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Meersburg , den 20ten Decembr 1848. Grossherzoglich Badische Domainenverwaltung Meersburg.
Herrn Freiherrn von Lassberg
. 468f. bringen wir die auf Martini dss. verfallenen 3 xr von einem Dungplatze, sowie die im vorigen Jahr verfallenen und gleichfalls noch rükständigen in gefällige Erinnerung; Da diese Leistung als Gült zu behandeln ist, und deren Ablösung nach§ 4 des Gesetzes vom 5 Oktober 1820 RBl.. XV vom Berechtigten ver- langt werden kann, wovon das Ablösungskapital nach§ 7 des eben allegirten Gesetzes das 10fache, mithin 30 xr beträgt, so schließen wir im Anschluß zwei Vertragsexemplare zu gefälliger Unterzeichnung an. Meyer Interimsquittung. Obiges Ablösungscapital mit 30 xr. Dreissig Kreuzer sowie die Recognition pro 1847. und 1848 mit je 3 xr= 6 xr. Sechs Kreuzer empfangen zu haben, bescheint Meersburg den 21 Mai 1849 Gr domainenVerwaltung Ab Hoffecker.