St: Gallen 27. Juli 1853
Hochwohlgeborner Herr Baron! Lieber Herr und Freund!
Gleich nach meiner Heimkunft übergab ich persönlich Ihren Brief an Herren Verwaltungssekretär Höf und empfal ihm Ihr Ansuchen er bemerkte mir aber sogleich, seit die bibliothekdirektion der Vadiana den alten salschen Gesetzcodex von Paris her nur unter der grösten Schwi- rigkeit und dann erst noch schreklich mißhandelt und beschmutzt zurüker- hielt, sei man für das Ausleihen von Handschriften schwiriger geworden. Die Erlaubniß hiezu hinge von der bibliothek Direktion ab, der er die Sache dringend anempfelen und darüber sodan Bericht erstatten werde. Nun zu etwas Anderem. Die beiden Bilden oder Tafeln, die ich aus Ihrer Sammlung mitgenommen, sollten mir, wie Sie aus mei- nem