Vertrag ddto 16. März 1838. zwischen dem Freiherrn Joseph von Laszberg, und Hr. Bildhauer N. Ahorn Sohn, zu Constanz .
1. H. Ahorn wird für den Fhrrn v. Laszberg, aus den, dem leztern zugehörigen Montprattischen marmornen grabsteine, zwei gleich große, geschliffene und polirte Tischplatten fertigen, zu deren Carnießen Fhrr von Laszberg die modelle angeben wird. 2. Die Tischplatten werden sieben fuß und zehen zolle lang, und drei fuße und zehen zolle breit sein. franz: maß. 3. Hr. Ahorn übernimmt, das sägen, hauen, schleifen und polieren der platten, er wird selbe in das alte Schloß zu Meersburg auf seine kosten in liefern, und daselbst dem von dem Fhrrn von Laszberg bestimmten Bibliothekzimmer auf die vorhandenen füße aufsezen und bevestigen. 1. Für diese arbeit bezalt der Fhrr vLaszbergan den H Bildhauer Ahorn fünfzehen Louisdors, das ist: Einhundert sechszigfünf reichsgulden, also und derge- stalten, daß Hr. Ahorn fünfzig und fünf gulden erhält, wann der besagte grabstein in zwei gleiche teile gesägt sein wird, fünfundfünfzig andere gulden, wann die beichen tischtafeln geschliffen, poliert und zum transport nach Meersburg fertig sein werden, und