20.
welche wir dem Schöpfer beilegen, das bei dem Menschen eine eigne, angeborene Anlage zum Rauf- und Mord- sinne vorhanden sein soll? – allein man hat nicht in Erwägung gezogen, das wir hier den Menschen blos als Tier betrachten, das er nach seinem ganzen Korperbaue zu den fleischfressenden Tieren gehört, und folglich mit den Anlagen welche der Erhaltungs- trieb von ihm fordert, ausgerustet seen muss. Übrigens sind wir beglaubt, das wann einmal die Existenz einer Sache faktisch erwiesen ist, alles Vernünfteln aufhören müste, und unsre Eitelkeit uns leider bisher verführt habe, dem Schöpfer ein so wichtiges Interesse für uns unterzulegen. Der Mordsinn aber hat sein Dasein nicht nur durch ein tausend von Gall selbst gemachte Erfarungen erwiesen, also läst sich