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j Minifterium der Finanzen.
Karlsruhe , den 8. Jit- 1861.
Bericht der Eiſenbahnſchuldentilgungskaſſe vom 8. d WM., Nr. 5073, die Prüfung ihrer Rechnung für das Jahr 1860 durch den ſtändiſchen Ausſchuß betreffend.
Beſchluß.
Seiner Köntglichen Hoheit dem Großherzog zum Großherzoglichen Staatsminiſterium haben wir in Gemaͤßheit höchſter Eutſchlleßung vom 6. d. M., Nr. 679, ehrerbietigſt vorzutragen:
In dem rückangeſchloſfenen Bericht vom 17. v. M. begründet der ſtändiſche Ausſchuß die Anſicht, daß es billig ſei, den Zins von 42, Prozent, welchen die Eiſenbahnſchuldentilgungskaſſe für die aus der Amortiſationskaſſe erhal kenen Vorſchufſe budgetmäßig zu entrichten hat, auf 4 Prozent herabzuſetzen. Wir können uns mit dieſer Anſicht nur einverſtanden erklaͤren, da die Zinſen, welche die Eiſenbahnſchuldentilgungskaſſe der Amortiſationskaſſe fir thre Vorſchuffe zu vergüten hat, ſich nach dem jeweils beſtehenden Zinsfuße zu richten haben, von dieſem Grundſatze auch Hels oi Aufſkellung des Budgets ausgegangen zu werden pflegte, und die Amorkiſationskaſſe ſich nicht in der Lage befindet, ihre vorraͤthigen Mittel zu einem höhern Zins nutzbar zu machen.
Wir haben darum nach dem Wunſche des ſtändiſchen Ausſchuſſes Veranlaſſung genommen, die Amortiſationskaſſe anzuweiſen, der Eiſenbahnſchuldentilgungskaſſe für 1861 nur noch einen Zins von 4 Prozent in Anrechnung zu bringen.
Indem der Bericht des ſtändiſchen Ausſchuſſes zu weitern Erörterungen keinen Stoff bietet, ſchließen wir mit der unterthänigſten Bitte, Euxe Königliche Hoheit wolle uns gnädigſt ermächtigen, den erwähnten Bericht ſammt gegenwärtigem Vortrag am nächſten Landtag den Ständen vorlegen zu dürfen.
Vogelmann.