Im Oktober 1934 wurden das "Reichsjustizministerium" (idn 004861493) und das "Preußische Justizministerium" (idn 000352691) vereinigt unter dem Namen "Der Reichs- und Preußische Justizminister" (idn 969540736). ; Mit Wirkung vom 01.01.1935 gingen darüber hinaus die Zuständigkeiten aller Landesjustizbehörden auf das "Reichsjustizministerium" über und es wurde wieder dieser Name (jetzt mit erweitertem Aufgabenbereich) geführt.
Namensvarianten
Deutsches Reich. Reichsminister der Justiz ; Deutsches Reich. Reichsministerium der Justiz ; Reichsjustizministerium (Deutsches Reich) ; Reichsminister der Justiz (Deutsches Reich) ; Reichsministerium der Justiz (Deutsches Reich)