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die Sazung dieses vaterländischen Vereins zu entwerfen und vestzusezen gedenken. Sie erklären demnach: 1. Daß Sie weder jezt noch fürder Etwas, was auf Relligions- oder Staats-Ver- fassung den entferntesten Bezug haben könnte, anders als ihrem Zweke völlig fremd ansehen werden. 2. Daß Sie für eine der heiligsten und uner- läßlichsten Pflichtem des adels halten: der Landes Fürsten treu, hold und staats Verfassung und den gewärtig zu sein, und mit allen übrigen Ständen im Staate in Gehorsan, An- hänglichkeit und Bereitwilligkeit zu allen Pfern, welche die Wolfart des Vaterlandes heischen könnte, nach allem Vermögen zu wetteifern. 3. Daß ihre Absicht keine andern sein, als jene auf den sittlichen und wißenschaftlichen Zustand des teutschen Adels vorteilhaft zu wirken, und ihn durch Erhebung und