Seite 2 / Nummer 187

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Dienstag, 28. Dezember 1941

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Nummer 18 7 / Dienstag, den 28. Dezember 1948

Unsere Meinung zum ,

KR. In Deutschland wird schrecklich viel von Demokratie geredet und geschrieben, pie meisten Leute sagen, viel zu viel. In der Praxis allerdings ist davon recht we­nig zu spüren oder zu sehen. In Württem­ berg-Baden haben wir nun eine wunder­schöne Gelegenheit, die Frage zu prüfen, ob wir eine demokratische Ordnung wol­len und ob wir wissen, was darunter zu verstehen ist.

Anders gesagt, es geht um die Entschei­dung, ob das Volk das Recht und die Möglichkeit hat, die Maßnahmen seiner Regierung zu bestimmen oder nicht.' Ob eine Regierung und ein Landtag in erster Linie dazu da Ist, dem Volk zu dienen, oder ob eine Gruppe von Parteipolitikern kommandieren kann, was geschieht.

Das Beispiel, an dem diese sehr wich­tige Frage erprobt werden soll, ist das vielumstrittene Gesetz um den sogenann­ten „Kulturpfennig". Wir veröffentlichen den Wortlaut des Gesetzes nebenstehend, um unseren Lesern die Möglichkeit zu geben, selbst zu urteilen.

Die Vöter des Gesetzes und die Land­tagsabgeordneten, die es aus der Taufe hoben — es waren nur 37, die JA stimm­ten, aber diese Minderheit bildete am Abstimmungstag eine Mehrheitt — sind er­staunt und entrüstet über die lebendige Abwehr, welche die Presse dem Gesetz entgegenstellt. Man wirft uns persönliche Interessen vor. Wir wollen uns davon nicht ablenken lassen. Natürlich spielen die Interesse* der freien, unkontrollierten Presse eine sehr wichtige Rolle. Weil wir än die Notwendigkeit einer freien Presse glauben, weil eine wachsame, unabhängige Presse der beste und einzig wirksame Schutz des Volkes gegen die Willkür einer Staatsgewalt Ist. Wir haben die hohe Ver­antwortung, eine solche Presse zu schaffen, übernommen, und wir werden diese Auf­gabe sehr entschieden verteidigen, leider müssen wir das. Mit den gleichen Me­thoden, mit denen man ein Leben lang fatsche Politik machte, die zu nichts als tu all dem Eiend unserer Zeit führte (man brüstet sich mit diesem langen Leben auch noch II), versucht man nun wieder den ftürger zum Untertanen zu machen. Man will nicht dienen und helfen, man will herrschen.

Wir glauben aber nicht, daß das Volk sich das gefallen lassen wird. Wir fragen es deshalb ganz offen und seine Meinung wird entscheiden.

Wir wollen den Ernst des Problems nicht unterschätzen. Wozu das viele Geschrei wegen eines Pfennigs — sagen die Ver­antwortlichen.:*-Um den geht es gar nicht. Ebenso wenig wie um die ach so verhaß­ten Lizenzträger, denen man unterschiebt, •ie würden mit frommer Miene vom armen Leser reden und den eigenen Geldbeutel meinen. So viel Ahnungslosigkeit müßte allein jedes öffentliche Amt ausschlfeßen. Denn wie die Dinge wirklich liegen, läßt »Ich Ja sehr leicht und »ehr schnell nachweisen.

Um es noch einmal kurz zusammenzu­fassen und klar auszusprechen: .Es geht um die Art, wie Gesetze gemacht werden. In diesem Fall stammt die Idee von Theater­leuten. Wir halten es nicht für richtig, daß man Im Theater Gesetze — und im Land­tag Theater macht. Daß dieses sonderbare Zusammenspie! seine Erklärung ln der Tat­sache hat, daß ein Sohn Theaterintendant und sein Vater Finanzminister ist, stellt alles eher dar als eine Rechtfertigung. Der Gesetzentwurf wurde sorgsam gehütet, den Abgeordneten in letzter Minute vor- geiegt, mit erstaunlichem Eifer behandelt und durchgepeitscht. Eine ganze Reihe Landtagsmitglieder erklärte nachher, sie seien überrumpelt worden. Ein Teil gab zu, „an sich gegen das Gesetz zu sein, aber halt mit der Fraktion gestimmt" zu haben. Daß auf die Fraktion«* in Internen Be­sprechungen Einfluß genommen wurde und der Finanzminister mit seinem Rücktritt

Kultur Pfennig “ -Gesetz

drohte, ist inzwischen kein Geheimnis mehr. (Unverständlich bleibt nur, warum man sich davor gelürchtet hat und wo die eigene Meiruyig gewählter Volksvertreter bleibt?)

Es geht weiter darum, ob man aus irgendwelchen Gründen Gesetze erlassen kann, die den klaren Bestimmungen un­serer Verfassung nicht entsprechen. Es be­steht die berechtigte Befürchtung, daß ein solcher Schritt, wenn er gelingen würde, wiederholt wird, Man versucht es mit einem harmlos scheinenden Pfennig und hört vielleicht mit Notverordnungen und schließlich Gestellungsbefehlen aut.

Es gehl weiter darum, ob es sich der Bürger eines Landes so einfach gefallen lassen muß, daß ihm eine neue Steuer aufgehalst wird. Auch hier Ist die Gefahr, daß der Appetit beim Essen kommt und wir uns demnächst vom Landtag auch an­dere Pfennige oder Märker auldlktieren lassen müssen. Das ist eine grundsätzliche Entscheidung, die wir ganz energisch ab­lehnen müssen.

Lieber die Sinnlosigkeit der Steuer selbst Ist genug gesagt worden. Man kann leere Theater damit nicht füllen, daß man Son­dersteuern kassiert, lene Theater, die das Volk will und braucht, wird es durch Be­such unterstützen. Wer dazu keine Lust oder keine Gelegenheit hat, darf auch nicht besteuert werden.

Zuletzt ein offenes Wort über untere Situation, die von der Gegenseite bewußt falsch dargestellt wird. Die Zeitungen lehnen dieses Gesetz ab, well es Ihre Auf­gabe ist, Uber Ordnung und Recht Im Staate zu wachen. Darüber hinaus sind die Zeitungen unmittelbar von den Auswirkun­gen des Gesetzes betroffen. Sie tollen beim Leser, also dem Bürger, diese Sonder­steuer eintreiben. Sie müssen nicht, es heißt ausdrücklich, die Steuer kann ab­gewälzt werden. Man läßt also schein­heilig dem Leser das Recht, die Zahlung zu verweigern. Dann mufi aber die Zei­tung, also der Verleger zahlen. Und das scheint die eigentliche Absicht zu sein. Man will eben doch die treten Zeitungen schädigen und wenn möglich beseitigen. Parteiblätter sind ausdrücklich ausgenom­men, es geht nur gegen die unabhängigen Zeitungen. Hinter dieser Auffassung geistert das lächerliche Märchen von den Rlesengewtnnen der Llzenzpresse (wir können mit Zahlen aufwarten) oder aber die klare Absicht, wirtschaftliche Schwie­rigkeiten zu erzeugen. Wir arbeiten ehrlich und haben unsere Leser nicht um Jene Summen Obervorteilt, die der Ptnanz- minlster von uns fordert. Keine der llzenz- zeltungen In Württemberg-Baden wäre In der Lage, dis Steuersummen au« eigenen Gewinnen aulzubringen. (In unserem Fall würden es runde 10 000 DM Im Monat selnll) Sollte das Gesetz wirksam werden. Ist die unabhängige Presse In ernster Ge­fahr. Und damit dürfte der wahre Beweg­grund zu diesem Gesetr erfüllt sein. Der Bürger soll nur erfahren und lesen, was die Parteien für richtig halten, er soll ge­horchen, ein braver Untertan sein und sein« Steuern zahlen.

So jedenfalls slellen sich einige unserer derzeit amtierenden Politiker die Entwick­lung wahrscheinlich vor. Wir sind absolut anderer Meinung und halten diesen Weg für falsch und gefährlich. Entscheiden soll die Oeffentllchkelt, die es unmittelbar an­geht und deren Meinung wir ln den näch­sten Tagen einholen werden.

Der Wortlaut des „Kultuspfe«img"-Geseizes

Gesetz Nr. 532 über di? Erhebung von Abgaben zur Förderung kultureller Aufgaben

Der Landtag hat am 17. Dezember 1948 das folgende Gesetz beschlossen:

Abschnitt I Zweck der Abgab«

} 1

(1) Zur Förderung kultureller Aufgaben durch die vom Land, von Gemeinden, oder von Gemeindeverbänden unterhalte­nen oder wesentlich bezuschußten Anstal­ten, Unternehmungen und Veranstaltungen (z. B. Theater, Kulturgemeinschaften, Volkshochschulen usw.) oder zur Förde­rung solcher kultureller Einrichtungen, die zwar bisher noch nicht bezuschußt worden sind, an deren Förderung aber ein öffentliches Interesse besteht, werden die in Abschnitt II und Abschnitt III die­ses Gesetzes geregelten Abgaben erhoben.

(2) Das Aufkommen aus diesen Ab­gaben wird nach Maßgabe des Abschnitt IV dieses Gesetzes verwendet.

Abschnitt II

Abgabe von Zeitungen und Zeitschriften (Kulturpfennig)

§ 2

Allgemeine«

Von Jeder tm Lande erscheinenden Zei­tung und von jeder für die Regel minde­stens einmal monatlich im Lande erschei­nenden Zeitschrift wird eine Abgabe als ,,K u 11 u r p f e n n 1 g" erhoben.

» 3

Ausnahmen

Von der Abgabe nach } 2 sind ausge­nommen:

1. das Regierungsblatt und der Staats­anzeiger;

3. die Amtsblätter des Staates, der Ge­meinden und Gemeindeverbände:

3. die von anerkannten Religionsgemein­schaften mittelbar oder unmittelbar herausgegebenen Zeitschriften, deren Ertrag kirchlichen, sozialen oder carl- tativen Zwecken zufließt;

4. die Mitteilungsblätter der anerkann­ten demokratischen Parteien und der Gewerkschaften;

5. die Vereinsnachrichtenblätter.

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Höhe der Abgaben

Die Abgabe beträgt 1 Deutschen Pfennig für jedes entgeltlich abgegebene Stück der Zeitung oder Zeitschrift.

i 5

Abgabesdiuldner

(t) Abgabeschuldner ist der Verleger der Zeitung oder Zeitschrift, mangels eines solchen der Herausgeber.

(2) Der Abgabeschuldner kann die Ab­gabe auf den Bezieher oder Käufer der Zeitung oder Zeitschrift abwälzen. Ist die­ser Wiederverkäufer, so kann er die Ab­gabe in gleicher Höh« auf seinen Abneh­mer weiter überwälzen.

(3) Unterbleibt die Abwälzung nach Abs. 2, so Ist der Insoweit von dem Ab­gabeschuldner oder dem Wiederverkäufer getragene Teil der Abgabe bei ihm we­der Betriebsausgabe noch Sonderausgabe Im Sinne des Einkommensteuerrechts.

(4) Der Kulturpfennig Ist als durchlau­fender Posten Von der Umsatzsteuer befreit.

Die in der Landesberufsgruppe „Zei­tungshandelsgewerbe'' organisierten Zei­tungshändler ln Württemberg-Baden er­heben Protest gegen den Beschluß des Landtages, der die Einführung eines Kul­turpfennigs auf den Zeitungsverkauf be­schlossen hat. Die Zeitungshändler er­blicken in der Durchführung dieses Be­schlusses die Gefährdung ihrer Existenz und sehen andererseits auch keine Mög­lichkeit, diesen Beschluß überhaupt zu verwirklichen, da keinesfalls das Klein­geld vorhanden ist, um beim Vertrieb einer Zeitung das Kleingeld herausgeben zu können. Der Verdienst der Zeitungs­händler ist heut« schon so geschmälert, daß auf keinen Fall anerkannt werden kann, daß dieser Verdienst an der gerin­gen Verkaufsspanne des Zeitungshändlers gekürzt werden soll. Die Zeitungshändler

5 6

Entstehung der Abgabeschuld; Fälligkeit

(1) Die Abgabeschuld entsteht mit der entgeltlichen Abgabe der Zeitung oder Zeitschrift durch den Verleger (Heraus­geber) an einen Dritten.

(2) Die Abgabe wird für alle im Laufe eines Monats entgeltlich abgegebenen Stücke der Zeitung oder Zeitschrift am Ende des folgenden Monats fäljig. Sie ist an das Finanzamt zu entrichten, in dessen Bezirk der Abgabeschuldner seinen Wohn­sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, bei nichtnatürlichen Personen den Ort seiner Geschäftsleitung hat.

5 7

Verfahren

Auf die Abgabe sind die Vorschriften der Abgabenordnung und die zu Ihrer Durchführung ergangenen Bestimmungen entsprechend anzuwenden.

Abschnitt III

Abgabe bei Veranstaltungen (Kulturgroschen)

5 8

Allgemeines

Von Jedem Teilnehmer an einer Ver­sammlung der in § 9 bezeichneten Art wird neben der Vergnügungssteuer eine besondere Abgabe als „Kulturgroschen" erhoben.

§ 9

Abgabepflichtige Veranstaltungen Der Abgabe unterliegen:

1. Im Landesbezirk Württemberg:

die Veranstaltungen der in § 1 Abs. 2 Nr. 1, 3, 7, 8, 9 und 10 der Steuer­ordnung über die Vergnügungssteuer vom 4. Juni 1940 (Reg.Bl. S. 58) be­zeichneten Art;

2. im Landesbezirk Baden:

die Veranstaltungen der in } 1 Abs. 2 Nr. 1, 3, 7, 8, 9 und 10 der Bestimmungen über die Vergnügungssteuer vom 7. Juni 1933 (RGBL. I S. 351) bezeich­neten Art.

S 10

Ausnahmen

(1) Von der Abgabe sind ausgenommen:

1. Veranstaltungen, die im Landesbezirk Württemberg nach § 2 der Vergnü­gungssteuerordnung (§ 9 Nr. 1) und im Landesbezirk Baden nach § 2 der Be- »timmungen über die Vergnügungs- «teuer (§ 9 Nr. 2) nicht der Vergnügungs­steuer unterliegen:

2 . künstlerisch hochstehende Veranstaltun­gen, die bei der Vergnügungssteuer nur der Sondersteuer von der Roheinnahme nach 5 22 Ab». 1 der Vorschriften über die Vergnügungssteuer unterliegen:

3. Veranstaltungen von anerkannten Ver­bänden der freien Wohlfahrtspflege.

(2) Die Abgabe lat von «olchen Teil­nehmern nicht zu entrichten, die. als Ein­trittspreis oder -entgelt ausschließlich Ver­gnügungssteuer weniger al» 40 Deutsche Pfennig zu zahlen haben.

i 11

Höhe der Abgabe

Die Abgabe beträgt 10 Deutsche Pfennig je Teilnehmer und Veranstaltung.

{ 12

Abgabeschuldner

(1) Abgabeschuldner Ist der Teilnehmer an der Veranstaltung. Er hat die Abgabe zusammen mit dem Eintrittspreis und der

schließen sich dem Protest der Verleger vollinhaltlich an und bitten das Staats­ministerium, dem Beschluß des Landtages nicht stattzugeben.

Das Zeitungshandelsgewerbe weiß aus seiner praktischen Erfahrung heraus, daß die große Masse der Zeitungsverkäufer keinesfalls die Besucherkreise der Theater darstellen und betrachten es als einen un­gesetzlichen Eingriff in die demokratische Freiheit des Einzelmenschen. Sie bitten deshalb dringendst, um sofortig« Auf­hebung des Beschlusses.

Landesverband

ambulanter Gewerbetreibender - Württemberg-Baden.

Landesberufsgrupp« „Zeitungshandelsgewerba". gez.: Fred Dietz gez.: Josef Kraus

Vergnügungssteuer an den Untemehmar der Veranstaltung zu zahlen.

(2) Der Unternehmer hat die Abgabe von dem Teilnehmer zu vereinnahmen und gleichzeitig mit der Vergnügungs­steuer an die Gemeinde abzuführen. Br haftet für die Abgabe als Gesamtschuldner.

5 13

Im übrigen sind die Vorschriften über die Vergnügungssteuer sinngemäß anzu­wenden.

§ 14

Die Gemeinde hat die nach den §§ 8—IS im Laufe eines Monats bei ihr eingegan­genen Beträge nach Abzug von 5 v. H. Verwaltungskostenvergütung bis zum 10. des folgenden Monats an das Finanzamt abzuführen.

Abschnitt TV

Verwendung des Aufkommens aus den Abgaben

§ 15

(1) Der Ertrag der Abgaben nach Ab­schnitt II und III dieses Gesetzes wird bei der Landeshauptkasse gesondert verwal­tet. Ueber seine Verwendung zu Gunsten der in § 1 Abs. 1 bezeichneten Anstalten, Unternehmungen und Veranstaltungen entscheidet ein Verteilungsausschuß. Ihm gehören an:

Ein Vertreter des Finanzministerium» als Vorsitzender und ein weiterer Vertre­ter des Finanzministeriums: je zwei Ver­treter des Innenministeriums und des Kult* ministeriums; zwei Vertreter des Württ*- Bad. Städteverbands: vier Vertreter des Finanzausschusses des Landtags: ein Ver­treter des Württ.-Bad. Gewerkschaftsbun­des; ein Vertreter des Vereins Württ.- Bad. Zeitungsverleger.

(2) Der Ausschuß entscheidet mit Stim­menmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ans­schlag.

Abschnitt V

Abgabe bei sportlichen Veranstaltungen (Sportgroschen)

S 16

(1) Gemeinden die eigene Sportstätten unterhalten oder solche schaffen wollen, können hierzu yon • Jedem Teilnehmer einer im Gemeindebezirk stattfindenden sportlichen Veranstaltung eine besonder» Abgabe als „Sportgroschen" erheben. Die« gilt ohne Rücksicht darauf, ob di« t Veran­staltung der Vergnügungssteuer unterliegt oder nicht. Auszunehmen sind Jedoai Teilnehmer, die kein Eintrittsgeld oder sonstiges Entgelt für di» Teilnahme am der Veranstaltung zu zahlen haben.

(2) Die Abgabe beträgt 10 Deutsch » Pfennig je Teilnehmer und Veranstaltung,

(3) Abgabeschuldner ist der Teilnehmer, Er hat die Abgabe zusammen mit dem Eintrittsgeld und gegebenenfalls mit der Vergnügungssteuer an den Unternehmer der Veranstaltung zu zahlen.

(4) Der Untemehmar hat die Abgab« Von dem Teilnehmer zu vereinnahmen und an die Gemeinde abzuführen. Er haf­tet für die Abgabe als Gesamtschuldner.

(5) Im übrigen sind die Vorschriften über die Vergnügungssteuer sinngemäfl anzuwenden.

I »7

Den Ertrag der Abgabe nach 5 16 bet die Gemeinde ausschließlich zur Schaffung oder Wiederherstellung von Sportstätten zu verwenden.

Abschnitt VI

Qeltongsdauer und Vollzug

$ 18

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1949 in Kraft. Es tritt am 31. März 1950 außer Kraft, sofern der Landtag nicht bis 31, De­zember 1949 eine Verlängerung beschließt.

(2) Die zur Durchführung dieses Ge­setzes erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsanordnungen erläßt das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Kultmini­sterium. In einer solchen Verordnung kann insbesondere auch die Erhebung der Abgabe nach Abschnitt III dieses Gesetze» für solche Fäll» näher geregelt werden, lu denen die Vergnügungssteuer als Pausch­steuer oder als Sondersteuer von der Roh­einnahme erhoben wird.

Den 16. Dezember 1948.

Profest der Zeitungshändler

WAS IST MVIT

ea.

ROMAN VON BERT GEORGE

4 . Fortsetzung

„Herr Krinvinalrat, Herr Stahl irrt sich entschieden. Bratt lag regungs­los -da. Herr Stahl scheint bestimmte Gründe zu haben, mir Ungelegen­heiten zu bereiten, indem er midi mit meiner Aussage in Widerspruch setzt.“

„Was können das für Gründe sein?“

„Nun — vielleicht ist er nicht gut auf mich zu sprechen, weil ich die dankbare Rolle Bratts sofort über­nahm. Er hätte sie ebenfalls gern übernommen und gespielt.“

„Mit vollem Recht — die Rolle war mir ja vom Herrn Intendanten zu- gagt worden, ich sollte sie nach Herrn Bratt spielen,“ sagte Stahl mit vib­rierender Stimme, aus der man die Bitterkeit des verletzten Künstlers heraushörte.

„Aber" ohne bestimmten Termin und nicht für die heutige Abendvor­stellung“! Rottmann hatte diese Worte beinahe mit verletzender Schärfe gesprochen.

Jetzt erhob sich der Intendant.

„Herr Kriminalrat,“ sagte er, „Herr Stahl hat recht, wenn er be­hauptet, daß ich ihm die Rolle, die Herr Bratt spielte, versprochen habe. Andererseits ist Herr Rottmann nicht im Unrecht, wenn er erklärt, daß

Herrn Stahl keinen Termin zugesagt, wann er in dieser Rolle auftreten würde."

„Verzeihen Sie,“ nahm ich das Wort, „hätte denn auch Herr Stahl die Rolle des verstorbenen Herrn Bratt weiterspielen können?“

„Ich glaube w’ohl,“ meinte der In­tendant.

„Bestimmt!“ sagte Stahl rasch und zuversichtlich, „und gewiß ebensogut wie Herr Rottmann.“

Dieser lächelte. Es lag eine gewisse Geringschätzung in seiner Miene. Der junge Stahl schien dies zu be­merken, denn er rief in heftiger Erregung;

„Sie brauchen nicht zu lächeln, Herr Rottmann, ich hätte sie viel­leicht noch besser gespielt als Sie!“

Herr Rottmann schwieg und zog nur wie mitleidig die Augenbrauen hoch.

„Genug meine Herren,“ unterbrach ich jetzt den Disput. Mit innerer Befriedigung witterte ich meine Fährte. „Derartige Fragen zu erör­tern hat jetzt keinen Wert und ich habe daran kein Interesse. Ihre künstliche Rivalität in Ehren, — aber hier liegt Ihr Kollege, dessen Tod soeben unter verdächtigen Um­ständen erfolgt ist. Wir brauchen

Klarheit. Rasche Klarheit. — Bleiben Sie bei Ihrer Behauptung, Herr Stahl, daß Herr Bratt sich noch regte, als Herr Rottmann sich bei ihm befand?“

„Jawohl. Und ebenso sicher ist es, daß Bratt Herrn Rottmann einige Worte zugeflüstert hat.“

„Herr Rottmann, wollen Sie sich nochmals dazu äußern?“

„Herr Stahl irrt sich ganz ent­schieden.“

Ich machte eine Pause und be­trachtete die beiden Künstler. Dann sagte ich rasch;

„Hergesheim — laufen Sie zum Portier. Ich hebe die Sperre auf. Sagen Sie allen Mitgliedern de® Theaters, sie könnten nach Hause gehen, dann kommen Sie wieder hierher. Auch die übrigen Herr­schaften können gehen. Herr Inten­dant, ich danke für Ihre Unter­st ützung, auch Ihnen Herr Krause“ —ich schüttelte den Herren die Hand und verabschiedete mich auch von den beiden Ärzten. „Ich bitte nur die Herren Rottraann und Stahl, hier zu bleiben. Braun, Sie bleiben zum Protokollieren. Keller — willst du noch warten?“ fragte ich meinen Freund. Er nickte.

Alles verließ die Garberobe. Die Tür blieb offen. Von draußen hörte man das Stimmengewirr der aufge­regten, sich langsam entfernenden Künstler und Künstlerinnen. Immer ferner erklang das Geräusch, bis alles ganz stille wurde. Ein Feuer­wehrmann steckte den Kopf herein und sah fragend auf uns.

„Sie müssen noch warten. Schlie­ßen Sie den Bühnenausgang nicht, bevor wir Weggehen,“ rief ich ihm zu.

'n+yt kam auch der Garderobier Stefaneck, der bisher vor der Tür gestanden hatte, herein, zog seinen Mantel an, nahm seinen Hut und wollte verschwinden.

„Einen Augenblick, Stefaneck,“ rief ich, da mär plötzlich ein Gedanke durch den Kopf schoß, „ich muß Sie, bevor Sie gehen, einiges fragen, blei­ben Sie noch hier.“

„Jawohl, Herr Kriminalrat,“ sagte der Aushilfsgarderobier kleinlaut und nahm seinen 'Hut wieder ab.

Ich nahm nun meine Gedanken in feste Zügel für das bevorstehende Verhör mit den beiden Schauspielern.

Schritte kamen. Hergesheim betrat die Garderobe und meldete den Voll­zug seines Auftrags.

„Gut Bleiben Sie vor der Türe, Hergesheim, und lassen Sie niemand eintreten. Meine Herren,“ wandte ich mich an die beiden Künstler, die mit finsteren Mienen, getrennt vonein­ander, in der Nähe der Türe standen, gedulden Sie sich einen Augenblick, ich möchte noch vorher einige Fra­gen an den Ausbilfgarderobier Ste­faneck richten.“

Ich sah mir den Mann an.

„Stefaneck, wir kennen uns ja be­reits von früher her, und ich brauche Sie woM nicht zu ermahnen, mir alles wahrheitsgemäß zu berichten, wenn Sie «twae wiesen!“

„Jawohl, Herr Rat.“

„Der Schauspieler, Herr Bratt, tot infolge einer Vergiftung plötzlich ge­storben. Hat er vor oder während der Vorstellung hier in der Gar­derobe etwas zu sich genommen, Ein Getränk oder eine Speise?“

„Nein. Er wollte nach Schluß des zweiten Aktes, während der großen Pause etwas Sekt trinken, wie er das oft in großen Rollen tat. Er hatte sich heute selbst eine kleine Flasch» mitgebracht, sie steht noch vor dem Fenster, damit sie kühl bleibt.“

Er öffnete das Fenster, das in einen dunklen Hof mündete, nahm eine kleine Flasche Sekt herein und reichte sie mir. Die Flasche war noch verkorkt und verschlossen.

„Hat er nicht doch vielleicht Tee oder Kaffee in seiner Garderobe ge­trunken?“

„Nein, gar nichts.“

„Wie lange sind Sie bei Herrn Bratt als Garderobier angestellt?“ „Etwas über zwei Monate.“

„Also dann kennen Sie einigerma­ßen seine Gewohnheiten. Schien er Ihnen heute abend nicht verändert? War er nicht müde oder abgespannt?“ „Nein. Gestern sagte er, er hätta Kopfschmerzen. Er hätte sich am Schluß des zweiten Aktes, wo er hin­zustürzen hat, wahrscheinlich am Kopfe angeschlagen. Aber heute war er ruhig. Er sprach im Gegenteil kein Wort und schien mir schweigsames: als sonst.“

•Nwtsetxung foHgii

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