zu derselben, leider keine Anregung zu edlen Gefühlen fand, weil die Stammutter seiner Kinder der Gemeinheit des Geistes verfallen war". Und in einem Briefe vom nächsten Tage liest man:"Ich mag vor der Welt den Unmut nicht offenbaren, der mich von nun an berechtigt, die Familie meines alten Herrn zu genieren. Darunter verstehe ich auch die auf dem Thron welche ebensowenig vergessen machen kann, dass sie bei Talg- lichtern groß gezogen wurden." Daß ihm Gräfin Luise, eine Tochter Großherzog Ludwigs und der Langenstein, eine Hals- nadel zugeschickt hatte teilte er im März Mördes in folgen- den Worten mit:"Eben spediere ich sie mit vollkommen unbe- fangener Antwort zurück. Nur am Schluss(des Briefes an die Gräfin Luise) sage ich ungefähr: Eine neuerliche Fehlbitte gäbe mir die Andeutung, dass ich mich mit dem Trost im Herzen zu begnügen habe, der treueste uneigennützigste Diener des Vaters, der unschuldige Prügelknabe für die Vergangenheit und der Staatssekretär aller Urkunden der Familie Langenstein gewesen zu sein." Zum letzten Male schrieb Hennenhofer am 30. Dezember 1849 an Mördes–. Da hatte er allerlei hinter sich. Während der Revolution musste er wegen der Wut des Volkes aus Freiburg flüchten. Dazu kamen körperliche Schmerzen verschiedener Art, so dass er von sich selber sagt:"Die Ruine wird immer mehr Ruine; aber mehr als bitter wird es dem Einsamen, bei tropfen- weisen Verblühen den Leidenskelch bis zur Hefe allein leeren zu müssen." Schon weht die Luft aus dem Jenseits den Leser an, und er fühlt, dass der einst so gefürchtete wie berühmte Mann schwer hat leiden müssen ob seines Wissen und Tuns, aber auch durch den Undank, denen er mehr als treu gedient. Am 20. Januar 1850 hat der Tod den unglücklichen Menschen von allem Leid und aller Qual erlöst. Über die Regulierung des Nachlasses hat Josef Holler , Freiburg , höchst interessante Feststellungen gemacht. Darnach nahm noch am Todestag der Notar Fischer das Obsig- nationsprotokoll auf, wobei der Waisenrichter, zwei Zeugen und die Köchin des Verstorbenen, Pauline Hepp von Zell a.H., zugegen waren. Als einziger gesetzlicher Erbe kam die etwa 20 Jahre alte Tochter Luise seines Bruders Wilhelm Hennenhofer in Frage. Ein Zimmer wurde ganz versiegelt, in zwei andern sämtliche Behältnisse. Ganz wurden ausserdem versiegelt: der Keller, der Speicher, und im Speicher ausserdem ein Kiste und ein Pfeilerkästchen, vielleicht Schriften enthaltend. Vier Tage später stellte man 798 Gulden Bargeld, wertvollen Schmuck und ein eigenhändiges Testament fest. Die Schwägerin Hennenhofers war bei der Abnahme der Siegel durch den Frei- herrn Ferdinand von Röder vertreten.