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gebohrene, Würdigen, Edlen, Ehr- samen, Gelehrten, allen und ieden Unsern und des Reichs, auch Unserer Erben und Nachkommen nachgesezten Obrigkeiten, Obristen Hofmeistern, Canzleren, Marschallen, Statthaltern, Land Marschallen und Ständten, Kriegs Generallen und Befehlshabern, desgleichen denen Kündigern derer Wappen, Ehrenholden, Persevanten, und sonst allen andern Unsern getreuen und unterthannen, was Würden, Stands oder Wesens die seynd gnädiglich und vestiglich, sie wollen obgedachten Georg Rudolph, Johann Seyfried, Georg Friederich und Georg Andreen die Herrn von Lasberg auf Leutzmansdorff und Ochsenburg Freyherrn ihre ehe- liche Leibes-Erben und dernselben Erbens-Erben absteigender Linie Manns- und Frauen Personen ewig- lich also dafür ehren, halten, schrei- ben, nennen und erkennen, bey allen und jeden Ehren, Würden, Praeeminenz, Vortheil, Recht und Gerechtigkeiten,