Funktionsbezeichnung gem. LThK (3. Aufl.), GND erlaubt die Funktionsbezeichnung im Sinne einer Polyhierarchie als zusätzlichen obin bei einzelnen Bauwerken. Klosterkirchen werden als eigenständiges Bauwerk angesetzt und erhalten als partitiven Oberbegriff "obpa" die Ansetzung der Klosteranlage des entsprechenden Klosters.