Karlsruhe , den 9. September 1842, In Gemaͤßheit der ergangenen Einladung verfammels ten fih heute Vormittag um 10 Uhr die Mitglieder der zeiten Kammer in ihrem Sitzungsſaale.
Bald darauf wurden unter dem Bortritt eines Grof- herzoglihen Kammerherrn die Mitglieder der erften Kam- mer eingefuͤhrt, welche die fuͤr fie bereiteten Sige ein- nahmen.
Hierauf traten die Mitglieder des Großherzoglichen Staatsminiſteriums, namentlich:
die Staatsminiſter v. Boͤckh und Freyherr von Blit- tersdorff, und die Miniſterialpraͤſidenten, Staatsrath Jolly, Generallieutenant v. Freydorff und Staats- rath Freyherr v. Ruͤdt in den Saal ein.
Staatsrath und Miniſterial-Praͤſident Freyherr v. Ruͤdt hielt an die Verſammlung nachfolgende Rede:
„Hochwohlgeborne, Hochgeehrte Herren!
„Seine Koͤnigliche Hoheit der Großherzog, haben mich gnaͤdigſt beauftragt, Ihnen beim Schluſſe des Land— tags zu eroͤffnen, daß die Umſicht und Gruͤndlichkeit, womit Sie bei der Pruͤfung und Berathung des Bud⸗ gets und der uͤbrigen Vorlagen der Regierung zu Werk gegangen ſind, Hoͤchſtoͤhren Erwartungen und Wuͤn⸗ ſchen vollkommen entſprochen haben. Das Ergebniß dieſer umſichtigen und gruͤndlichen Berathung konnte Hoͤchſtdieſelben nur in der beruhigenden Ueberzeugung beſtaͤrken; daß Ordnung und Gewiſſenhaftigkeit in allen
Protofoll uͤber den Schluß des Landtags 1842.
gen, den Finanzhaushalt ungeordnet und große Staats⸗ unternehmungen unvollendet zu laſſen. Hoͤchſtdieſelben haben daher vorgezogen, Ihren Raͤthen Selbſtverlaͤug— nung zur Pflicht zu machen, in der ſicheren Erwartung, daß ihnen von der Zeit und dem geſunden Sinne des Volkes die vollſte Rechtfertigung zu Theil werden wird.“
„Feſt entſchloſſen, die Verfaſſung treu zu halten, wer⸗ den Seine Koͤnigliche Hoheit Rathſchlaͤgen, welche auf deren Verletzung abzielen koͤnnten, niemals Gehoͤr ge⸗ ben; eben ſo werden aber Hoͤchſtdieſelben auch Berfaf- ſungs-Verletzungen, oder Beeintraͤchtigungen vorbehal⸗ tener Rechte der Krone, welche von anderer Seite ver— ſucht werden moͤchten, jeder Zeit zu begegnen wiſſen.“
„Seine Koͤnigliche Hoheit muͤſſen daher auch jedem Beginnen, die Entfernung Ihrer Rathgeber von ihren Stellen durch verfaſſungswidrige Mittel zu bewirken, mit aller Entſchiedenheit entgegen treten.
Endlich ſoll ich Ihnen noch erklaͤren, daß Seine Koͤnig⸗ liche Hoheit in den von den Vorſtaͤnden der Miniſterien zur Sicherung der Wahlfreiheit ergriffenen Maaßre— geln nur die Erfuͤllung einer denſelben obgelegenen Pflicht zu erkennen vermoͤgen.“
„Seine Koͤnigliche Hoheit de Großherzog hegen die feſte Zuverſicht, daß Ihre Raͤthe und Diener ſich durch die Anfeindungen und Beſchuldigungen, denen ſie in der juͤngſten Zeit ausgeſetzt geweſen, in der Erfuͤllung ihres ſchwierigen Berufes nicht werden irre machen laſſen.“
Zweigen der Verwaltung herrſcht.—
„Um ſo ſchmerzlicher hat es Seine Koͤnigliche Hoheit
beruͤhrt, daß in Mitten der zweiten Kammer die Ver⸗ faſſungstreue Hoͤchſtͤhrer Rathgeber verdaͤchtigt wur⸗ de, und die gegen dieſelben erhobenen Beſchwerden anf! anderem, alg auf dem durch die Verfaſſung dafuͤr vor⸗ gezeichneten Wege geltend gemadht werden wollten.” „Wenn gleichwohl Seine Kónigliche Hoheit Sidh nicht bewogen fanden, die Staͤndeverſammlung aufzuloͤſen, fo geſchah es, weil Hoͤchſtdieſelben Bedenken trugen, ir⸗ riger Anſichten eines Theils der zweiten Kammer we— gen, Ihren getreuen Unterthanen neue Opfer aufzule—
„Hoͤchſtdieſelben wollen uͤbrigens das ſeither Vorgefal⸗ lene gerne der Vergeſſenheit uͤbergeben, und naͤhren die Hoffnung, Ihren getreuen Staͤnden kuͤnftig nur Ihre Huld uud Gewogenheit bezeigen zu koͤnnen.—
„Im Namen und aus Auftrag Seiner Koͤniglichen Ho— heit des Großherzogs, erklaͤre ich den Landtag bierz
mit fuͤr geſchloſſen.“
Zur Beurkundung: Der Praͤſident: Bekk. Der erſte Sekretaͤr: Blankenhorn⸗Krafft.