"Nun aber auch eine standesbezechnung: d. Marquardus praepositus in Bolle vertraegt den Pleban zu Altenburg mit dem Tunghofen. Arbitri M. Haiuricus recfor scholarum in Erzelingen. Actum feria III. proxima podt Hilarii. 1480. C. In der Consens urkunde des Lehinsherren der kirche zu Altenburg Wolsram de Bernhusen. 1289. vij kal Felij. Indict: II. unter- schreibt Magister Conradus rector scholarum in Erzelingen. also auch hier Heinrich und Conrad. Ich überlasse es Ihnen, aus diesen Notigen zu machen was sie wollen." Ich bemerkte dem H. Dr. Jaeger: daß die leute welche iren Namen von der Salzsole(Suhle) zu Halle empfangen haben, unmöglich mit dem schulmeister von Ezzelingen, einem Schulmanne, als welcher er auch auf dem bilde im Pariser codex vorgestellt ist, gemeinschaftlichen geschlechtes sein können. auch bat ich in mir den ort anzugeben an welchem er die angefürten urkunden gefunden. Hierauf erwie- derte er unterm 22 april 1829. nachfolgendes: "allerdings haben die Sulmeister zu Eßlingen ihren Na- men von der Sule zu Hall. Sie hatten urkundl: Nachrichten zu folge(aber gewies schon früher) schon im XII. Jarh. neben einer eigenen Pfanne das Oberaufsichtsrecht über die Sabzsiederei, und die besorgung der dem Kaiserl. Gofe zukommenden Rechte in der Haller saline. Der name Sulmeister wurde aber ein familien- name, und ein zweig dieser Familie erscheint nur im XIII. Jarh. zu Eßlingen . Wo die Urkunden liegen, aus denen ich Ihnen die neu- lichen Notizen mittheilte, kann ich Ihnen nicht sagen. Lorch und Adelberg haben Ihre meisten Urkunden im Baurenkrieg eingebüsst,
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