Großherzoglich Badisches Anzeige-Blatt

Allgemeines Intelligenz- oder Wochenblatt für sämtlich-hochfürstlich-badische Lande

1775-1803

Provinzialblatt der badischen Pfalzgraffschaft

1803-1807

Vorgänger

Nachfolger

Beilagen

Geschichte, Entwicklung, Verbreitung und politische Ausrichtung

Nach der Gründung Kurbadens als Vorläuferin des Großherzogtums verabschiedete der badische Staat 13 Organisationsedikte. Der Konsolidierung des neuen Staatsgebildes diente in den Jahren 1805 bis 1807 u.a. die Schaffung von drei Provinzialblättern für das ober-, mittel- und unterrheinische Gebiet. Nach Umwandlung der Provinzen in Kreisdirektorien als neue Mittelbehörden im Jahre 1810 wurden daraus Anzeigeblätter, die jeweils für mehrere Kreise zuständig waren.

Die Zahl der Kreise (mit einer Ausnahme nach Flüssen benannt) betrug anfangs zehn, später sechs. 1832 wurden vier neuformierte Kreise unter Leitung einer Kreisregierung kreiert, nämlich der See-, Oberrhein-, Mittelrhein- und Unterrheinkreis, für die je ein amtliches Verkündungsblatt vorgesehen wurde. Als Beilagen dazu erschienen seit 1836 Kreisverordnungsblätter. Die Verkündigungspflicht sowohl für Gesetze als auch für Verordnungen war als staatliche Pflichtaufgabe im Badischen Landrecht verankert.

1855 erfolgte eine Reorganisation der Verkündungsblätter. An die Stelle der vier Kreisanzeiger trat unter dem Titel Großherzoglich Badisches Allgemeines Anzeigeblatt (1856-1868) ein einziges Anzeigeblatt für ganz Baden. Es wurde später vom Staatsanzeiger für das Großherzogtum Baden (1869-1917) abgelöst. Zeitgleich wurde ein Großherzoglich Badisches Zentralverordnungsblatt (1856-1868) eingerichtet.

 
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