das Reckherische, als ihrer nächsten Blutsver- wandten, durch Absterben selben Stammes Uns heimgefallene Wappen, gnädigst adjungirt, unirt und also beyde Schild mit ihren Helmen, Farben, Ornament und Kleinodien unter einer Coniunctur nach folgender massen zu führen und zu gebrauchen mitgetheilt und ver- liehen, das mit Nahmen seyn soll ein zwei- fach quartirter Schild, dessen vordere Hälfte lengs Lasbergisch und die andere Hälfte Recker- isch, die erste Quartierung, das hinter unter und vorder ober Feld schwarz, dar- inne ein gelbes Creuz, vorder unters und ober hinter obers Feld in mitte überzwerch abgetheilt, das ober theil roth, und im untern weisen theil ein rother Spikel, in der andern Helfte des Schildes oder hintern Quartierung, selbig hinter unters und vorder obers Feld, jedes nicht allein überzwerch abgetheilt und das obere schwarz, sondern auch das untere theil nach lengs also unterschieden, daß dessen hinter Ort weiss und vorder Ort roth, in selbigen vorder untern und hinter Obern weisen zwei Felden aus einem dreyfachen Hügel oder Erdgrund ein geleztes Bäumel mit zweien Zweigelen und seinen Blätteren in gelber Farb, auf dem