Verhandlungen der zweiten Kammer. Sechsundfuͤnfzigſte oͤffentliche Sitzung, am 7. September 1842. 239
Beilage Nr. 2 zum Protokoll ber 58ſten öffentlichen Sitzung, am 7. September 1842.
Bericht der Petitions-Commiſſion Aber die Petition des Rectors Sebaſt. Fetzner in
Ladenburg , Beeintraͤchtigung ſeines Dienſt
einkommens betreffend.
Erſtattet von dem Abg. Biſſing.
Dem Petenten wurde im Jahr 1829 der katholiſche Schuldienſt in Ladenburg mit der Auflage uͤbertragen, zwei Unterlehrer zu beſolden und zu verpflegen, und den Meßner- und Gloͤcknerdienſt zu verſehen. Seit 1836 fonnte die zweite Unterlehrerſtelle wegen Mangels an Candidaten nicht mehr beſetzt werden. Es wurde daher dem Petenten auferlegt, jaͤhrlich 150 fl. Gaͤmlich die fuͤr einen Unterlehrer beſtimmte Summe) zur Gruͤn⸗ dung eines Schulfonds zu bezahlen.
Petent hielt ſich durch dieſe Beſtimmung fuͤr beſchwert, er glaubte, daß, nachdem einmal die Regierung des Unterrheinkreiſes die Schule zu Ladenburg in die III. Klaſſe geſetzt und dafuͤr einen Hauptlehrer und einen Unterlehrer angeſtellt habe, der Ueberſchuß uͤber den Normalgehalt bis zur Wiederbeſetzung der zweiten Unter⸗ lehrerſtelle in ſeine Taſche fließen muͤſſe. Er wandte ſich deßhalb mit verſchiedenen Geſuchen an die Großh. Regierung des Unterrheinkreiſes, an Großh. Miniſterium des Innern und Großh. Staatsminiſterium, wurde jedoch jedes Mal abgewieſen.
Auch Ihre Commiſſion, meine Herren, konnte ſich nicht uͤberzeugen, daß dem Petenten Unrecht widerfuhr. Er hatte von Anfang ſeiner Anſtellung an, die Ver pflichtung, gleichwie ein Gewaltshaber uͤbernommen, aus dem auf 626 fl. 20 kr. ſich belaufenden Einkommen 300 fl. fuͤr zwei Unterlehrer auszuzahlen, er konnte alſo nicht einen Theil dieſer Summe, der ihm nicht gehoͤrte, zuruͤckbehalten, wenn auch ein Dritter, der zur Aus- zahlung berechtigt war, niht exiftirte. Er mufte def- halb nothwendig feinen Gewaltgeber, der hier der Schul⸗
fonds ift, die niht zur Berwendung gefommene Summe reſtituiren. Eben fo wenig dürfte eine Aufbeſſerung des Petenten aus Billigkeitsgruͤnden wegen vermehrter Arbeit durch den fehlenden Unterlehrer gerechtfertigt feyn, da die Schule zu Ladenburg gefeglih nur mit einem Haupt lehrer umd einem Unterlehrer gu befegen ift, und nur,
weil dafelbft bedeutende Mittel vorhanden find, auf
Anſtellung eines weitern zweiten Unterlehrers von ber Regierung des Unterrheinkreiſes eingegangen wurde.
Ihre Commiſſion traͤgt deßhalb auf Tagesord nung an.
Beilage Nr. 8 zum Protokoll der 56ſten öffentlichen Sitzung vom 7. September 1842.
Bericht der Petitions -Commiſſion uͤber die Bitte der ehevorig F. f. Landvogtei Drz tenau, alg der Gemeinde Ahern und Conforten, ihre Forderung von 62,000 f. an die Amor- tifationscaffe und ihre Beiziehung zu altz badiſchen Krieggfoften betreffend.
Erftattet von dem Abg. Rihter.
Durg das Gefeg vom 14. Mai 1825, verfúndet im Regierungsblatt Nro. 8 desſelben Jahres, iſt ausge⸗ ſprochen, daß von der Landſchaftscaſſe Ortenau 62, 000 fl. Schulden uͤbernommen werden. Dem Art. 2 des eben⸗ genannten Geſetzes gemaͤß ſollten dieſe Summen in drei unverzinslichen Terminen, 1. Juni 1825, 1826 und 1827 erhalten:
1) Das Gericht Achern 18,600 fl. 2) Der Stab Zell... 18,600 3) Gericht Ottersweier 9,920 AJ egi Appenweier 8,680 v 5) Gemeinde Ortenberg 3,100 6) Gericht Griesheim . 3,400
Allein teine der hier Betheiligtrn erhielt etwas,
fondern eg wurde die game Summe in Folge einer von
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