 gierung mif
der hrenba nder ehrenhaft
weit eher
Ueberzeugung
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