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Dienstag, 28. Dezember 1941
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Nummer 18 7 / Dienstag, den 28. Dezember 1948
Unsere Meinung zum ,
KR. In Deutschland wird schrecklich viel von Demokratie geredet und geschrieben, pie meisten Leute sagen, viel zu viel. In der Praxis allerdings ist davon recht wenig zu spüren oder zu sehen. In Württem berg-Baden haben wir nun eine wunderschöne Gelegenheit, die Frage zu prüfen, ob wir eine demokratische Ordnung wollen und ob wir wissen, was darunter zu verstehen ist.
Anders gesagt, es geht um die Entscheidung, ob das Volk das Recht und die Möglichkeit hat, die Maßnahmen seiner Regierung zu bestimmen oder nicht.' Ob eine Regierung und ein Landtag in erster Linie dazu da Ist, dem Volk zu dienen, oder ob eine Gruppe von Parteipolitikern kommandieren kann, was geschieht.
Das Beispiel, an dem diese sehr wichtige Frage erprobt werden soll, ist das vielumstrittene Gesetz um den sogenannten „Kulturpfennig". Wir veröffentlichen den Wortlaut des Gesetzes nebenstehend, um unseren Lesern die Möglichkeit zu geben, selbst zu urteilen.
Die Vöter des Gesetzes und die Landtagsabgeordneten, die es aus der Taufe hoben — es waren nur 37, die JA stimmten, aber diese Minderheit bildete am Abstimmungstag eine Mehrheitt — sind erstaunt und entrüstet über die lebendige Abwehr, welche die Presse dem Gesetz entgegenstellt. Man wirft uns persönliche Interessen vor. Wir wollen uns davon nicht ablenken lassen. Natürlich spielen die Interesse* der freien, unkontrollierten Presse eine sehr wichtige Rolle. Weil wir än die Notwendigkeit einer freien Presse glauben, weil eine wachsame, unabhängige Presse der beste und einzig wirksame Schutz des Volkes gegen die Willkür einer Staatsgewalt Ist. Wir haben die hohe Verantwortung, eine solche Presse zu schaffen, übernommen, und wir werden diese Aufgabe sehr entschieden verteidigen, leider müssen wir das. Mit den gleichen Methoden, mit denen man ein Leben lang fatsche Politik machte, die zu nichts als tu all dem Eiend unserer Zeit führte (man brüstet sich mit diesem langen Leben auch noch II), versucht man nun wieder den ftürger zum Untertanen zu machen. Man will nicht dienen und helfen, man will herrschen.
Wir glauben aber nicht, daß das Volk sich das gefallen lassen wird. Wir fragen es deshalb ganz offen und seine Meinung wird entscheiden.
Wir wollen den Ernst des Problems nicht unterschätzen. Wozu das viele Geschrei wegen eines Pfennigs — sagen die Verantwortlichen.:*-Um den geht es gar nicht. Ebenso wenig wie um die ach so verhaßten Lizenzträger, denen man unterschiebt, •ie würden mit frommer Miene vom armen Leser reden und den eigenen Geldbeutel meinen. So viel Ahnungslosigkeit müßte allein jedes öffentliche Amt ausschlfeßen. Denn wie die Dinge wirklich liegen, läßt »Ich Ja sehr leicht und »ehr schnell nachweisen.
Um es noch einmal kurz zusammenzufassen und klar auszusprechen: .Es geht um die Art, wie Gesetze gemacht werden. In diesem Fall stammt die Idee von Theaterleuten. Wir halten es nicht für richtig, daß man Im Theater Gesetze — und im Landtag Theater macht. Daß dieses sonderbare Zusammenspie! seine Erklärung ln der Tatsache hat, daß ein Sohn Theaterintendant und sein Vater Finanzminister ist, stellt alles eher dar als eine Rechtfertigung. Der Gesetzentwurf wurde sorgsam gehütet, den Abgeordneten in letzter Minute vor- geiegt, mit erstaunlichem Eifer behandelt und durchgepeitscht. Eine ganze Reihe Landtagsmitglieder erklärte nachher, sie seien überrumpelt worden. Ein Teil gab zu, „an sich gegen das Gesetz zu sein, aber halt mit der Fraktion gestimmt" zu haben. Daß auf die Fraktion«* in Internen Besprechungen Einfluß genommen wurde und der Finanzminister mit seinem Rücktritt
drohte, ist inzwischen kein Geheimnis mehr. (Unverständlich bleibt nur, warum man sich davor gelürchtet hat und wo die eigene Meiruyig gewählter Volksvertreter bleibt?)
Es geht weiter darum, ob man aus irgendwelchen Gründen Gesetze erlassen kann, die den klaren Bestimmungen unserer Verfassung nicht entsprechen. Es besteht die berechtigte Befürchtung, daß ein solcher Schritt, wenn er gelingen würde, wiederholt wird, Man versucht es mit einem harmlos scheinenden Pfennig und hört vielleicht mit Notverordnungen und schließlich Gestellungsbefehlen aut.
Es gehl weiter darum, ob es sich der Bürger eines Landes so einfach gefallen lassen muß, daß ihm eine neue Steuer aufgehalst wird. Auch hier Ist die Gefahr, daß der Appetit beim Essen kommt und wir uns demnächst vom Landtag auch andere Pfennige oder Märker auldlktieren lassen müssen. Das ist eine grundsätzliche Entscheidung, die wir ganz energisch ablehnen müssen.
Lieber die Sinnlosigkeit der Steuer selbst Ist genug gesagt worden. Man kann leere Theater damit nicht füllen, daß man Sondersteuern kassiert, lene Theater, die das Volk will und braucht, wird es durch Besuch unterstützen. Wer dazu keine Lust oder keine Gelegenheit hat, darf auch nicht besteuert werden.
Zuletzt ein offenes Wort über untere Situation, die von der Gegenseite bewußt falsch dargestellt wird. Die Zeitungen lehnen dieses Gesetz ab, well es Ihre Aufgabe ist, Uber Ordnung und Recht Im Staate zu wachen. Darüber hinaus sind die Zeitungen unmittelbar von den Auswirkungen des Gesetzes betroffen. Sie tollen beim Leser, also dem Bürger, diese Sondersteuer eintreiben. Sie müssen nicht, es heißt ausdrücklich, die Steuer kann abgewälzt werden. Man läßt also scheinheilig dem Leser das Recht, die Zahlung zu verweigern. Dann mufi aber die Zeitung, also der Verleger zahlen. Und das scheint die eigentliche Absicht zu sein. Man will eben doch die treten Zeitungen schädigen und wenn möglich beseitigen. Parteiblätter sind ausdrücklich ausgenommen, es geht nur gegen die unabhängigen Zeitungen. Hinter dieser Auffassung geistert das lächerliche Märchen von den Rlesengewtnnen der Llzenzpresse (wir können mit Zahlen aufwarten) oder aber die klare Absicht, wirtschaftliche Schwierigkeiten zu erzeugen. Wir arbeiten ehrlich und haben unsere Leser nicht um Jene Summen Obervorteilt, die der Ptnanz- minlster von uns fordert. Keine der llzenz- zeltungen In Württemberg-Baden wäre In der Lage, dis Steuersummen au« eigenen Gewinnen aulzubringen. (In unserem Fall würden es runde 10 000 DM Im Monat selnll) Sollte das Gesetz wirksam werden. Ist die unabhängige Presse In ernster Gefahr. Und damit dürfte der wahre Beweggrund zu diesem Gesetr erfüllt sein. Der Bürger soll nur erfahren und lesen, was die Parteien für richtig halten, er soll gehorchen, ein braver Untertan sein und sein« Steuern zahlen.
So jedenfalls slellen sich einige unserer derzeit amtierenden Politiker die Entwicklung wahrscheinlich vor. Wir sind absolut anderer Meinung und halten diesen Weg für falsch und gefährlich. Entscheiden soll die Oeffentllchkelt, die es unmittelbar angeht und deren Meinung wir ln den nächsten Tagen einholen werden.
Der Wortlaut des „Kultuspfe«img"-Geseizes
Gesetz Nr. 532 über di? Erhebung von Abgaben zur Förderung kultureller Aufgaben
Der Landtag hat am 17. Dezember 1948 das folgende Gesetz beschlossen:
Abschnitt I Zweck der Abgab«
} 1
(1) Zur Förderung kultureller Aufgaben durch die vom Land, von Gemeinden, oder von Gemeindeverbänden unterhaltenen oder wesentlich bezuschußten Anstalten, Unternehmungen und Veranstaltungen (z. B. Theater, Kulturgemeinschaften, Volkshochschulen usw.) oder zur Förderung solcher kultureller Einrichtungen, die zwar bisher noch nicht bezuschußt worden sind, an deren Förderung aber ein öffentliches Interesse besteht, werden die in Abschnitt II und Abschnitt III dieses Gesetzes geregelten Abgaben erhoben.
(2) Das Aufkommen aus diesen Abgaben wird nach Maßgabe des Abschnitt IV dieses Gesetzes verwendet.
Abschnitt II
Abgabe von Zeitungen und Zeitschriften (Kulturpfennig)
§ 2
Allgemeine«
Von Jeder tm Lande erscheinenden Zeitung und von jeder für die Regel mindestens einmal monatlich im Lande erscheinenden Zeitschrift wird eine Abgabe als ,,K u 11 u r p f e n n 1 g" erhoben.
» 3
Ausnahmen
Von der Abgabe nach } 2 sind ausgenommen:
1. das Regierungsblatt und der Staatsanzeiger;
3. die Amtsblätter des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände:
3. die von anerkannten Religionsgemeinschaften mittelbar oder unmittelbar herausgegebenen Zeitschriften, deren Ertrag kirchlichen, sozialen oder carl- tativen Zwecken zufließt;
4. die Mitteilungsblätter der anerkannten demokratischen Parteien und der Gewerkschaften;
5. die Vereinsnachrichtenblätter.
ä *
Höhe der Abgaben
Die Abgabe beträgt 1 Deutschen Pfennig für jedes entgeltlich abgegebene Stück der Zeitung oder Zeitschrift.
i 5
Abgabesdiuldner
(t) Abgabeschuldner ist der Verleger der Zeitung oder Zeitschrift, mangels eines solchen der Herausgeber.
(2) Der Abgabeschuldner kann die Abgabe auf den Bezieher oder Käufer der Zeitung oder Zeitschrift abwälzen. Ist dieser Wiederverkäufer, so kann er die Abgabe in gleicher Höh« auf seinen Abnehmer weiter überwälzen.
(3) Unterbleibt die Abwälzung nach Abs. 2, so Ist der Insoweit von dem Abgabeschuldner oder dem Wiederverkäufer getragene Teil der Abgabe bei ihm weder Betriebsausgabe noch Sonderausgabe Im Sinne des Einkommensteuerrechts.
(4) Der Kulturpfennig Ist als durchlaufender Posten Von der Umsatzsteuer befreit.
Die in der Landesberufsgruppe „Zeitungshandelsgewerbe'' organisierten Zeitungshändler ln Württemberg-Baden erheben Protest gegen den Beschluß des Landtages, der die Einführung eines Kulturpfennigs auf den Zeitungsverkauf beschlossen hat. Die Zeitungshändler erblicken in der Durchführung dieses Beschlusses die Gefährdung ihrer Existenz und sehen andererseits auch keine Möglichkeit, diesen Beschluß überhaupt zu verwirklichen, da keinesfalls das Kleingeld vorhanden ist, um beim Vertrieb einer Zeitung das Kleingeld herausgeben zu können. Der Verdienst der Zeitungshändler ist heut« schon so geschmälert, daß auf keinen Fall anerkannt werden kann, daß dieser Verdienst an der geringen Verkaufsspanne des Zeitungshändlers gekürzt werden soll. Die Zeitungshändler
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Entstehung der Abgabeschuld; Fälligkeit
(1) Die Abgabeschuld entsteht mit der entgeltlichen Abgabe der Zeitung oder Zeitschrift durch den Verleger (Herausgeber) an einen Dritten.
(2) Die Abgabe wird für alle im Laufe eines Monats entgeltlich abgegebenen Stücke der Zeitung oder Zeitschrift am Ende des folgenden Monats fäljig. Sie ist an das Finanzamt zu entrichten, in dessen Bezirk der Abgabeschuldner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, bei nichtnatürlichen Personen den Ort seiner Geschäftsleitung hat.
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Verfahren
Auf die Abgabe sind die Vorschriften der Abgabenordnung und die zu Ihrer Durchführung ergangenen Bestimmungen entsprechend anzuwenden.
Abschnitt III
Abgabe bei Veranstaltungen (Kulturgroschen)
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Allgemeines
Von Jedem Teilnehmer an einer Versammlung der in § 9 bezeichneten Art wird neben der Vergnügungssteuer eine besondere Abgabe als „Kulturgroschen" erhoben.
§ 9
Abgabepflichtige Veranstaltungen Der Abgabe unterliegen:
1. Im Landesbezirk Württemberg:
die Veranstaltungen der in § 1 Abs. 2 Nr. 1, 3, 7, 8, 9 und 10 der Steuerordnung über die Vergnügungssteuer vom 4. Juni 1940 (Reg.Bl. S. 58) bezeichneten Art;
2. im Landesbezirk Baden:
die Veranstaltungen der in } 1 Abs. 2 Nr. 1, 3, 7, 8, 9 und 10 der Bestimmungen über die Vergnügungssteuer vom 7. Juni 1933 (RGBL. I S. 351) bezeichneten Art.
S 10
Ausnahmen
(1) Von der Abgabe sind ausgenommen:
1. Veranstaltungen, die im Landesbezirk Württemberg nach § 2 der Vergnügungssteuerordnung (§ 9 Nr. 1) und im Landesbezirk Baden nach § 2 der Be- »timmungen über die Vergnügungs- «teuer (§ 9 Nr. 2) nicht der Vergnügungssteuer unterliegen:
2 . künstlerisch hochstehende Veranstaltungen, die bei der Vergnügungssteuer nur der Sondersteuer von der Roheinnahme nach 5 22 Ab». 1 der Vorschriften über die Vergnügungssteuer unterliegen:
3. Veranstaltungen von anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege.
(2) Die Abgabe lat von «olchen Teilnehmern nicht zu entrichten, die. als Eintrittspreis oder -entgelt ausschließlich Vergnügungssteuer weniger al» 40 Deutsche Pfennig zu zahlen haben.
i 11
Höhe der Abgabe
Die Abgabe beträgt 10 Deutsche Pfennig je Teilnehmer und Veranstaltung.
{ 12
Abgabeschuldner
(1) Abgabeschuldner Ist der Teilnehmer an der Veranstaltung. Er hat die Abgabe zusammen mit dem Eintrittspreis und der
schließen sich dem Protest der Verleger vollinhaltlich an und bitten das Staatsministerium, dem Beschluß des Landtages nicht stattzugeben.
Das Zeitungshandelsgewerbe weiß aus seiner praktischen Erfahrung heraus, daß die große Masse der Zeitungsverkäufer keinesfalls die Besucherkreise der Theater darstellen und betrachten es als einen ungesetzlichen Eingriff in die demokratische Freiheit des Einzelmenschen. Sie bitten deshalb dringendst, um sofortig« Aufhebung des Beschlusses.
Landesverband
ambulanter Gewerbetreibender - Württemberg-Baden.
Landesberufsgrupp« „Zeitungshandelsgewerba". gez.: Fred Dietz gez.: Josef Kraus
Vergnügungssteuer an den Untemehmar der Veranstaltung zu zahlen.
(2) Der Unternehmer hat die Abgabe von dem Teilnehmer zu vereinnahmen und gleichzeitig mit der Vergnügungssteuer an die Gemeinde abzuführen. Br haftet für die Abgabe als Gesamtschuldner.
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Im übrigen sind die Vorschriften über die Vergnügungssteuer sinngemäß anzuwenden.
§ 14
Die Gemeinde hat die nach den §§ 8—IS im Laufe eines Monats bei ihr eingegangenen Beträge nach Abzug von 5 v. H. Verwaltungskostenvergütung bis zum 10. des folgenden Monats an das Finanzamt abzuführen.
Abschnitt TV
Verwendung des Aufkommens aus den Abgaben
§ 15
(1) Der Ertrag der Abgaben nach Abschnitt II und III dieses Gesetzes wird bei der Landeshauptkasse gesondert verwaltet. Ueber seine Verwendung zu Gunsten der in § 1 Abs. 1 bezeichneten Anstalten, Unternehmungen und Veranstaltungen entscheidet ein Verteilungsausschuß. Ihm gehören an:
Ein Vertreter des Finanzministerium» als Vorsitzender und ein weiterer Vertreter des Finanzministeriums: je zwei Vertreter des Innenministeriums und des Kult* ministeriums; zwei Vertreter des Württ*- Bad. Städteverbands: vier Vertreter des Finanzausschusses des Landtags: ein Vertreter des Württ.-Bad. Gewerkschaftsbundes; ein Vertreter des Vereins Württ.- Bad. Zeitungsverleger.
(2) Der Ausschuß entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ansschlag.
Abschnitt V
Abgabe bei sportlichen Veranstaltungen (Sportgroschen)
S 16
(1) Gemeinden die eigene Sportstätten unterhalten oder solche schaffen wollen, können hierzu yon • Jedem Teilnehmer einer im Gemeindebezirk stattfindenden sportlichen Veranstaltung eine besonder» Abgabe als „Sportgroschen" erheben. Die« gilt ohne Rücksicht darauf, ob di« t Veranstaltung der Vergnügungssteuer unterliegt oder nicht. Auszunehmen sind Jedoai Teilnehmer, die kein Eintrittsgeld oder sonstiges Entgelt für di» Teilnahme am der Veranstaltung zu zahlen haben.
(2) Die Abgabe beträgt 10 Deutsch » Pfennig je Teilnehmer und Veranstaltung,
(3) Abgabeschuldner ist der Teilnehmer, Er hat die Abgabe zusammen mit dem Eintrittsgeld und gegebenenfalls mit der Vergnügungssteuer an den Unternehmer der Veranstaltung zu zahlen.
(4) Der Untemehmar hat die Abgab« Von dem Teilnehmer zu vereinnahmen und an die Gemeinde abzuführen. Er haftet für die Abgabe als Gesamtschuldner.
(5) Im übrigen sind die Vorschriften über die Vergnügungssteuer sinngemäfl anzuwenden.
I »7
Den Ertrag der Abgabe nach 5 16 bet die Gemeinde ausschließlich zur Schaffung oder Wiederherstellung von Sportstätten zu verwenden.
Abschnitt VI
Qeltongsdauer und Vollzug
$ 18
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1949 in Kraft. Es tritt am 31. März 1950 außer Kraft, sofern der Landtag nicht bis 31, Dezember 1949 eine Verlängerung beschließt.
(2) Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsanordnungen erläßt das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Kultministerium. In einer solchen Verordnung kann insbesondere auch die Erhebung der Abgabe nach Abschnitt III dieses Gesetze» für solche Fäll» näher geregelt werden, lu denen die Vergnügungssteuer als Pauschsteuer oder als Sondersteuer von der Roheinnahme erhoben wird.
Den 16. Dezember 1948.
Profest der Zeitungshändler
WAS IST MVIT
ea.
ROMAN VON BERT GEORGE
4 . Fortsetzung
„Herr Krinvinalrat, Herr Stahl irrt sich entschieden. Bratt lag regungslos -da. Herr Stahl scheint bestimmte Gründe zu haben, mir Ungelegenheiten zu bereiten, indem er midi mit meiner Aussage in Widerspruch setzt.“
„Was können das für Gründe sein?“
„Nun — vielleicht ist er nicht gut auf mich zu sprechen, weil ich die dankbare Rolle Bratts sofort übernahm. Er hätte sie ebenfalls gern übernommen und gespielt.“
„Mit vollem Recht — die Rolle war mir ja vom Herrn Intendanten zu- gagt worden, ich sollte sie nach Herrn Bratt spielen,“ sagte Stahl mit vibrierender Stimme, aus der man die Bitterkeit des verletzten Künstlers heraushörte.
„Aber" ohne bestimmten Termin und nicht für die heutige Abendvorstellung“! Rottmann hatte diese Worte beinahe mit verletzender Schärfe gesprochen.
Jetzt erhob sich der Intendant.
„Herr Kriminalrat,“ sagte er, „Herr Stahl hat recht, wenn er behauptet, daß ich ihm die Rolle, die Herr Bratt spielte, versprochen habe. Andererseits ist Herr Rottmann nicht im Unrecht, wenn er erklärt, daß
Herrn Stahl keinen Termin zugesagt, wann er in dieser Rolle auftreten würde."
„Verzeihen Sie,“ nahm ich das Wort, „hätte denn auch Herr Stahl die Rolle des verstorbenen Herrn Bratt weiterspielen können?“
„Ich glaube w’ohl,“ meinte der Intendant.
„Bestimmt!“ sagte Stahl rasch und zuversichtlich, „und gewiß ebensogut wie Herr Rottmann.“
Dieser lächelte. Es lag eine gewisse Geringschätzung in seiner Miene. Der junge Stahl schien dies zu bemerken, denn er rief in heftiger Erregung;
„Sie brauchen nicht zu lächeln, Herr Rottmann, ich hätte sie vielleicht noch besser gespielt als Sie!“
Herr Rottmann schwieg und zog nur wie mitleidig die Augenbrauen hoch.
„Genug meine Herren,“ unterbrach ich jetzt den Disput. Mit innerer Befriedigung witterte ich meine Fährte. „Derartige Fragen zu erörtern hat jetzt keinen Wert und ich habe daran kein Interesse. Ihre künstliche Rivalität in Ehren, — aber hier liegt Ihr Kollege, dessen Tod soeben unter verdächtigen Umständen erfolgt ist. Wir brauchen
Klarheit. Rasche Klarheit. — Bleiben Sie bei Ihrer Behauptung, Herr Stahl, daß Herr Bratt sich noch regte, als Herr Rottmann sich bei ihm befand?“
„Jawohl. Und ebenso sicher ist es, daß Bratt Herrn Rottmann einige Worte zugeflüstert hat.“
„Herr Rottmann, wollen Sie sich nochmals dazu äußern?“
„Herr Stahl irrt sich ganz entschieden.“
Ich machte eine Pause und betrachtete die beiden Künstler. Dann sagte ich rasch;
„Hergesheim — laufen Sie zum Portier. Ich hebe die Sperre auf. Sagen Sie allen Mitgliedern de® Theaters, sie könnten nach Hause gehen, dann kommen Sie wieder hierher. Auch die übrigen Herrschaften können gehen. Herr Intendant, ich danke für Ihre Unterst ützung, auch Ihnen Herr Krause“ —ich schüttelte den Herren die Hand und verabschiedete mich auch von den beiden Ärzten. „Ich bitte nur die Herren Rottraann und Stahl, hier zu bleiben. Braun, Sie bleiben zum Protokollieren. Keller — willst du noch warten?“ fragte ich meinen Freund. Er nickte.
Alles verließ die Garberobe. Die Tür blieb offen. Von draußen hörte man das Stimmengewirr der aufgeregten, sich langsam entfernenden Künstler und Künstlerinnen. Immer ferner erklang das Geräusch, bis alles ganz stille wurde. Ein Feuerwehrmann steckte den Kopf herein und sah fragend auf uns.
„Sie müssen noch warten. Schließen Sie den Bühnenausgang nicht, bevor wir Weggehen,“ rief ich ihm zu.
'n+yt kam auch der Garderobier Stefaneck, der bisher vor der Tür gestanden hatte, herein, zog seinen Mantel an, nahm seinen Hut und wollte verschwinden.
„Einen Augenblick, Stefaneck,“ rief ich, da mär plötzlich ein Gedanke durch den Kopf schoß, „ich muß Sie, bevor Sie gehen, einiges fragen, bleiben Sie noch hier.“
„Jawohl, Herr Kriminalrat,“ sagte der Aushilfsgarderobier kleinlaut und nahm seinen 'Hut wieder ab.
Ich nahm nun meine Gedanken in feste Zügel für das bevorstehende Verhör mit den beiden Schauspielern.
Schritte kamen. Hergesheim betrat die Garderobe und meldete den Vollzug seines Auftrags.
„Gut Bleiben Sie vor der Türe, Hergesheim, und lassen Sie niemand eintreten. Meine Herren,“ wandte ich mich an die beiden Künstler, die mit finsteren Mienen, getrennt voneinander, in der Nähe der Türe standen, gedulden Sie sich einen Augenblick, ich möchte noch vorher einige Fragen an den Ausbilfgarderobier Stefaneck richten.“
Ich sah mir den Mann an.
„Stefaneck, wir kennen uns ja bereits von früher her, und ich brauche Sie woM nicht zu ermahnen, mir alles wahrheitsgemäß zu berichten, wenn Sie «twae wiesen!“
„Jawohl, Herr Rat.“
„Der Schauspieler, Herr Bratt, tot infolge einer Vergiftung plötzlich gestorben. Hat er vor oder während der Vorstellung hier in der Garderobe etwas zu sich genommen, Ein Getränk oder eine Speise?“
„Nein. Er wollte nach Schluß des zweiten Aktes, während der großen Pause etwas Sekt trinken, wie er das oft in großen Rollen tat. Er hatte sich heute selbst eine kleine Flasch» mitgebracht, sie steht noch vor dem Fenster, damit sie kühl bleibt.“
Er öffnete das Fenster, das in einen dunklen Hof mündete, nahm eine kleine Flasche Sekt herein und reichte sie mir. Die Flasche war noch verkorkt und verschlossen.
„Hat er nicht doch vielleicht Tee oder Kaffee in seiner Garderobe getrunken?“
„Nein, gar nichts.“
„Wie lange sind Sie bei Herrn Bratt als Garderobier angestellt?“ „Etwas über zwei Monate.“
„Also dann kennen Sie einigermaßen seine Gewohnheiten. Schien er Ihnen heute abend nicht verändert? War er nicht müde oder abgespannt?“ „Nein. Gestern sagte er, er hätta Kopfschmerzen. Er hätte sich am Schluß des zweiten Aktes, wo er hinzustürzen hat, wahrscheinlich am Kopfe angeschlagen. Aber heute war er ruhig. Er sprach im Gegenteil kein Wort und schien mir schweigsames: als sonst.“
•Nwtsetxung foHgii
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