Wer mit der Abschäzung nicht zufrieden ist, kann nach §: 25. des angezogenen Gesezes eine Revision der Abschät- zung verlangen. Nur muß das Revisionsgesuch binnen 8 Tagen bei dem Großh: Bezirksamte angezeigt und binnen weitern 14 Tagen ausgeführt werden. Hochstellersch.
Dr. Barth.