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und des Heil: Römischen Reichs , sowohl Unserer Königreich, Fürstenthümbern und Landen Obliegenheiten, mit dienstbefließener Verhältniß getreuen gemein nützlichen Verrichtungen und nuzlichen Thaten dessen mehreres verdient und würdig machen. Wann Wir dan gnädiglich wahrgenohmen, betrachtet und zu Gemüeth gefürt, das uralt adelich und rittermäßig Herkomben des Nahmen, Stammen und Geschlechts darinnen sich die Edle, Unsere Liebe getreue Georg Rudolph und Johann Seyfried, die von Lasberg , Gebrüder befinden, dar- zu die vielfältig ganz getreue, fürnehme, gehorsamb und nüzliche dienst, welchen Unsern Vorfahren am Reich und Haus Öster- reich auch dem ganzen gemeinen Christ- lichen Weesen nicht allein ihre Voreltern und Geschlecht von etliche hundert Jahr hero, in allerhand fürnehmen und hohen Ämbtern und darunter noch anno Dreyzehnhundert vier und sechzig Jonas von Lasberg Herzog Rudolphens von Öster- reich CammerMeister, Item Johann von Lasberg dessen Sohn anno dreyzehnhundert ein und siebenzig, Herzog Leopolds von Österreich Hof-Marschall und die hernach folgende