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Die Regesten des Stiftes Kreuzlingen, Cantons Thurgau. 33
Iingen die incorporirten Kirchen durch Conyentualen oder durch Weltgeistliche besorgen lassen dürfe,
321. 1442. König Eriedrich III. bestätigt die Rechte Creuzlingens. Dat. Frankfurt. 9. Jul. 322. 1444. Hans von Rechberg von Hohen-Rechberg, auf Fürsprache des Dompropstes Conrad von Rechberg , verzieht 19. Jun. sich alles Unwillens und aller Ansprach gegen Abt Johann. 323. 1445. Gunther von Hirschau und Luka, seine Hausfrau, wohnhaft zu Rotenburg , verschreiben für ein Leibding dem 4. Dec. Abte Johann all ihr liegendes und fahrendes Gut. 324. 1446. Abt Johann erhält von Conrad Wellhafen, Burger von Constanz 1 Juch. Holz an der Grebe, an das Schönen- 23. April. buch austossend, und ein Stülk Gut auf dem Buch, und 2 Juch. Acker im Zelgli, dagegen gewährt ihm der Abt MWasser auf seine Wiese und überlässt ihm des Rösslers Schuppis wie auch 2 Ackerli als freies Eigen zu Egols- hofen. 325. 1446. Abt Johann bezeugt, dass die Gemeinde des Dorfes Wurmlingen die Frühmesspfründe von dem Hloster Creua- 24. Aug. lingen um 400 Gulden an sich gekauft habe mit dem Rechte, sie mit einem Priester zu besetzen und dieser ver- Pflichtet sey, jährlich ad festum exaltationis feria 3 antecedente eine Jahrzeit mit noch zwei Priestern zu begehen. 326. 1447. Rudolf Mötteli, Bürger zu Buchhorn, schlägt im Walde Schwaderloh bei Wunnenhäusern zwei Eichen um, 6. Jan. Worin zwei Immen gesessen. Schiedrichter zwischen ihm und Abt Johann sprechen, dass Mötteli kein solches Anrecht auf jene Waldung habe. Act, Buchhorn. 327. 1447. Der Generalvikar des Bischofs Heinrich gebietet allen Dekanen und Cammerern der Capitel, die Chorherren 29. Dec. von Creuzlingen auf den dem Stifte einverleibten Pfründen in ihrer Pfarrverwaltung nicht zu behindern, sondern die durch Päpste und Concilien erlangten Rechte derselben zu ehren. 328. 1449. Creuzlingen klagt vor dem Rath zu Constanz, dass Jos Minner das Pfund Pfenning Zins, welches Burlchard 18. März. Ainwiler und seine Hauskrau für eine Jahrzeit gestiftet, von dem Hause in der Niederburg zu entrichten sich weigere. Minner beruft sich auf den Prälaten zu Petershausen , der das ihm lehenpflichtige Haus nicht beschweren lassen wollte. Urtheil: da Creuzlingen den Zins seit 35 Jahren bezogen habe, soll er ihm weiter enirichtet werden. 329. LAAg Abt Eberhard von Rheinau gibt seine Zustimmung, dass Ulrich Truchsäss von Diessenhofen für sich und im 1. Nai. Namen des Domherrn Hans Truchsäss zu Constanz auf die nach Rheinau lehenpflichtigen Dörfer Truttikon und Trüllikon 200 Gulden aufnehme. 330. 1452. Jost Huntpis, Burgermeister zu Ravensburg , Vergleichsbandlung zwischen dem Stifte Creuzlingen und M. Wal⸗ 1. April. denholen wWegen eines Gütchens zu Waldhausen, das 12½ Schill. Pfenn. und 1 Scheffel Vesen Zinsen soll. 991 1452. Heinrich Bayer, Burger zu Constanz, stiftet kür sich, seine Hausfrau Anna und derselben Mutter, die Altwegerin 12. Juli. von seinem Haus zu Stadelhofen einen Gulden zu einer Jahrzeit in Creuzlingen auf Sonntag vor Simon Judä. Würde die Jahrzeit nicht gefeiert, so fällt der Gulden den Leprosen zu. 332. 1453. Conrad Gurras, Conventual von Creuzlingen und Pfarrverweser in Awangen, enilehnt von Abt Johannes 10 9. Aug. Pf. Pfenn. und Verpfändet dafür den Rötelis Zehnten zu Awangen, um den Pfarrhof zu bessern. 333. 1453. Abt Johann kauft von den Kirchenpflegern St. Verena zu Kelen ihr Gut zu Wechsoltswiler für ledig und eigen, 7. Oct. um 17 Schilling Zins aus des Gotteshauses Gütern zu Kelen. 334. 1454. Die Unterthanen von Kelen zahlen auf Bitten, nicht aus Schuldigkeit, dem Grafen Ulrich von Montfort 200 30. Oet. Rhein. Gulden und werden dafür von allen fernern Steuern freigesprochen. 335. 1455. ö Jacob Rueber aus dem Paradies bei Constanz testirt dem Abt Johann von Creuzlingen alle seine liegende und 23. Aug. fahrende Habe mit Vorbehalt von 12 Pf. Pfenning. 336. 1457 Abt Johann kauft durch des Gotteshauses Hofmeister Hans Aichmann, von Cuni Hürwe von Oringen für 86 23. Jun. Mütt Kernen Juch. Reben bei Winterthur im Tobel Eichholtern samt dem Marksrecht, Wofür jährlich 3 Heller Aàzu Marksrecht abgehen, ferner beschwert mit 6 Viertel Kernen, ablösig für 30 Pf. Heller. 337. 1458. Vom bischöflichen Vikar wird den Dekanen und Kammerern in Erinnerung gebracht, dass der Abt in Creuz- 8. Jul.
Schweizerische Regesten. II. 4.