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Hochverehrter Herr Baron !
Meinen verbindlichsten dank für die Freude, welche Sie mir durch die Mittheilung Ihrer Kunde von Holbein bereiteten. Ich fühle mich aber neuerdings gedrungen in der bedenklichen Forschung neue Zweifel zu erheben. Ihre Mittheilungen wecken ganze Schaaren von bisher für mich schlummernden, eigentlich gar nicht bestandenen Zweifeln. Ich nehme mir die Freiheit, einige zu nennen, wie sie sich mir zeigten. Es ist nicht wohl möglich, daß sich in der ersten Hälfte fünf des zehenten Jahrhunderts Holbeine in Augsburg neu ansiedelten; den alle Neubürger wurden in das Bürgerbuch eingeschrieben, und dieses kennt den Namen Holbein nicht. Folglich kann kaum ein Zweifel obwalten, daß die Holbeine länger in Augsburg sind, als seit dem 13. Jahrhundert in welchem die Einzeich- nungen in das Bürgerbuch begonnen haben, das noch im Original vorhanden ist. Ein Fried oder Freibrief Holbein kommt auch in den Steuerregistern des 15. Jahr. hunderts nicht vor. Wenn sich ein Hans Holbein noch 1560 in Meßkirch aufhielt, welcher war dieser? der Vater, welcher noch 1508 in Augsburg malte, und dem 1498 der Sohn Hans geboren sein soll, wird es nicht sein können; den welches Alter hätte er erreicht? derselbe starb nach